Telefon: +49 911 1335-1335

Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe

Ausgabe 01 | 2023 Erscheinungsdatum: 10. Februar 2023

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

wir freuen uns, Ihnen wieder unseren Info-Letter "Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe" zusenden zu können, den wir aufgrund einer Cyber-Attacke vorübergehend einstellen mussten.


Mit unserem Info-Letter "Energie | Umwelt | Klima | Rohstoffe" erfahren Sie Neues und Wissenswertes aus dem IHK-Geschäftsbereich Innovation | Umwelt zu den Themen  Energie und Klima sowie über wesentliche umwelt- und rohstoffrelevanten Themen. Wir haben für Sie ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, aus Bayern, Deutschland und der Europäischen Union zusammengestellt, um Sie bei Ihrer Arbeit im Unternehmen zu unterstützen. Zudem informieren wir Sie über Veranstaltungen unseres Geschäftsbereiches.

Aktuelles aus der MetropolregioN

Leistungsstarker Batteriespeicher im mittelfränkischen Diespeck und in Iphofen in Betrieb genommen

Die Speicher sollen Schwankungen im Stromnetz ausgleichen und so eine sichere Versorgung gewährleisten. Die beiden Speicherstandorte in mittelfränkischen Diespeck mit 24 Megawattstunden (MWh) Speicherkapazität (Landkreis Neustadt an der Aisch | Bad Windsheim) und im unterfränkischen Iphofen mit 22,8 MWh Kapazität (Landkreis Kitzingen) bieten nach Angaben des Wirtschaftsministeriums eine Gesamtleistung von 41,4 Megawatt und haben ein Speichervolumen von 46,8 Megawattstunden. Sie bilden zusammen die sogenannte Batteriespeicherkette Nordbayern.

Grüner Strom aus Photovoltaik und Wind müssten noch schneller und besser ins Netz kommen als bisher, forderte Minister Aiwanger in Diespeck. Mit dem Leitungsausbau alleine sei es damit nicht getan. Deshalb seien solche intelligenten Systeme wie der neue Batteriespeicher wichtig. "Davon brauchen wir mehr." Durch den Ausbau von Wind- und Sonnenkraft kommt es den Angaben zufolge zu großen Schwankungen im Stromnetz. Auf Überschuss folgten Phasen, in denen Energie fehle. Die neuen Batteriespeicher sollen künftig einspringen, wenn das Verteilnetz in Bayern besonders belastet ist.

Projektentwickler ist Kyon Energy (Grünwald), Technologieentwickler und Errichter: Eco Stor (Kirchheim b. München), Investor und Betreiber: VERBUND Energy4Business Germany (München). Kontakt: www.eco-stor.com

  Ansprechpartner/in

Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Automotive-Projekt transform_EMN: Teilprojekte der IHK bei den Transformationsnetzwerke für die Automobilzulieferindustrie mit Zielsetzung ökologische Nachhaltigkeit nehmen Fahrt auf

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken hat als Konsortialpartnerin dabei u.a. den Part der Strategieentwicklung für das Kompetenzfeld Automotive in der Europäischen Metropolregion Nürnberg (EMN) übernommen, organisiert fachliche Transformations-Netzwerke und forciert den Wissens- und Technologietransfer zwischen kleinen und mittleren Unternehmen und der regionalen Forschungs- und Entwicklungs-Landschaft.

Bei den regionalen IHK-Fachforen bzw. Netzwerk-Treffen wurden in den ersten sechs Projektmonaten u.a. folgende Themen und Formate für über 200 Wirtschaftsvertreter angeboten:

  • Höherwertiges Kunststoffrecycling für die Automobil-Zulieferindustrie, IHK-Fachforum (18.07.22)
  • Neue Materialien: Additive Fertigung und 3D-Druck für Automobilzulieferer, bei Toolcraft AG in Georgensgmünd (04.10.22)
  • Transformation der Automotive-Industrie in der Region: IHK-Ausschuss „Industrie | Forschung | Technologie“ bei Schaeffler Technologies in Herzogenaurach (17.10.22)
  • Open Innovation in der Zulieferindustrie, beim iENA-Innovationskongress 2022, in NürnbergMesse (27.10.22)
  • Energie | Klima: Eigenstromversorgung bei Automotive Unternehmen, IHK-AnwenderClub-Sitzung (17.11.22), in der IHK
  • Umwelt | Nachhaltigkeit: Nachhaltigkeitsberichterstattung im Automotive Sektor, IHK-AnwenderClub-Sitzung (17.11.22), in der IHK
  • Transformation Automotive für die Wirtschaftsförderung, im Rahmen des Technologie- und Innovationsnetz Mittelfranken („tim“) in der IHK, Nürnberg
  • "go-cluster" Vernetzungstag, Nürnberg (23.11.22)

Interessierte Unternehmen können gerne mit der Nürnberger IHK Kontakt aufnehmen unter transform-automotive@nuernberg.ihk.de.

  Ansprechpartner/in

Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Noch haben Kunststoff-Recyclate nicht die nötige Qualität.

Darum sind sie Basis vieler Komponenten im Automobilbau. Um Kunststoffabfälle einzudämmen, Innovationen zu fördern und Recycling rentabler zu machen, hat die EU-Kommission im Rahmen ihres "Green Deals" auch die Strategie für Kunststoffe verabschiedet.

"Im Jahr 2050 werden, wenn wir so weitermachen wie bisher, weltweit 56 Gigatonnen CO2 durch die Produktion und Entsorgung von Kunststoffen in die Atmosphäre gelangen. Das sind 10 bis 13 Prozent des verbleibenden CO2-Budgets, um die 1,5 Grad Erderwärmung zu halten", sagte Hermann Achenbach, Gruppenleiter Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft vom SKZ Kunststoffzentrum aus Würzburg beim Fachforum "Höherwertiges Kunststoff-Recycling für die Automobil-Zulieferindustrie", zu dem die IHKs in der Metropolregion Nürnberg gemeinsam mit dem Umwelt-Cluster Bayern, dem Projekt "transform_EMN" und dem IHK-Anwender-Club "Umwelt/Nachhaltigkeit" vor Kurzem eingeladen hatten.

Zudem sei Kunststoff langzeitstabil und zerfalle zu Mikroplastik. Die energetische Verwertung liege in Deutschland bei 32,8 Prozent. Nur 12 Prozent des Abfalls werde stofflich wiederverarbeitet. 46 Prozent würden in Deponien enden oder ihr Verbleib ist unklar. Von den 1,9 Millionen Tonnen Rezyklaten würden 43 Prozent im Bau-, 24 Prozent im Verpackungs- und 14 Prozent im Fahrzeugbereich eingesetzt.
Neben der geltenden Taxonomieverordnung von 2020 und dem Aktionsplan Kreislaufwirtschaft der EU werde die Ökodesignverordnung gerade überarbeitet und weite sich auf alle Produkte aus. "Mit einer Umsetzung ist in ein bis zwei Jahren zu rechnen", so Achenbach.

Standards fehlen
Noch wiesen Rezyklate oft nicht die nötige Qualität auf oder seien nicht längerfristig verfügbar. Neue Marktplätze, wie cirplus, polymere oder plastship könnten ein einfaches Angebot-Nachfrage-Matching bieten und würden ständig erweitert. Anwendungsbezogene Standards fehlten vollständig. Daraus ergeben sich laut Achenbach viele Probleme. "Ein Recycler, der Abstandshalter für Lackierstraßen herstellt, kann zum Beispiel die Farbanforderungen nicht erfüllen. Wieso sollten diese überhaupt nötig sein für einen Abstandshalter?", verdeutlichte Achenbach. Das SKZ habe genau aus diesen Gründen das Projekt "SmaKuRez" mit der plastship GmbH aus dem hessischen Waldems ins Leben gerufen. Im Zentrum des Projekts stehe die Entwicklung eines smarten Kunststoffrezyklat-Produkt-Service-Systems mit zertifizierten "best practices" zur Erhöhung des Anteils der tatsächlich wiederverwerteten Post-Consumer-Kunststoffrecyclate.

Die Sortierung werde oft nur als Nahinfrarotspektroskopie-Sortierung angeboten. Die Nahinfrarotspektroskopie (NIRS) nutzt den Nahinfrarotbereich des elektromagnetischen Spektrums, um die Absorption und Streuung von Licht durch Proben zu messen. Diese Technik wird in einem breiten Anwendungsbereich eingesetzt, von der Pharmazie bis zur  Lebensmittelwissenschaft.

Neuere Technologien seien vorhanden. KI und Sortierroboter könnten bis zu 18 verschiedene Kunststoffarten trennen. Black Scans würden schwarze Kunststoffe identifizieren. Die trinamiX GmbH aus Ludwigshafen, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der BASF, habe eine neue Anwendung für ihre mobile Nahinfrarotspektroskopie-Lösung entwickelt. Neu seien das portable Format und die Kombination mit der Datenanalyse in der Cloud. Mithilfe der Analyse-Lösung ließen sich alle gängigen Kunststoffe in Sekundenschnelle identifizieren.

Das Spektrum reiche von klassischen Polyolefinen – wie PE, PP und PVC (Polyethylen, Polypropylen und Polyvinylchlorid) über PET (Polyethylenterephthalat) bis hin zu technischen Kunststoffen wie ABS (Acrylnitril-Butadien-Styrol) oder PA (Polyamid).

trinamiX integriere weitere Werkstoffe nach Kundenbedarf. "Um die Langlebigkeit von Kunststoffen zertifizierbar zu machen und damit der Ökodesign-Verordnung Genüge tragen zu können, möchte das SKZ eine multikriterielle Entscheidungsunterstützung zur Auswahl des Materials bieten", erläuterte Achenbach.

