Stellungnahmen zur Unbedenklichkeit für den Einsatz staatlicher Institutionen auf wirtschaftlichem Gebiet
Ansprechpartner/innen (2)

Janine Blacha
Fachbetreuerin Referat Regionale Wirtschafts- und Verkehrspolitik, Fachkräftesicherung Tel: +49 911 1335 1375
Dr. Udo Raab
Leiter Geschäftsbereich Standortpolitik und Unternehmensförderung, Leiter Referat Wirtschaftsentwicklung und Fachkräftesicherung Tel: +49 911 1335 1383Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der IHK Nürnberg für Mittelfranken ist erforderlich, wenn öffentliche Institutionen oder Einrichtungen wie Bundeswehr, Bundespolizei, Technisches Hilfswerk und Feuerwehren privatwirtschaftliche Leistungen für Privatleute, Firmen, Vereine etc. erbringen sollen. Das soll verhindern, dass privatwirtschaftliche Unternehmen Wettbewerbsnachteile erleiden.
Die IHK prüft deshalb fallbezogen, ob ein Gewerbebetrieb die Leistungen ebenfalls anbieten kann. Nur wenn kein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Lage ist, die beantragten Leistungen zu erbringen, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt.

Produktnummer: 1.38 - Stand: 06.06.2019