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Guter Auftritt auch mit kleinem Geldbeutel

Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen fragen sich, ob sie sich Werbung überhaupt leisten können.

Was kosten bestimmte Werbemaßnahmen voraussichtlich? Wo bekommt man darüber Informationen und neutrale Empfehlungen? Was muss man für eine effiziente Werbung alles berücksichtigen? Das sind Fragen, die sich kleinere Unternehmen stellen.

Zunächst sollte überlegt werden, was wirklich nötig ist. Dazu empfiehlt sich, das Umfeld zu beobachten: Wie werben meine Kunden, Lieferanten und Wettbewerber? Was gefällt mir davon und warum? Was wäre davon vielleicht auch für mein Unternehmen geeignet und was nicht? Diese Analyse kann allerdings nur einen Überblick verschaffen und inspirieren. Wenn man genauso wirbt, hebt man sich verständlicherweise nicht ab. Hinweise finden sich auch in der Literatur, etwa in dem Buch „Werbung mit kleinem Budget“ von Bernd Röthlingshöfer, der auch das Verzeichnis „Wer macht eigentlich Werbung für kleine Budgets?“ herausgegeben hat.

Wenn man eine erste Vorstellung davon hat, sucht man sich einen Experten, der bei der Realisierung berät und unterstützt. Das kann ein Marketing-Fachmann mit einem Netzwerk von Spezialisten sein, ein Grafiker oder eine Werbeagentur. Je nach Aufgabe werden nun verschiedene Menschen benötigt. Jemand für das strategische und das grafische Konzept, für Text und Fotografie sowie für den Druck und die Website-Programmierung. Und natürlich jemand für das Projektmanagement, falls man sich nicht selber in allen Bereichen auskennt.

Die an der Aufgabe beteiligten Personen werden dann in aller Regel ein Pauschalangebot auf der Basis von Erfahrungswerten mit ähnlichen Projekten, neutralen Honorar-Empfehlungen sowie deren Stundensätzen erstellen. Diese Stundensätze können sich laut dem „Etat-Kalkulator“ im Rahmen zwischen 65 bis 150 Euro bewegen. Wesentlich niedrigere Stundensätze sind übrigens genauso unseriös wie kostenfreie Konzepte, Ideen-Sammlungen, Layouts oder Entwürfe.

Möglich ist auch eine monatliche Pauschale, wenn man einen umfangreichen und voraussichtlich langfristigen werblichen Bedarf hat. Diese Pauschale kann auch sinnvoll sein, wenn das Unternehmen gerade am Anfang seiner werblichen Aktivitäten steht und jemanden sucht, der in den ersten Monaten mit Rat und Tat zur Seite steht. Zum Thema Website-Erstellung finden sich Informationen über Kosten beispielsweise unter www.kostenweb.de, einer gemeinschaftlichen Produktion von Freiberuflern und Internet-Fachleuten aus der Branche. Die Inhalte entstanden aus Recherchen, Erfahrungen und dem Austausch zwischen freiberuflichen Web-Designern und Agenturen.

Ein weiteres Nachschlagewerk ist der „Vergütungstarifvertrag Design“ der „Allianz Deutscher Designer - AGD“, der auf den voraussichtlichen zeitlichen Aufwand für die Gestaltung eingeht: Dort werden für die Erstellung eines Logo oder Signets (Wort-Bildmarke) 14 bis 26 Stunden veranschlagt, für die Geschäftspapierausstattung 15 bis 23 Stunden, für Prospekte und Broschüren fünf bis 13 Stunden je Doppelseite, für die Anzeigengestaltung drei bis zehn Stunden sowie für ein Kampagnenkonzept zwölf bis 72 Stunden. Dieser „Vergütungstarifvertrag Design“ ist laut § 7 Tarifvertragsgesetz beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung registriert und wird häufig bei Rechtstreitigkeiten zur angemessenen Vergütung herangezogen.

Bei der Ermittlung einer „angemessenen“ Vergütung sollten noch zwei wichtige Aspekte berücksichtigt werden: Für alle gestalterischen Arbeiten, wie beispielsweise Grafik oder Fotografie, ist der Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, einen Beitrag an die Künstlersozialkasse (KSK) in Höhe von aktuell 5,5 Prozent des Auftragswertes abzuführen. Normalerweise kümmert sich die Agentur um diese Abgabepflicht. Ausführliche Informationen hierzu sind unter www.kuenstlersozialkasse.de zu finden.

Der andere wichtige Aspekt sind die Nutzungsrechte: Jede gestalterische Arbeit ist urheberrechtlich geschützt und der Urheber (Grafiker, Fotograf usw.) vergibt die entsprechenden Nutzungsrechte dafür. Diese unterscheiden sich nach folgenden Faktoren, deren ausführliche Erklärung sich ebenfalls im „Vergütungstarifvertrag Design“ der AGD findet:

  • Art: einfach oder ausschließlich
  • Gebiet: regional, national, europaweit oder weltweit
  • Dauer: ein Jahr, fünf Jahre, zehn Jahre oder unbegrenzt
  • Umfang: gering, mittel oder umfangreich

Es empfiehlt sich, diese Nutzungsrechte genau festzulegen, um nicht im Nachhinein unangenehme Überraschungen zu erleben und in Konflikt mit dem Gestalter zu kommen.

Externer Kontakt: Frank Neuhaus, adthink Werbeagentur, Nürnberg, frank.neuhaus@adthink.de
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 10|2006, Seite 26

 
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