Umweltneutrale Nutzung 
Das Kunststoff-Zentrum in Würzburg entwickele zudem im Rahmen einer Studie "Transformation zur umweltneutralen Kunststoffnutzung für ein klimaneutrales Bayern 2040" für den Freistaat Bayern einen hochwirksamen Werkzeugkasten in Form eines Maßnahmenkatalogs für eine umweltneutrale Kunststoffnutzung. Die Studie werde über eine CSU-Fraktionsinitiative mit 120 000 Euro finanziert. 2023 solle sie abgeschlossen sein und Empfehlungen für politische Rahmenbedingungen enthalten. 

Das neuerdings anerkannte chemische Recycling stellt Achenbach zufolge einen anderen Ansatz dar. Bereits vor Jahrzehnten seien Prozesse des chemischen Recyclings wie beispielsweise Pyrolyse und Gasifizierung als mögliche Alternativen zur reinen Verbrennung von Kunststoffen erforscht worden. Wegen der Unwirtschaftlichkeit der Verfahren sei der große Durchbruch noch nicht gelungen. Das liege unter anderem am sehr hohen Energieaufwand, den diese Verfahren benötigen. Das würde der Ökobilanz nachhaltig schaden.
Recycling könne nur ganzheitlich gedacht werden. Dazu sei es nötig, alle Mitarbeitenden vom Einkauf bis zum Marketing durch entsprechende Schulungen mitzunehmen. Autohersteller wie VW würden bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein. Mercedes habe jetzt schon von 2000 Lieferanten Auskunft über recycelte Kunststoffe verlangt, die 2030 lieferbar seien. Die Anfragen auf dem Automotivmarkt würden stetig steigen.
Hohe Kunststoff-Recycling-Kompetenz ist auch in der Metropolregion Nürnberg mit Unternehmen wie der KomRec-ReCond GmbH aus Wunsiedel, der Bolta-Werke GmbH aus Leinburg und der Sysplast GmbH aus Nürnberg vertreten. "Wir recyceln 2000 bis 2500 Tonnen Sekundär-, Hybrid- und Hartkunststoffe für die direkt verarbeitende Industrie im Monat. Das sind 23 000 bis 24 000 Tonnen im Jahr", verdeutlichte Olaf Thannheiser, Geschäftsführer der KomRec-ReCond GmbH aus Wunsiedel. Zur optimalen Erfassung stelle die Firma an den Anlaufstellen kostenlos Abrollcontainer, Gitterboxen und Schrankpressen zur Konditionierung der Kunststoffe zur Verfügung. Für die Autoindustrie würden zum Beispiel Kühlergrills mit Chromanteilen rein mechanisch vom Lack befreit.

"Ausschuss entsteht zwangsläufig bei der Galvanisierung. Dieser wird in der Firma recycelt und wieder in den Kreislauf gebracht", sagte Werner Meschitz, Abteilungsleiter Vorentwicklung von der Bolta-Werke GmbH aus Leinburg. Bolta entwickele und produziere oberflächenveredelte Komponenten – vorwiegend für die Automobilindustrie. "Früher gingen Ausschussteile an Drittländer wegen den enthaltenen Metalle", erklärte Udo Dobberke, Geschäftsführer der Sysplast GmbH aus Nürnberg. Das mit dem ersten Bayerischen Ressourceneffizienzpreis ausgezeichnete Unternehmen produziere Kunststoff-Regranulate, die qualitativ auf Augenhöhe mit Neuware seien.

Darüber hinaus würden innovative Verfahren zum Recycling von Verbundmaterialien weiterentwickelt. Dafür würden die Stoffströme in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Institut unter dem Gesichtspunkt analysiert, wo im EU-Markt hochwertige Kunststoffe verloren gehen würden. Es gebe schon Produktionslinien. Die Freigabeprozesse mit den Automobilherstellern würden laufen.

Quelle: Bayerische Staatszeitung 09/2022

 

Innovationspreis Bayern 2022 © unt_innovationspreis-wim-12-22-foto-peter-fast-ihk-schwaben-content.jpg

Innovationspreis Bayern - Zwei Sieger aus Mittelfranken

Evosys wurde für das Verfahren „Advanced Quasi-Simultanschweißen“ geehrt. Dabei handelt es sich nach Angaben des Unternehmens, das von den Geschäftsführern Frank Brunnecker und Holger Aldebert geleitet wird, um eine neue, patentierte Variante des Laserschweißens von Kunststoffen. Dieses Verfahren kombiniere zwei Laserstrahlquellen und Wellenlängen abwechselnd miteinander. Dadurch könne die Einbringung von Strahlungsenergie und Wärme besser kontrolliert werden. Es ermöglicht einen zuverlässigeren und schnelleren Schweißvorgang, so die Firma, die bereits 2018 mit dem IHK-Gründerpreis Mittelfranken ausgezeichnet wurde.

Schlenk Metallic Pigments, eine Tochter der ebenfalls in Roth ansässigen Carl Schlenk AG, erhielt den Innovationspreis für neuartige Metallinterferenz-Pigmente, die u. a. in Lacken verwendet werden. Durch deren geringe Größe im Nanometer-Bereich können Lackierungen sehr dünn und ohne Lösungsmittel aufgetragen werden, was Material und Trocknungskosten spart. Zudem sind die Lacke zur Verwendung bei autonom fahrenden Autos interessant, da sie Radar- und Laserstrahlen besser reflektieren und somit von entsprechenden Sensoren genauer erfasst werden können. Das Interesse in Branchen wie der Autoindustrie sei sehr hoch, erklärte Carl-Joachim von Schlenk-Barnsdorf, Vorstand der Carl Schlenk AG, der auch Vorsitzender des IHK-Gremiums Roth und des IHK-Ausschusses „Industrie | Forschung | Technologie“ ist. Diese Art von Pigmenten sei dort bereits im Einsatz, weshalb man an Neuentwicklungen stets interessiert sei.

Die 2012 ins Leben gerufene Auszeichnung wird gemeinsam vom Bayerischen Wirtschaftsministerium, dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK) und der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern im Zwei-Jahres-Turnus vergeben. Prämiert werden Produkt- und Verfahrensinnovationen sowie technologieorientierte Dienstleistungen, die in Bayern entwickelt und vor nicht mehr als vier Jahren im Markt eingeführt wurden. Die Bewerbung der Unternehmen erfolgt dabei über die jeweils zuständige IHK beziehungsweise Handwerkskammer. 

Quelle: WIM 12|2022

 

Energiekrise - Wie gehen mittelfränkische Unternehmen damit um

Die galoppierenden Energiepreise setzen allen Unternehmen zu. Wie gehen sie damit um? Beispiele aus Mittelfranken.

Im Schatten des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine explodieren die Energiekosten und setzen den mittelfränkischen Unternehmen zu. Die Preissprünge bringen insbesondere Unternehmen mit energieintensiven Aktivitäten in Schieflage. Aber selbst Branchen, in denen der Anteil der Energiekosten an den Gesamtkosten relativ niedrig ist, klagen darüber, dass die hohen Rechnungen ihre Margen auffressen. Hinzu kommt, dass sie die höheren Kosten nur bedingt an ihre Unternehmens- oder Endkunden weitergeben können. Gerade die Verbraucher, die selbst unter den hohen Energiekosten leiden, fahren wegen der hohen Inflation ihre Ausgaben herunter. Damit hat sich Hoffnung der Wirtschaft zerschlagen, dass es nach dem Abflauen der Corona-Pandemie wieder in einem normalen Modus weitergehen könnte. Einige Beispiele, wie regionale Betriebe aus unterschiedlichen Branchen mit der Situation umgehen, lesen Sie in der im Artikel der WIM. LINK: WIM 10 | 2022.

 

Energiekrise in Deutschland und in der Region

IHK Nürnberg und DIHK fordern von der Politik schnelle und entschlossene Unterstützung für die Betriebe.

Die deutsche Wirtschaft ist in existenzieller Gefahr", so IHK-Präsident Dr. Armin Zitzmann angesichts der sich dramatisch zuspitzenden Energiesituation. Deshalb erneuert die IHK Nürnberg für Mittelfranken noch einmal ihre zentralen Forderungen, die die Vollversammlung bereits Ende Juni im IHK-Positionspapier "Energiepreise auf Rekordniveau: Notfallmaßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung und der Wettbewerbsfähigkeit" aufgestellt hat (WiM berichtete). In den jüngsten Sitzungen von IHK-Präsidium und Vollversammlung wurden dazu die aus der Sicht der Wirtschaft wichtigsten Punkte besonders hervorgehoben.

Energieangebot schnell ausweiten: "Oberste Priorität hat jetzt die Ausweitung des Angebots sowohl am Gas- als auch am Strommarkt", so Zitzmann. "Angesichts der dramatischen Lage müssen jetzt alle vorhandenen nationalen Reserven und international verfügbaren Lieferoptionen ausgeschöpft werden. Das bedeutet auch, dass weitere Kohlekraftwerke in den Markt zurückgeholt und verfügbare Kernkraftwerke weiter betrieben werden müssen."

Aus Sicht der IHK müssen die erneuerbaren Energien rasant ausgebaut werden. Bürokratische Hürden müssen so schnell wie möglich aus dem Weg geräumt und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigt werden.

Steuern und Abgaben reduzieren / Unternehmen unterstützen: Die zweite vordringliche Forderung der IHK ist die weitere Reduzierung von Steuern und Abgaben auf Energie. Sowohl die Stromsteuer als auch die Energiesteuer auf Erdgas sind auf die europäischen Mindestsätze zu reduzieren. Auch Abgaben wie zum Beispiel die Konzessionsumlage, die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder die Offshore-Netzumlage sollten auf null gesenkt werden. Entlastungen bei den CO2-Handelssystemen müssen geschaffen werden.

Rettungsschirm für betroffene Unternehmen: Drittens müssen stark betroffene Unternehmen jetzt schnellstmöglich mit einem Rettungsschirm unterstützt werden. Energiekostenzuschüsse müssen unabhängig von Branchen und Betriebsgrößen ausgeweitet werden. Die Hilfen müssen administrativ einfach und bürokratiearm ausgestaltet werden und alle betroffenen Unternehmen schnell erreichen.

Die Ziele für den Energiemarkt der Zukunft bleiben: Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Klimaschutz. Das Sparen von Energie hilft am besten, Kosten zu reduzieren. Dazu sind marktwirtschaftliche Anreize notwendig. Die Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz in Produktion und Prozessen werden immer geringer, da bereits viele Maßnahmen ergriffen wurden. Doch die Preise steigen unvermindert weiter und bedrohen die Existenz vieler Betriebe.

DIHK-Resolution

Auch die Vollversammlung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) zeigte sich alarmiert: "Die schlimmste Energiekrise seit Jahrzehnten bedroht in kürzester Frist die Existenz einer täglich wachsenden Zahl von Betrieben aus allen Branchen und damit auch eine Vielzahl von Arbeitsplätzen."

In einer Resolution fordert die DIHK-Vollversammlung deshalb folgende zehn Sofort-Maßnahmen, um die Versorgung sicherer zu machen und die Belastung der Unternehmen durch die hohen Energiekosten zu verringern:

  • alle verfügbaren Kohle- und Ölkraftwerke in den Markt zurückholen, um damit das Energieangebot zu erhöhen
  • verfügbare Kernkraftwerke bis zum Ende der Krise weiterbetreiben
  • Preisbremse für die Wirtschaft einführen: Der DIHK hält kurzfristige Eingriffe auf europäischer Ebene für gerechtfertigt, sofern diese nicht die Funktionsfähigkeit der Terminmärkte beeinträchtigen. Er schlägt u. a. vor, dass Betreiber von Anlagen, deren Grenzkosten deutlich unter den Marktpreisen liegen, während der Energiekrise eine moderate Solidaritätsabgabe leisten. Um Unternehmen im Sinn eines Preisdeckels wirksam zu entlasten, sei sowohl eine Orientierung an den Corona-Hilfen als auch ein vergünstigtes Grundkontingent an Gas und Strom denkbar.
  • Strom- und Gaspreis-Umlagen in den Bundeshaushalt überführen und Zuschuss zu Netzentgelten einführen
  • Stromsteuer und Energiesteuer auf Gas auf die europäischen Mindestsätze senken
  • Entlastungen bei den CO2-Handelssystemen schaffen
  • dauerhafte Ersatzversorgung von Strom und Gas einführen sowie Liquidität der Energieversorger sichern
  • Absicherungsinstrument im Stromsektor einführen
  • zusätzliches Modell für Gas-Auktionen auf den Weg bringen
  • heimische Ressourcen stärker nutzen

Quelle: WIM 10|2022

 

Gaskrise: Fuel Switch

Betriebe, die wegen der akuten Krise ihre Energieversorgung schnell von Erdgas auf andere Energieträger umstellen wollen, werden nach Erkenntnissen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) noch vielfach ausgebremst.

Die rechtlichen und technischen Vorschriften, die die Unternehmen bei einem Brennstoffwechsel (Fuel Switch) beachten müssten, seien vielfältig und die Genehmigungsverfahren häufig zu lang.

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken hatte bereits im August in einem Schreiben an die Regierung von Mittelfranken, die Landratsämter und die kreisfreien Städte appelliert, die Genehmigungen für einen Fuel Switch schnell und unbürokratisch zu behandeln.

Der DIHK hält aufgrund der aktuellen Situation weitergehende Änderungen am Bundes-Immissionsschutzgesetz für erforderlich. Die von der Bundesregierung vorgesehenen Änderungen gingen zwar in die richtige Richtung, sagte DIHK-Präsident Peter Adrian. "Doch gerade für kleine und mittlere Unternehmen müsste mehr geschehen: Wie uns die Rückmeldungen aus den IHKs zeigen, wollen derzeit viele Unternehmen Flüssiggastanks installieren. Sie scheitern aber vielfach daran, dass die Installation von Flüssiggastanks über drei Tonnen genehmigungspflichtig ist."

Deshalb sollte der Schwellenwert für die Genehmigung der Tanks deutlich auf mindestens zwölf Tonnen angehoben werden. "Jeder Fuel Switch zählt und entlastet den Gasmarkt", so Adrian. Diesen und weitere Vorschläge für eine Novellierung des Immissionsschutzgesetzes hat der DIHK in einem Positionspapier zusammengefasst.

 www.dihk.de

 

Metropolregion Nürnberg etabliert sich als Wasserstoff-Heimat

Diesem Leitgedanken folgend entwickelte die ENERGIEregion Nürnberg e.V. die Initiative Wasserstoff-Metropolregion Nürnberg hy+. Ihr Anspruch: Wasserstoff, insbesondere grünen, zu einem untrennbaren Teil der regionalen Identität der Metropolregion Nürnberg machen und damit das Selbstbild einer wegweisenden Wasserstoffregion in Deutschland und Europa fördern.

Dazu wurden seit 2020 verschiedene Informations-, Veranstaltungs- und Bildungsangebote umgesetzt. Inzwischen sind mehrere Tausend Menschen über diese Angebote mit dem Thema Wasserstoff in Berührung gekommen. Unterstützt wurde das Projekt „Kommunikations- und Regionalentwicklungsoffensive für die Wasserstoff-Metropolregion Nürnberg“ (HyPowerEMN) vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat.

Albert Füracker, MdL, Bayerischer Staatsminister der Finanzen und für Heimat, zog am Montag im Zukunftsmuseum in Nürnberg zum Ende der dreijährigen Projektlaufzeit Bilanz: „Das Projekt ‚HyPowerEMN‘ hat einen wichtigen Beitrag zur künftigen Positionierung der ‚Wasserstoff-Metropolregion Nürnberg‘ geleistet. Den Blick für die regional erzeugbare Ressource Wasserstoff zu schärfen, unterstützt die notwendige Energiewende. Auch das ist kluge Heimatpolitik: Unsere Stärken in Wissenschaft und Technologie hervorheben und in der Region bewusst machen, welche Zukunftsfelder hier besetzt werden. Die rund 335.000 Euro Fördergelder aus der Modellförderung Regionale Identität sind hier gut angelegt.“

Zu den Meilensteinen des Projekts zählt die Informationskampagne „Platz für Wasserstoff“. Die Kampagne wirft in vier Motiven Schlaglichter auf regionale Vorreiterprojekte in den Bereichen Wasserstofferzeugung, Mobilität, Forschung sowie Aus- und Weiterbildung. Für ein weiteres Highlight sorgte im Juli 2022 der Science Slam Wasserstoff an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm. Rund 350 Zuschauer:innen verfolgten die kreativen Darbietungen von drei jungen Wissenschaftler:innen über ausgewählte Forschungsprojekte in der Metropolregion.

Dr. Michael Fraas, Wirtschafts- und Wissenschaftsreferent der Stadt Nürnberg und Vorstandsvorsitzender der ENERGIEregion Nürnberg e.V. betont: „Mit dem Projekt ist es uns gelungen, die vielfältigen Kompetenzen aus Wissenschaft und Wirtschaft in der Metropolregion Nürnberg und auf nationaler Ebene sichtbarer zu machen. Wasserstoff leistet bereits heute einen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung, insbesondere durch den Export von Technologie und durch die Generierung von Wissen, und entwickelt sich zu einem bedeutenden Faktor im Arbeitsmarkt. Diese Botschaft wollen wir auch weiterhin unter der Flagge der Wasserstoff-Metropolregion Nürnberg hy+ verbreiten.”

Auf der Online-Plattform www.hyplus.de, dem digitalen Herzstück der Wasserstoff-Metropolregion Nürnberg hy+, können sich Besucher:innen über Akteure, Projekte und Neuigkeiten in der Region informieren. Die Website bietet unter anderem eine interaktive Landkarte sowie eine Wissensdatenbank mit Erklärvideos, Infografiken, Podcasts und Studien. Unter dem Hashtag #h2heimat teilt die Wasserstoff-Metropolregion Nürnberg hy+ Wasserstoff-Wissen in sozialen Netzwerken.

„Zusätzlich zu unseren Informationsangeboten und Veranstaltungen konnten wir in der Metropolregion Bildungspartnerschaften etablieren, um Schüler:innen auf die Chancen und Herausforderungen von Wasserstoff aufmerksam zu machen. Als zukünftige Anwender von Wasserstoff-Technologien und potenzielle Fachkräfte sollen sie sich schon heute kritisch mit dem Thema auseinandersetzen, um später selbstständig bewerten zu können, wann der Einsatz von Wasserstoff sinnvoll ist und wann nicht“, erläutert Simon Reichenwallner, Koordinator der Wasserstoff-Metropolregion Nürnberg hy+ und Netzwerkmanager der ENERGIEregion Nürnberg e.V.

Beispiele für die Bildungsarbeit sind die Wasserstoff-Workshops in der Kinder-Uni Nürnberg zusammen mit dem Institut für Nachhaltigkeit, die Weiterentwicklung eines Wasserstoff-Bildungskonzeptes für Lehrkräfte sowie das Einbringen von Wasserstoff-Themen in das entstehende MINT-Zentrum Hirschaid. Ebenfalls als Bildungspartner gewinnen konnte die Wasserstoff-Metropolregion Nürnberg hy+ das Zukunftsmuseum in Nürnberg. „Unser Bildungsangebot für Schüler:innen ab 12 Jahren vermittelt durch Experimente Wissen rund um grünen Wasserstoff. Das Thema ist auch ein wichtiger Bestandteil unserer Dauerausstellung. Hier kann das im Labor erworbene Wissen ideal mit den Ausstellungsinhalten verknüpft werden”, erklärt Dr. Ronald Göbel, Leiter Besucherlabore beim Deutschen Museum Nürnberg.

