Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe
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Dipl.-Kfm. (FH) Peter Lerch
Leiter Referat Fortbildungsprüfungen | Sachkundeprüfungen Tel: +49 911 1335 2256Für die Ausübung des Bewachungsgewerbes als nichtselbstständige/r Mitarbeiter/in muss unter anderem durch eine 40-stündige Unterrichtung nachgewiesen werden, dass man mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen vertraut ist.

Produktnummer: 4.48 - Stand: 06.06.2019