Stellungnahme bei Änderung der Taxitarifordnungen (§ 51 Abs. 2 PBefG i.V. mit § 39 Abs. 2 PFefG)
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Dipl.-Geograph Ulrich Schaller
Fachreferent für Verkehrsinfrastruktur, nachhaltige Logistik und intelligente Mobilität Tel: +49 911 1335 1415Die IHK Nürnberg für Mittelfranken nimmt zu Änderungen der Taxitarifordnungen der kreisfreien Städte und Landkreise Stellung und überprüft, ob die Tarife der wirtschaftlichen Entwicklung angemessen sind und mit den öffentlichen Verkehrsinteressen im Einklang stehen.

Produktnummer: 1.80 - Stand: 14.11.2016