Die ENERGIEregion Nürnberg e.V. will die Initiative Wasserstoff-Metropolregion Nürnberg hy+ nach Ende der Förderphase fortführen. Geplant sind weitere Impulse für Bildung, regionale Vernetzung und Wissenstransfer.

Quelle: Pressemitteilung der ENERGIEregion 

 

Beratungsangebot zur Steigerung der Ressourceneffizienz für Unternehmen

Ziele der aktuellen Beratungskampagne sind die Prozessoptimierung, die Steigerung der Material- und Rohstoffeffizienz sowie eine langfristige Kostensenkung in Ihrem Betrieb.

Ein gemeinsamer Workshop zur Schulung und Qualifizierung von Mitarbeitenden stellt den Auftakt der Beratung dar. Anschließend werden in individuellen Onlineterminen und einem Materialaudit vor Ort Einsparpotenziale analysiert. Darauf aufbauend werden geeignete Maßnahmen ermittelt und bei deren Umsetzung geholfen sowie Fördermöglichkeiten geprüft. Die Ergebnisse werden als REZ-Praxisbeispiel aufbereitet.

Die einzelbetriebliche Beratung wird zu einem der folgenden Themen von der Würzburger Umwelt- und Qualitätsmanagement Consulting GmbH (WUQM) im Auftrag des REZ durchgeführt:

  • Öko- bzw. Produktdesign
  • Digitalisierung des Produktionsprozesses
  • Lieferketten
  • Kreislauffähigere Geschäftsmodelle
  • Materialflusskostenrechnung inkl. CO2-Bilanzierung von Produktionsprozessen

Die Dienstleistung richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes aus Bayern und ist für die teilnehmenden Betriebe kostenfrei.

Die Termine und weitere Informationen finden Sie hier.

Melden Sie sich bei Interesse oder Fragen gerne unter materialeffizienz@wuqm.de oder
rufen Sie uns an: 0821/9071-5910 oder 0911/1335-1469.

REZ | ‎0821 9071-5276 | rez@lfu.bayern.de

 

Ausstellung in IHK effiziente Materialverwendung © Ausstellung in IHK effiziente Materialverwendung

Ausstellung „Weniger ist mehr!“ in der Nürnberger IHK erfolgreich beendet

Diese und weitere Fragen beantwortete die Wanderausstellung "Weniger ist mehr!", die von November 2022 bis Ende Januar 2023 im Atrium der IHK Nürnberg für Mittelfranken zu sehen war. ("Haus der Wirtschaft", Hauptmarkt 25-27, Nürnberg). Zahlreiche interessierte Einzelpersonen und mehrere hundert Vertreter der Wirtschaft aus Region und ganz Deutschland konnten sich mit den Inhalten der Ausstellung vertraut machen. Sie nutzten die Gelegenheit als Teilnehmende bei Fachveranstaltungen der anbietenden IHK zu den Themen Umwelt, Ressourcen, Energie, Klima und Nachhaltigkeit. Aktualisiert und überarbeitet wurde die Ausstellung der bayerischen IHKs vom Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern (REZ) in Augsburg, das in Nürnberg mit einem Büro und drei Mitarbeiterinnen in der IHK vertreten ist. Die IHK – wie auch die Expertinnen des REZ – steht den Unternehmen der Metropolregion Nürnberg mit Rat und Tat zur Seite.

Die Ausstellung zeigt, wie eine fortschrittliche Kreislaufwirtschaft gelingen kann und welche Möglichkeiten es dafür in Unternehmen gibt. Beleuchtet werden Maßnahmen, um Material einzusparen und beim Recycling voranzukommen. Innovative Beispiele aus bayerischen Betrieben zeigen, was schon möglich ist. Interaktive Bausteine (z. B. ein Ressourceneffizienz-Check) und kurze Filme runden die Ausstellung ab.

Eingeladen waren alle, die sich für Fragen der Nachhaltigkeit und Ressourcen-Schonung interessieren – Mitarbeiter von Unternehmen ebenso wie Studenten, Schüler, Azubis und andere Interessenten. Der Besuch der Ausstellung war kostenlos und zu den Öffnungszeiten der IHK möglich. Eine vierstellige Besucherzahl nutzte diese Gelegenheit am Nürnberger Hauptmarkt, auch während des stattgefundenen Christkindelsmarktes.

Das REZ wird vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) in Augsburg koordiniert und berät – in Kooperation mit den IHKs in Bayern - Unternehmen seit sechs Jahren bei der effizienten Materialverwendung. Angeboten werden Beratungsgespräche, Leitfäden, Workshops und andere Veranstaltungen. Beispiele für Beratungsthemen sind "Ressourceneffizienz-Checks", Integrierte Produktpolitik, Recycling-Baustoffe sowie Digitalisierung als Hilfe bei Materialeffizienz und Klimaschutz.

www.umweltpakt.bayern.de/rez/nutzen/wanderausstellung/index.htm

  Ansprechpartner/in

Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Nürnberger Bionicum ist jetzt Museum der Staatlichen Naturwissenschaftlichen Sammlungen Bayerns

Die SNSB (Staatliche Naturwissenschaftliche Sammlungen Bayerns) erweitern so ihr Museumsangebot in München, Eichstätt, Nördlingen, Bamberg sowie Bayreuth um einen weiteren Standort.

„Wir freuen uns sehr über unseren Neuzugang. Das Museum mit seinem Standort im Tiergarten Nürnberg ist ein echter Gewinn für unser Naturkunde Netz Bayern zur Förderung von naturkundlicher Forschung und Bildung in der bayerischen Region. Wir freuen uns auf spannende Gemeinschaftsprojekte zusammen mit den anderen Museen. Ich bin überzeugt, dass wir die Ausstellungen des Bionicum mit unseren Sammlungsobjekten sowie Forschungsthemen bereichern können“, freut sich Prof. Dr. Joris Peters, Generaldirektor der SNSB.

Hintergrund des Neuzugangs bei den SNSB ist der formale Umzug des Bionicum Nürnberg vom Bayerischen Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz an das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Als interaktives Museum zum Thema Bionik wurde das Bionicum 2014 eröffnet. Das Bionicum ist der erste außerschulische Lernort zur Bionik in Bayern und befindet sich im Obergeschoss des Naturkundehauses im Tiergarten Nürnberg.

„Das Bionicum ergänzt die SNSB gleich auf mehreren Ebenen: zum einen spannt es thematisch einen Bogen von der Natur hin zu technischen Innovationen. Zum anderen arbeitet bei uns ein interdisziplinäres Team aus den Fachrichtungen Biologie, Geologie, Sozial- und Kulturwissenschaft, Pädagogik sowie Maschinenbau. Unser Museum und unsere Besucher:innen wiederum können in jeder Hinsicht von der neu gewonnenen Nähe zu den großen naturhistorischen Sammlungen sowie der Infrastruktur der SNSB profitieren“, so Dr. Eva Gebauer, Leiterin des Bionicum Nürnberg.

Das Bionicum
Was können wir Menschen von der Natur lernen und weshalb ist das so wichtig für die Zukunft unseres blauen Planeten? In der 400 m² großen interaktiven Ausstellung „Ideenreich Natur“ er-halten Kinder und Erwachsene Antworten auf diese Fragen. Das Museum bietet Informationen zu zukunftsrelevanten Themen wie Natur- und Artenschutz, biologischer Vielfalt sowie nach-haltiger Ressourcennutzung, kreativen Innovationen und Techniken der Zukunft. Neben spannenden Hintergrundinformationen können Besucher:innen auch anhand von Originalexponaten und Mitmachexperimenten in die Welt der Bionik eintauchen. Und nicht zuletzt führt ein Bionischer Rundgang durch den Tiergarten, auf dem die biologischen Vorbilder direkt an den Tiergehegen bestaunt werden können.

Quelle: SNSB

 

Aktuelles aus Bayern

Bewerben Sie sich jetzt für den Bayerischen Ressourceneffizienzpreis 2023

  • Das REZ und das Bayerische Umweltministerium zeichnen mit dem Bayerischen Ressourceneffizienzpreis 2023 Unternehmen aus, die Maßnahmen zur Erhöhung der Rohstoff- und Materialeffizienz in einem oder mehreren der folgenden Themenschwerpunkte einsetzen:
    • Steigerung der Ressourceneffizienz:
    • durch Automatisierung, Digitalisierung und neue Geschäftsmodelle
    • im Bereich der Produktion
    • durch Substitution von Werkstoffen/Materialien
    • durch Einsatz von Sekundärrohstoffen
    • durch Integrierte Produktpolitik
    • durch Stärkung der Kreislaufwirtschaft: Recyclingtechnologien und ressourceneffiziente Rohstoffrückgewinnung und –aufbereitung
    • Ökologische Produktentwicklung unter Berücksichtigung des gesamten Produktlebenszyklus
    • Ressourcenschonung durch zielgerichtete Änderung von eingesetzten Prozessen oder Verfahren

Neben einem Preisgeld von insgesamt 10.000 € erhalten die Gewinner unter anderem einen Imagefilm, der das Unternehmen und dessen herausragende Leistung im Bereich Ressourceneffizienz hervorhebt, und die Darstellung des Unternehmens als Praxisbeispiel des REZ.

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen mit Hauptsitz oder Niederlassung in Bayern. Die Bewerbung von KMU, Handwerksbetrieben und Nachwuchsunternehmen („Start-Ups“) wird ausdrücklich begrüßt. 

