Telefon: +49 911 1335-1335

DIHK erreicht Erleichterungen

Das Erste Mittelstands-Entlastungs-Gesetz ist seit August in Kraft und die IHK-Organisation hat einen großen Anteil daran: DIHK-Forderungen und Teile der IHK-Vorschlagsliste „Weniger Bürokratie, mehr Freiheit“ gingen in das Gesetz ein.

  • So wurde der Schwellenwert für die Aufstellung einer Handelsbilanz von 350 000 auf 500 000 Euro angehoben.
  • Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen wurde von 100 auf 150 Euro erhöht.
  • Bei Genehmigungen im Personenbeförderungsrecht sind weitere Ausnahmetatbestände für die Durchführung von Anhörverfahren eingeführt worden.
  • Der zu Jahresbeginn vorgezogene Einzug von Sozialversicherungsbeiträgen konnte zwar nicht wie gefordert rückgängig gemacht werden, das Verfahren wird allerdings bedeutend kostengünstiger gestaltet.
  • Unternehmen des Produzierenden Gewerbes mit weniger als 50 Beschäftigten werden von der monatlichen Berichtspflicht zur amtlichen Statistik befreit. Davon profitieren ca. 25 000 Unternehmen bundesweit.

Fünf weitere Vorschläge der IHK-Organisation wurden in einen Maßnahmenkatalog des Bundeswirtschaftsministeriums übernommen und werden derzeit auf Durchführbarkeit geprüft.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 10|2006, Seite 16

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick