Angaben auf Geschäftsbriefen / Unzulässige Firmenführung
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Die IHK Nürnberg für Mittelfranken berät Existenzgründende und Gewerbetreibende über die rechtskonforme Verwendung von Firmen- und Geschäftsbezeichnungen sowie von Geschäftsbriefen.
Sie unterstützt außerdem die Registergerichte in Form von Gutachten, wenn unklar ist, ob eine unzulässige Firmenführung vorliegt. Ferner informiert die IHK das zuständige Registergericht über bekanntgewordene unzulässige Firmenführungen. In gleicher Weise unterstützt bzw. informiert sie die Registergerichte im Bereich der Angabepflichten auf Geschäftsbriefen.

Produktnummer: 6.31 - Stand: 01.02.2019