Bewerben Sie sich hier, Frist ist der 19.03.2023 (Einlaufdatum).

Für Rückfragen schreiben Sie an rez@lfu.bayern.de mit dem Betreff „Ressourceneffizienzpreis 2023“. Weiterer Kontakt: REZ | ‎0821 9071-5276 

 

Veranstaltungsübersicht

Aktuelle Veranstaltungen aus dem Geschäftsbereich Innovation | Umwelt

 

Online-Seminar: „positerra – CO2-Ausgleich vor Ort in Deutschland“

Der Kooperationspartner des Verbands Klimaschutz-Unternehmen, positerra GmbH, hat das Potenzial des Humusaufbaus erkannt und ermöglicht mittels dieses Verfahrens Emissionen auszugleichen.

Wie positerra Unternehmen mit Landwirten zusammenbringt und wie sich genau der Kompensationsausgleich mittels Humusaufbau gestaltet, erfahren Sie im kostenlosen Webinar.
Termin: 16. Februar, 10 - 11 Uhr.

Die Anmeldung und weiteren Informationen finden Sie unter www.klimaschutz-unternehmen.de.

 

Aktuelles aus Deutschland

BMWK setzt neue Anreize für Gebäudeenergie-Sanierungen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die energetische Sanierung von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung mit einem Budget für 2023 von 13 Milliarden Euro. Die zweite Stufe der bereits angekündigten Reform des BEG tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Das übergeordnete Ziel der Reform bleibt es, bis 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unter www.bmwk.de.

 

Eckpunktepapier zur Beschleunigung des Wärmepumpenhochlaufs auf zweitem Wärmepumpengipfel verabschiedet

Die Wärmepumpengipfel sind ein Austauschformat zwischen etwa 50 Akteuren rund um den Wärmepumpenhochlauf und dem Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck sowie Bundesbauministerin Geywitz. Auf Basis des am 16.11.2022 verabschiedeten Eckpunktepapiers sollen bis Ende Januar 2023 konkrete Arbeitsprozesse entwickelt werden.

Nähere Informationen erhalten Sie unter www.bmwk.de.

 

Grüner Wasserstoff: Erstes Vergabeverfahren für H2Global startet

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat den Vergabeprozesses für den Import von grünem Wasserstoff im Rahmen des Programms H2Global gestartet. Die Idee des Projekts ist es, grüne Wasserstoff-Produkte günstig auf dem Weltmarkt einzukaufen und in der EU meistbietend zu verkaufen. Die ersten Lieferungen dieser nachhaltigen Wasserstoffderivate nach Deutschland und Europa sind für Ende 2024 geplant.

Die Pressemitteilung des BmWK finden Sie unter www.bmwk.de.

 

Importterminal für grünes Ammoniak in Hamburg geplant

Im Hamburger Hafen soll das erste Importterminal für grüne Energie entstehen. Ab 2026 soll dort grünes Ammoniak angeliefert und anschließend in grünen Wasserstoff umgewandelt werden.

Das Vorhaben gaben das Industriegaseunternehmen Air Products und das Energieunternehmen Mabanaft Mitte November bekannt. Laut den Unternehmen werden zunächst 500 Millionen Euro investiert, die später auf eine Milliarde Euro verdoppelt werden sollen.

Teil des Terminals soll ein Lager für die Ammoniakimporte sein, das 55.000 Tonnen Ammoniak fasst. In der Anlage selbst können dann jährlich 100.000 Tonnen grüner Wasserstoff hergestellt werden. Nach Unternehmensangaben könnten damit rund 5 % des Schwerlastverkehrs in Deutschland versorgt werden.

Quelle: DIHK

 

Überarbeitung der nationalen Wasserstoffstrategie

Für die Überarbeitung der nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) wurde ein erster Entwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) öffentlich. Das Ministerium strebt an, die überarbeitete Wasserstoffstrategie offiziell im 1. Quartal 2023 zu verabschieden.

Der Entwurf festigt die Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag, das Ziel für Elektrolysekapazitäten bis 2030 von 5 GW auf 10 GW zu verdoppeln. Im Gegensatz zur Wasserstoffstrategie von 2020 spricht sich das BMWK im Entwurf dafür aus, auch blauen Wasserstoff während einer Übergangszeit zu fördern und zu importieren, um den Markthochlauf zu ermöglichen. Neben dem Fokus auf die inländische Wasserstoffproduktion arbeitet die Bundesregierung an einer Importstrategie für Wasserstoff, die 2023 veröffentlich werden soll.

Maßnahmen für Aufbau von Wasserstoffinfrastruktur geplant

Außerdem steht der Aufbau von Wasserstoffinfrastruktur im Fokus der Strategie. Für das kommende Jahr plant das BMWK die Erarbeitung eines Konzepts für Wasserstoffspeicher. Darüber hinaus erwähnt der Strategieentwurf die Einrichtung einer Wasserstoffnetzgesellschaft, um Wasserstoffleitungen unter staatlicher Aufsicht umzurüsten bzw. neu zu bauen. Gegen Ende der jetzigen Legislaturperiode soll ein erster Wasserstoffnetzplan entwickelt werden, der auch mit Strom und Gas kompatibel sein soll. Mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz plant die Bundesregierung, Planungs- und Genehmigungsverfahren für Wasserstoffinfrastruktur zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Quelle: DIHK

 

Wasserstoff im Ausland: Bundesregierung richtet neue Fördertöpfe ein

Für den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft im Ausland richtet die Bundesregierung zwei Fördertöpfe ein. Dies kündigten Entwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) und Stefan Wenzel (Grüne), Parlamentarischer Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Mitte November auf der UN-Klimakonferenz in Ägypten an.

Die beiden neuen Fördertöpfe umfassen 550 Millionen Euro und sollen private Investitionen in Höhe von bis zu 5 Milliarden Euro anstoßen. Sie sollen von der Entwicklungsbank KfW verwaltet werden und so beim Aufbau der globalen Wasserstoffwertschöpfungskette helfen. Ein Fond zielt auf Wasserstoff-Investitionen in Schwellen- und Entwicklungsländern ab. Der zweite Fonds wird vom Wirtschaftsministerium verwaltet und ist für den Einsatz von Wasserstoff und die notwendige Infrastruktur allgemein vorgesehen.

Die genauen Förderkriterien werden derzeit noch erarbeitet. Informationen zum Start der Antragstellung in 2023 werden auf der Website der KfW veröffentlicht.

Quelle: DIHK

 

Preisbremse für Strom, Erdgas und Wärme – Womit Betriebe jetzt rechnen müssen

Die von der Bundesregierung eingesetzte ExpertInnenkommission Gas und Wärme (EKGW) – mit dabei auch DIHK-Präsident Peter Adrian – hat am 31. Oktober ihren Abschlussbericht übergeben.

Nachdem der Deutsche Bundestag am 15. Dezember den Gesetzentwurf zur Gas- und Strompreisbremse in zweiter und dritter Lesung beraten hatte, passierten die Bremsen am 16. Dezember auch den Bundesrat. Am 1. Januar 2023 traten sie in Kraft.

Wir klären die wichtigsten Fragen.

Quelle: DIHK

 

DIHK-Faktenpapier: Förderung von unkonventionellem Erdgas in Deutschland

Ein DIHK-Faktenpapier beleuchtet das Potenzial der Förderung sogenannter unkonventioneller Gasvorkommen mittels Fracking, die aktuelle Rechtslage sowie Stand und Risiken der Technologie in Deutschland.

Aufgrund der Energiekrise wird zunehmend darüber diskutiert, wie Deutschland seine Abhängigkeit von Energieimporten reduzieren kann, beispielsweise durch heimische Ressourcen wie Erdgas. Während die Förderraten konventioneller Erdgasvorkommen in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgingen, bestehen weiterhin große Potenziale bei der Förderung sogenannter unkonventioneller Erdgasvorkommen, die durch die Fracking-Technologie gefördert werden können. Im DIHK-Faktenpapier werden das Potenzial in Deutschland und die aktuelle Rechtslage dargelegt. Darüber hinaus werden der aktuelle Stand der Fracking-Technologie sowie etwaige Risiken dargestellt und eingeordnet. Das DIHK-Faktenpapier ist hier abrufbar.

Quelle: DIHK

 

Defossilisierung: Herkunftsnachweise für die Energiewende nutzen

Um die Ausbauziele von erneuerbaren Energien bis 2030 zu erreichen, macht die Marktoffensive in ihrem 16-seitigen Papier sechs zentrale Vorschläge für eine stärkere Orientierung an die unternehmerischen Dekarbonisierungs-Anforderungen sowie für eine Stärkung der Zahlungsbereitschaften für Herkunftsnachweise.

Das Positionspapier der Deutschen Energie-Agentur (dena) finden Sie hier.

Quelle: DIHK

 

Smart Meetering: Bund fociert Digitalisierung der Energiewende

Das Wichtigste in Kürze (inkl. Änderungen im Vergleich zum vorherigen Entwurf)

  • Grundsätzlich soll bis zum Zieljahr 2030 die digitale Infrastruktur ausgebaut sein und die Stromerzeugung und der Verbrauch durch Smart Meter intelligent verknüpft werden.
  • Ein gesetzlicher Rollout-Fahrplan mit verbindlichen Zielen und konkretem Zeitrahmen wird entwickelt werden.
  • Die Drei-Hersteller-Regel des alten Messstellenbetriebsgesetzes verlangte bislang für jede Entwicklungsstufe die Zertifizierung von drei voneinander unabhängigen Herstellern. Diese Regel wird entfallen und das Verfahren deutlich beschleunigt.
  • Agiler-Rollout wird ermöglicht, indem bereits zertifizierte Geräte bei Kunden bis zu einem Jahresstromverbrauch von 100.000 Kilowattstunden (optional < 6.000 kWh), -erzeugungsseitig bis 25 Kilowatt (optional 1 bis 7 kW) installierter Leistung- sofort installiert werden können und weitere Funktionen durch Anwendungsupdates nach und nach bereitgestellt werden.
  • Die direkten Kosten (Messentgelte) für Verbraucher und Kleinanlagenbetreiber werden durch eine Deckelung der Kosten für ein intelligentes Messsystem auf 20 EUR/Jahr gesenkt. Die Netzbetreiber werden dafür stärker an der Kostentragung beteiligt.
  • Aktuell müssen Lieferanten ab einer Schwelle von 100.000 Letztverbrauchern ihren Kunden mit intelligentem Messsystem einen dynamischen Stromtarif anbieten. Ab dem Jahr 2025 müssen dies alle Lieferanten unabhängig der Anzahl ihrer Letztverbraucher tun.

