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Bauleitplanung

Bauleitplanung

© Anton Atzenhofer

 

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Dr. Maike Müller-Klier

Dr. Maike Müller-Klier

Leiterin der Geschäftsstelle Fürth Tel: +49 911 780790 12

Mit der Bauleitplanung ordnen Kommunen die städtebauliche Entwicklung in ihrem Gebiet in verbindlicher Wirkung. Sie ist daher das wichtigste Planungsinstrument zur Lenkung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde.

Aufgabe der Kommunen

Träger der Bauleitplanung sind die Gemeinden. Sie haben die Bauleitpläne aufzustellen. Bauleitpläne sind zum einen der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und zum anderen der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan.

Die Gemeinden haben die Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Erforderlich ist eine Bauleitplanung aber nur dann, wenn sie auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung ausgerichtet ist und diese gewährleistet.

Rolle der IHK

Als Trägerin öffentlicher Belange prüft die IHK Bauleitpläne und gibt Stellungnahme aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ab. Hier setzen wir uns Interessen der Wirtschaft ein, im Jahr 2017durch 43 Stellungnahmen zu Projekten in der Region Fürth. Die Beteiligung der IHK in Bauleitplanverfahren ist ein wichtiges Instrumentarium zur Standortsicherung.

Bauleitplanung im Standortportal Bayern

Seit 2012 kann man über das Standortportal Bayern auch die Planverfahren in den bayerischen Städten und Gemeinden abrufen, zu denen die bayerischen IHKs als sogenannte Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgeben. Für Unternehmen, die von einem Planverfahren betroffen sind oder Fragen zu einem Verfahren haben, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der jeweiligen IHK vor Ort oder die Einsichtnahme über das Internet.

Bauleitplanung nach Gremien im Jahr 2017:

 

Ein immer wieder auftretendes Problem in der Bauleitplanung ist das Aneinanderrücken unterschiedlicher Nutzungen – Stichwort "heranrückende Wohnbebauung". Weil der Bedarf an Wohnraum in Ballungsgebieten rasant wächst, werden sich Nutzungskonflikte tendenziell verschärfen. In der Bauleitplanung gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. In §1 Abs. 7 BauGB ist festgeschrieben, dass bei der Aufstellung von Bauleitplänen "die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen" sind. Außerdem seien die Belange der Wirtschaft zu berücksichtigen.

In der Praxis hat jedoch das Gewerbe häufig das Nachsehen. Es drohen Einschränkungen in der Gewerbeausübung bis hin zur Aufgabe des Standorts. In manchen Fällen sind jedoch Fehlentscheidungen zu vermeiden, wenn sich betroffene Unternehmen rechtzeitig von der IHK beraten lassen. Denn die IHK Nürnberg kann immer wieder Erfolge verbuchen, in denen die ursprünglichen Planungen korrigiert wurden.

Die Erfolge zeigen, dass die IHK im Kontext Bauleitplanung über die vom Gesetzgeber gewünschte Rolle als Träger öffentlicher Belange hinaus eine wichtige Funktion hat: Die Beratung und das Engagement der IHK kann Bewegung in eine scheinbar festgefahrene Diskussion bringen. So entstehen im Dialog mit den Beteiligten Lösungen, von denen alle profitieren. Die IHK-Gremien als Vertreter der regionalen Wirtschaftsinteressen spielen hier eine wesentliche Rolle. Denn die gewählten Unternehmerinnen und Unternehmer kennen die Gegebenheiten vor Ort am besten

 
 
 
 
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