Sachkundeprüfung für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
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Dipl.-Kfm. (FH) Peter Lerch
Leiter Referat Fortbildungsprüfungen | Sachkundeprüfungen Tel: +49 911 1335 2256Wer den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln betreiben will, bedarf der Erlaubnis, die nur erteilt wird, wenn der/die Antragstellende die erforderliche Sachkunde besitzt. Diese weist er/sie durch eine schriftliche Prüfung nach, die von der IHK organisiert und abgenommen wird.

Produktnummer: 1.26 - Stand: 04.06.2019