Quelle: DIHK - LM

 

Energie- /Stromsteuer: Verlängerung des Spitzenausgleichs für energieintensive Unternehmen des Produzierenden Gewerbes bis Ende 2023

Das am 23.12.2022 verkündete „Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs“ bewirkt u. a., dass bestimmte energieintensive Unternehmen den Spitzenausgleich im laufenden Jahr noch in Anspruch nehmen können. Damit würden ca. 9.000 Unternehmen in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro von der Steuer entlastet.

Sog. energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes können eine weitgehende Entlastung von der gezahlten Strom- und Energiesteuer durch den Spitzenausgleich nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG beantragen. Diese zweite Stufe der Regelentlastung für die energieintensiven Branchen hat erhebliche praktische Relevanz und wird von den meisten produzierenden Unternehmen in Anspruch genommen.

Um die energieintensiven Unternehmen in der Krise zu unterstützen, hatte die Regierungskoalition beschlossen, die Gewährung des Spitzenausgleichs um ein weiteres Jahr zu verlängern. Laut dem Gesetz www.bgbl.de wird die Gewährung des Spitzenausgleichs einmalig nicht davon abhängig gemacht, dass ein Zielwert für eine Reduzierung der Energieintensität erreicht wurde. Allerdings sollen die Unternehmen mit der Antragstellung ihre Bereitschaft erklären, alle als wirtschaftlich vorteilhaft identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen umzusetzen.

Umfassende Informationen zu Energie- und Stromsteuerermäßigungen für das produzierende Gewerbe (inklusive eines aktualisierten Excel-Berechnungstools) bietet die Internetseite der IHK Lippe zu Detmold: www.ihk.de.

Eine andere im Gesetz geregelte Änderung ist die Ausweitung des sog. zugelassenen Einlagerers bei der Lagerung von Flüssiggas als Kraftstoff. Der zugelassene Einlagerer übernimmt bei entsprechender Erlaubnis die Steuerschuldnerschaft für diese Waren. Außerdem wird durch eine Erweiterung des § 11 Satz 1 Nr. 4 StromStG der Verordnungsgeber nun ermächtigt, abweichend von den rein statistischen Zuordnungsregelungen der Klassifikation der Wirtschaftszweige, materielle Regelungen im Zusammenhang mit der Bestimmung eines Unternehmens des Produzierenden Gewerbes zu treffen. Dadurch könnten bestimmte Unternehmen diesen Status und die damit einhergehenden Entlastungsberechtigungen verlieren.

Die Koalitionsfraktionen hatten die Bundesregierung aufgefordert, im Laufe des ersten Halbjahrs 2023 den Entwurf eines weiteren Änderungsgesetzes vorzulegen. Begründung ist, dass eine jährliche Verlängerung des Spitzenausgleichs wenig Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen bietet. Aus Sicht der Unternehmen des Produzierenden Gewerbes ist es sinnvoll, ab dem kommenden Jahr langfristige Regelungen für bestehende Begünstigungstatbestände zu treffen. 

Quelle: DIHK

 

Aktuelle Podcast-Folge von „Betriebsgrün“ zu Digitalisierung & unternehmerischer Klimaschutz

Im Gespräch berichtet Vormstein über die Anstrengungen seines Unternehmens im Bereich Klimaschutz und erklärt, wie sich mit Hilfe der Digitalisierung Treibhausgasemissionen im Unternehmen aktiv senken lassen. Er beantwortet ebenfalls, welche Vorteile es bringt, Emissionen bis auf einzelne Produkte herunterzurechnen. Der Podcast ist bei allen gängigen Podcast-Anbietern zu abonnieren und hier abrufbar. 

Quelle: DIHK

 

Energiespar-Poster in verschiedenen Sprachen

In Kooperation haben das Unternehmensnetzwerk Klimaschutz und das Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge ein Plakat mit Tipps zum Energiesparen entwickelt. Damit möglichst viele Beschäftigte erreicht werden, gibt es das Plakat auf Deutsch, Ukrainisch, Arabisch, Englisch, Türkisch und Russisch.

Die Plakate finden Sie unter Energiespar-Plakate in verschiedenen Sprachen - Unternehmensnetzwerk Klimaschutz - Unternehmensnetzwerk Klimaschutz (klima-plattform.de).

Quelle: DIHK

 

CCfD: Klimaschutzverträge müssen in der Breite der Wirtschaft wirken können

Mit Klimaschutzverträgen CCfD: "Carbon Contracts for Difference" möchte das Bundeswirtschaftsministerium deutsche Industriebetriebe bei der Umstellung auf eine klimafreundliche Produktion unterstützen. Die entsprechende Förderrichtline ist nach Auffassung der DIHK allerdings noch ausbaufähig.

Konkret sollen bei großen Unternehmen mit hohem CO2-Ausstoß die Mehrkosten ausgeglichen werden, die bei der kompletten Umstellung von Produktionsprozessen auf klimaneutrale Energien entstehen. Sobald die klimafreundliche Fertigung günstiger wird als die konventionelle, soll sich die Zahlung umkehren: Dann entrichten die geförderten Unternehmen ihre Mehreinnahmen an den Staat.

Der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks sieht darin "ein grundsätzlich gutes Instrument, um klimafreundlichere Produktionsverfahren voranzubringen". Die geplanten Verträge sollten in der Transformationsphase die Mehrkosten der Unternehmen ausgleichen, die durch Investitionen in klimafreundlichere Anlagen entstünden.

Mittelstand ist ein wichtiger Treiber

"Solche Differenzverträge müssen dabei allerdings in der Breite der Wirtschaft wirken können", gibt Dercks zu bedenken. "Die Förderung darf daher nicht – wie leider bislang geplant – nur auf einige Industriezweige und Großprozesse beschränkt sein. Wer klimaneutrale Verfahren fördern will, muss auch die mittelständischen Unternehmen im Blick haben. Denn sie sind gerade in Deutschland wichtige Treiber auf dem Weg zur Klimaneutralität."

Und noch ein weiterer Punkt steht auf dem Wunschzettel der Wirtschaft: "Auch der Förderzeitraum von 15 Jahren wird in der vorgesehenen Form schnell zu einer Hürde", so Dercks. "Denn er legt die Unternehmen für diese Zeit auf eine Technologie fest – mehr Flexibilität oder eine Öffnungsklausel wären hier gut."

Enge Auflagen können Nutzung verhindern

Außerdem drohe den Betrieben "eine Menge an Bürokratie und Nachweispflichten, weil die administrierende Stelle die geförderte Technologie und die verbundenen Kosten detailliert überprüfen muss. Das wird eine Herausforderung für Unternehmen und Behörde. Es bleibt zu hoffen, dass die Förderung hierdurch nicht ins Stocken kommt." Dercks: "Ein gutes Konzept nutzt wenig, wenn es wegen enger Auflagen wenig in Anspruch genommen werden kann."

Quelle: DIHK - BO

 

Wie sich die Potenziale der Geothermie besser nutzen lassen

Geothermie, also die Nutzung von Erdwärme mithilfe von Bohrungen in unterschiedlicher Tiefe, kann einen erheblichen Beitrag zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung leisten. Die IHK-Organisation unterstützt die Pläne der Bundesregierung, den Einsatz der Technologie zu forcieren.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein Eckpunktepapier mit acht Maßnahmen vorgelegt, die helfen sollen, das Potenzial der Geothermie zu heben – vom Dialogprozess mit den Akteuren bis hin zu Aufklärungskampagnen, die Akzeptanz schaffen sollen. Ziel ist, in der mitteltiefen und tiefen Geothermie bis zum Jahr 2030 ein Potenzial von zehn Terawattstunden so weit wie möglich zu erschließen. Damit würde die derzeitige Einspeisung in Wärmenetze aus dieser Quelle verzehnfacht.

Schlüsseltechnologie mit Potenzial ...

Die IHK-Organisation befürwortet die Pläne. Geothermie sei eine Schlüsseltechnologie für die Wirtschaft, um bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen, heißt es in der DIHK-Stellungnahme zum BMWK-Eckpunktepapier.

Sie biete den Vorteil, flächendeckend verfügbar zu sein und damit keinen verlustreichen Transport über weite Strecken zu erfordern. Interessanter Nebeneffekt: Insbesondere das Thermalwasser des Oberrheingrabens würde sich an einigen Standorten für den Abbau von Lithium eignen.

... für ein Viertel der industriell benötigten Nutzwärme

Vor dem Hintergrund, dass die nationale geothermische Energieproduktion bis zu einem Viertel des Nutzwärmebedarfs der Industrie decken könne, sollten aus Sicht der Wirtschaft alle Potenziale genutzt werden – einschließlich der im Eckpunktepapier nicht erfassten oberflächennahen Geothermie. Auch für das ebenfalls im BMWK-Papier nicht erwähnte Feld der Kälteerzeugung mittels Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gebe es viel Potenzial.

Nach Einschätzung der IHK-Organisation müssen die vom BMWK vorgesehenen Maßnahmen konkretisiert werden. Für die Unternehmen besonders wichtig seien dabei die geplante Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Risikoabfederung bei Probebohrungen.

Vereinfachen, digitalisieren, absichern, aufklären

Unter anderem werden in der DIHK-Stellungnahme eine Aufstockung des Fachpersonals in den Verwaltungen, eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen, vor allem aber Vereinfachungen im Wasser-, Umweltverträglichkeitsprüfungs-, Naturschutz- und im Vergaberecht vorgeschlagen. Auch eine Digitalisierung der Prozesse könne helfen. Zudem empfiehlt die IHK-Organisation die zeitnahe Einrichtung eines Instruments zur Absicherung des Explorationsrisikos.

Und nicht zuletzt erinnern einige IHKs daran, dass in einigen Regionen die Erinnerungen an Erdbeben und Hebungsrisse aufgrund ungeeigneter Methoden noch lebendig seien. Das so negativ geprägte Bild der mittleren und tiefen Geothermie werde den heutigen Verfahren nicht gerecht.

DIHK-Experte Bolay: Noch Weichenstellungen nötig

"Erdwärme hat den entscheidenden Vorteil, dass sie wetterunabhängig ganzjährig zur Verfügung steht", ergänzt Sebastian Bolay, DIHK-Bereichsleiter Energie, Umwelt, Industrie. "Damit könnte sie hierzulande mittelfristig einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten."

Damit das politische Ziel der Verzehnfachung der Einspeisung in die Wärmenetze bis 2030 erreicht werden könne, seien aber noch Weichenstellungen nötig, stellt er klar: "Für die Unternehmen besonders wichtig sind dabei die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Risikoabfederung bei Probebohrungen."

Aus Sicht der IHK-Organisation sei "die zeitnahe Absicherung des Erschließungsrisikos besonders dringend, um die Investitionssicherheit insbesondere für kleine und mittlere Bohrunternehmen zu gewährleisten". Denn diese könnten das Risiko von Fehlbohrungen andernfalls kaum tragen. Bolay: "Vorbildcharakter hat hier beispielsweise Niedersachsen, das eine Bürgschaftsregelung eingeführt hat, um das Fündigkeitsrisiko für Tiefen-Geothermieprojekte zu reduzieren."

Sie finden die DIHK-Stellungnahme vom 13. Dezember 2022 in einer aktualisierten Version vom 9. Januar 2023 hier zum Download: www.dihk.de.

 

Energieeinspar-Verordnung

Das Bundeskabinett hat am 28. September die Energieeinspar-Verordnung nochmals angepasst und dabei einige Klarstellungen vorgenommen.

Für Unternehmen sind insbesondere die Erläuterungen zur "Nutzungseinschränkung beleuchteter Werbeanlagen / Außenwerbung" wichtig.

Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist grundsätzlich von 22 bis 6 Uhr des Folgetages untersagt. Dabei gelten folgende drei Ausnahmen:

  • Die Nutzung ist weiterhin dort erlaubt, wo die Beleuchtung der Werbeanlagen für die Verkehrssicherheit oder für die Abwehr anderer Gefahren notwendig ist und die Anlagen nicht kurzfristig durch andere Beleuchtung ersetzt werden können. Beispiele sind Fahrgastunterstände (wie Bushaltestellen), Unterführungen und andere Orte, an denen ohne beleuchtete Werbeanlagen zu wenig Licht vorhanden ist.
  • Neu kam nun folgende Ausnahme hinzu: Werbeanlagen, die während der Öffnungszeiten auf ein Gewerbe am selben Ort hinweisen, dürfen beleuchtet werden. Ein Beispiel ist der Namenszug eines Ladens oder Geschäftes über dem Eingang, wenn dieses Geschäft zwischen 22 und 6 Uhr geöffnet hat.
  • Präzisiert wurde auch die Vorschrift zu Werbeanlagen, die während Sport- oder Kulturveranstaltungen in Betrieb sind: Sie dürfen beleuchtet werden, solange die Veranstaltung läuft.

Details und FAQs auf der Homepage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK): www.dihk.de

 

 

Aktuelles aus Europa und der Welt

Energy Technology Perspectives 2023

Die International Energy Agency (IEA) hat am 12. Januar 2023 die aktuelle Ausgabe des „Energy Technology Perspectives“ Report veröffentlicht. Darin werden auf globaler Ebene der aktuelle Stand, die Entwicklung sowie Herausforderungen bei der Transformation hin zu nachhaltigen, grünen Energietechnologien ausführlich analysiert. Einen Schwerpunkt setzt der Report dabei auf Herausforderungen bezüglich globaler Lieferketten von Technologien, Komponenten, Materialien und Rohstoffen und die starke globale Abhängigkeit von einzelnen Ländern, allen voran China.

Laut Report wird sich die Größe des globalen Marktes für erneuerbare Energietechnologien basierend auf bisher angekündigten Energie- und Klimazusagen bis 2030 auf USD 650 Milliarden verdreifachen. Damit einher geht eine mehr als Verdopplung der Jobs im Produktionssektor dieser Technologien von heute 6 Millionen auf ca. 14 Million bis 2030 - die Hälfte davon allein in den Bereichen Elektrofahrzeuge, Solar, Wind & Wärmepumpen. Auf dem Weg dahin liegen allerdings diverse Risiken. Laut Report hauptsächlich in der Form von Lieferkettenabhängigkeiten und -engpässen.

Derzeit dominiert China den Markt für den Handel mit den meisten erneuerbaren Energietechnologien. Die Produktion von Technologien für Windenergie, Batterien, Elektrolyseure, Solaranlagen und Wärmepumpen werden jeweils zu 70 % von nur drei Ländern getragen - dabei dominiert China jeden einzelnen dieser Bereiche. Ebenfalls stark konzentriert ist die geografische Verteilung von kritischen Mineralen. So produziert beispielsweise die Demokratische Republik Kongo 70 % des globalen Kobalts und lediglich drei Länder decken 90 % der globalen Lithiumnachfrage (Australien, Chile, Kanada). Schon jetzt schlagen sich diese Abhängigkeiten in höheren Preisen für Materialien und Rohstoffen nieder und treiben dadurch auch Preise von Produkten wie Windturbinen oder Batterien in die Höhe. Eine stärkere globale Diversifizierung kann diese Risiken abschwächen. Allerdings lässt sich anhand von derzeit angekündigten Projekten noch keine dahingehende Entwicklung erkennen. Bei Solaranlagen, Komponenten für Windenergie sowie Batterien für Elektrofahrzeuge kommen jeweils mehr als 80 - 90 % der angekündigten Produktionskapazitäten bis 2030 aus China. Lediglich bei Wasserstoff Elektrolyseuren liegt die angekündigte Kapazität von China und EU gleichauf bei jeweils 25 %. Über den internationalen Handel werden die produzierten Technologien global verteilt. So werden ca. 50 % aller in China hergestellten Solaranlagen exportiert, vor allem nach Europa und in die Asien-Pazifik-Region. Auch 25 % aller nach Europa importierten Batterien für Elektrofahrzeuge und 50 % aller international gehandelten Komponenten für Windturbinen stammen aus China. Lediglich bei Wärmepumpen werden weltweit weniger als 10 % über den internationalen Handel bezogen.

Basierend auf zuvor angesprochenen angekündigten Projekten bis 2030 könnte China den globalen Bedarf für Solaranlagen decken, ein Drittel der globalen Nachfrage nach Elektrolyseuren bedienen und 90 % des weltweiten Bedarfs an Batterien für Elektrofahrzeuge füllen. Die bisher in der EU angekündigten Projekte würden lediglich ausreichen, um den eigenen Bedarf an Elektrolyseuren und Batterien für Elektrofahrzeuge zu decken. Für Solaranlagen und Windturbinen wäre die Region nach wie vor stark abhängig von Importen.

Ein sehr ähnliches Bild zeichnet sich bei relevanten Bodenschätzen ab. Auch hier befindet sich die große Mehrheit der bisher angekündigten Projekte für die Förderung wichtiger Rohstoffe in China. 80 % der angekündigten Produktionskapazität für Kupfer, 95 % der Raffinationskapazität für Kobalt, 60 % für Lithium und Nickel. Lange Vorlaufzeiten für Abbauprojekte dieser kritischen Rohstoffe bergen die Gefahr für zukünftige Lieferkettenengpässe. Denn die derzeit angekündigten Kapazitäten können den erwarteten Bedarf, der für eine Transformation benötigt wird, nicht decken und gefährdet somit die Erreichung von gesetzten „Net-Zero“ Zielen.

Ebenfalls als kritisch eingestuft wird im Report der Ausbau von notwendiger Infrastruktur für Transport, Verteilung, Übertragung, Speicherung und Einlagerung von Strom, Wasserstoff und CO2. Auch hier birgt der oft lange Planungsvorlauf die Gefahr von Engpässen welche die Energietransformation als Ganzes zurückhalten könnte.

Quelle: DIHK

 

EU-Energierat einigt sich: Gaspreisdeckel, Gaseinkauf sowie Planung- und Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien

Am 19. Dezember 2022 haben sich die EU-Energieminister nach langer Diskussion über einen Gaspreisdeckel auf eine einheitliche Position geeinigt. Zusätzlich wurde eine Position bei der gemeinsamen Gasbeschaffung verabschiedet und zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren bei den erneuerbaren Energien.

Der sogenannte Marktkorrekturmechanismus - kurz Gaspreisdeckel koppelt den europäischen Gaspreis ab einer bestimmten Höhe an die internationalen Preise für Flüssigerdgas (LNG). Der EU-weite Preisdeckel soll ab 15. Februar 2023 vorerst für ein Jahr aktiviert werden können. Dafür müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

Erstens muss am wichtigen EU-Handelsplatz, dem TTF (Title Transfer Facility) in den Niederlanden, der Preis zur Lieferung im kommenden Monat („Front-Month“) drei Werktage lang über 180 Euro pro Megawattstunde liegen. Zweitens muss der Gaspreis an denselben Tagen über 35 Euro über dem Weltmarktpreis für Flüssigerdgas (LNG) liegen. Der Weltmarktpreis soll über ein Referenzmodell ermittelt werden.

Der Preisdeckel ist somit dynamisch und nicht auf 180 Euro festgelegt, sondern liegt ebenfalls bei 35 Euro über dem Referenzpreis für LNG. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Europa weiter prioritär mit LNG beliefert wird. Der Mechanismus soll an allen europäischen Gashandels-Knotenpunkten und Handelsplattformen gelten. Er gilt nur für Terminmarktgeschäfte mit einer Laufzeit von einem Monat, drei Monaten und einem Jahr, nicht aber für den Handel über den Spotmarkt oder direkte Gasgeschäfte (OTC: over the counter). Allerdings besteht die Möglichkeit für die Kommission, den Mechanismus auf OTC-Geschäfte auszuweiten.

Nach der Aktivierung soll der Preisdeckel für mindestens 20 Werktage gelten und deaktiviert werden, wenn der Gaspreis drei Werktage lang unter 180 Euro pro Megawattstunde liegt oder eine Gasmangellage durch die EU-Kommission festgestellt wird. Der Mechanismus wird auch ausgesetzt, wenn der Gasverbrauch um einen bestimmten Prozentsatz steigt, LNG-Importe „signifikant“ fallen oder das Handelsvolumen am Handelsplatz TTF deutlich sinkt.

In den letzten Wochen hat sich der europäische Gasmarkt im Vergleich zu den Extremperioden im August entspannt, so lag der TTF-Front-Month-Preis am 12. Januar 2023 für eine Lieferung Im Folgemonat bei 67 Euro pro Megawattsunde. Allerdings könnte sich dies je nach Wetterlage, europäischem Bedarf, aber auch internationaler Nachfrage schnell ändern. Trotz der eingebauten Sicherheits- und Aussetzungsmechanismen des Gaspreisdeckels könnten aufgrund der komplexen Dynamik der Energiemärkte noch immer kurzfristige Versorgungsengpässe drohen und die deutsche Wirtschaft weiter belasten.

Zudem hat der Rat zwei Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung innerhalb der EU nun auch formal beschlossen. Der gemeinsame Gaseinkauf über ein EU-Plattform soll europäische Gasmengen zukünftig effizienter beschaffen können. Damit sollen die Mitgliedstaaten die Nachfrage von inländischen Unternehmen bündeln, welche sich freiwillig an der gemeinsamen Beschaffung beteiligen können.

Eine weitere beschlossene Notfallverordnung zielt auf die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien ab. Diese sollen für Solarenergieanlagen nicht länger als drei Monate dauern, bei repowerten Anlagen maximal sechs Monate. Auch die Genehmigung von Wärmepumpen werden je nach Anlagenleistung auf einen bzw. drei Monate verkürzt. Besonders hervorzuheben ist, dass Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien und deren Netze dabei als Projekte von überwiegendem öffentlichem Interesse gelten. Damit gingen vereinfachte Prüfungen für Umweltauflagen einher und rechtliche Einwände gegen solche Anlagen werden deutlich schwieriger. Allerdings könnte diese Bestimmung noch stark aufgeweicht werden, da die Mitgliedstaaten die Anwendung dieser Bestimmungen auf bestimmte Teile ihres Hoheitsgebiets, Arten von Technologien oder Projekte beschränken können. Die Notfallverordnung ist zunächst auf 18 Monate begrenzt. Jedoch gehen die Inhalte in die bereits laufenden Trilogverhandlungen in Bezug auf die Überarbeitung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED) ein. Die Ergebnisse der weiteren Verhandlungen sind von großer Bedeutung, denn der schnellere Ausbau der erneuerbaren Energien und Netze und damit einhergehend, die bessere Versorgung mit günstiger Energie, ist für die Wirtschaft zukunftsweisend.

Quelle: DIHK

 

EU-Kommission stellt Vorschlag für neue Verpackungsverordnung vor

Am 30. November hat die EU-Kommission den Vorschlag für eine neue Verpackungsverordnung veröffentlicht. Diese soll die bisher geltende Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle ersetzen und EU-weit unterschiedliche Regelungen harmonisieren.

Vorrangiges Ziel der vorgeschlagenen Überarbeitung ist die Vermeidung von Verpackungsmüll von vornherein. Daher werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihr Pro-Kopf-Aufkommen an Verpackungsabfällen im Vergleich zum Jahr 2018 stufenweise um 15 Prozent bis zum Jahr 2040 zu senken. Dies soll zum einen durch den Austausch von Einweg- durch Mehrwegverpackungen erreicht werden.

In einem System, welches die Wiederverwendung fördert und Wiederbefüllung ermöglicht, sollen zukünftig Getränke und Mahlzeiten zum Mitnehmen oder eCommerce-Lieferungen in wiederverwendbaren Verpackungen bereitgestellt werden. Nicht zwingend notwendige Einwegverpackungen für beispielsweise Obst und Gemüse oder Miniatur-Shampooflaschen in Hotels, sollen gänzlich verboten werden. Zum anderen soll Verpackungsmüll reduziert werden, indem das Gewicht, Volumen und der Leerraum von auf den Markt gebrachten Verpackungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden soll.

Weiteres Kernziel des Vorschlags ist die Förderung eines geschlossenen Recyclingkreislaufs, nicht nur im Sinne der Nachhaltigkeit, sondern auch um den Bedarf an Primärrohstoffen zu senken und dadurch die Abhängigkeit von Rohstoffimporten zu verringern. Um den Markt für Sekundärrohstoffe auszubauen und die Nachfrage nach Rezyklaten zu sichern, sollen neben verbindlichen Recyclingquoten auch Pfand- und Rücknahmesysteme für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und für Einweggetränkebehälter aus Metall und Aluminium in jedem Mitgliedstaat eingeführt werden. Die aus dem Sammel- und Recyclingvorgang gewonnenen Rezyklate sollen in festgelegten Prozentanteilen bei der Herstellung neuer Kunststoffverpackungen verwendet werden.

Viele dieser Maßnahmen zielen darauf ab, die vollständige Recyclingfähigkeit aller Verpackungen bis zum Jahr 2030 zu erreichen. In dem Zusammenhang werden Kriterien für das "Design for Recycling" vorgeschrieben. Diese beinhalten Designanforderungen in Bezug auf die Recyclebarkeit, Wiederverwendung und Materialzusammensetzung, die bei der Herstellung neuer Verpackungen beachtet werden müssen, damit sichergestellt wird, dass Verpackungen recycelt und Ressourcen optimal eingesetzt werden können.

Eine weitere Neuerung der Verordnung ist die Einführung EU-weit harmonisierter Kennzeichnungen von Verpackungen und den dazugehörigen Abfallsammelbehältern. Mit der darauf einsehbaren Information zur Materialzusammensetzung soll eine fehlerfreie Abfalltrennung unterstützt werden. Detailliertere Bestimmungen in Bezug auf die Umsetzung der neuen Vorgaben werden von der EU-Kommission in Umsetzungsrechtsakten festgelegt.

Nach der Veröffentlichung des Vorschlags über Verpackungen und Verpackungsabfälle wird dieser im nächsten Schritt vom Europäischen Parlament und vom Rat beraten. Weitere Informationen und eine Zusammenstellung von FAQs finden Sie hier.

Quelle: DIHK - HW

 

Energiekrise: Neue Preisobergrenze für russische Erdölerzeugnisse

Die Europäische Union hat am 4.2.2023 weitere Preisobergrenzen für auf dem Seeweg transportierte russische Erdölerzeugnisse (wie z. B. Diesel und Heizöl) beschlossen, welche bereits einen Tag später in Kraft traten. Mit daran beteiligt sind auch die internationalen G7-Partner (Australien, Kanada, Japan, UK und USA). Diese Obergrenzen wurden zusätzlich zur Preisobergrenze für Rohöl, die seit Dezember 2022 in Kraft ist, vereinbart und ergänzen das vollständige Einfuhrverbot für auf dem Seeweg transportiertes Rohöl sowie Erdölerzeugnisse in die Europäische Union.

Quelle: DIHK - JM

 

Green Economy: Mit US-Subventionen droht weltweit noch mehr Protektionismus

Vor einem "Überbietungswettbewerb an WTO-inkompatiblen Subventionen" hat DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier im Streit um den amerikanischen "Inflation Reduction Act" (IRA) gewarnt, der in den USA produzierende Unternehmen steuerlich begünstigt.

"Mit den diskriminierenden Bestandteilen des IRA droht weltweit noch mehr Protektionismus", sagte Treier der "Rheinischen Post" auf Anfrage. Für die deutsche Wirtschaft seien die angekündigten IRA-Nachbesserungen zwar "ein kleiner Hoffnungsschimmer", die Gesamtsituation bleibe aber weiter kritisch, erläuterte er: "In der Energiekrise hat die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Europa massiv gelitten und damit auch die der international eng vernetzten deutschen Wirtschaft."

Handelskonflikt nicht im US-Interesse

Nach Einschätzung des DIHK-Außenwirtschaftschefs können auch die USA angesichts der geopolitischen Gesamtsituation kein Interesse an einem Handelskonflikt mit der EU haben. "Sie sollten daher EU-Unternehmen genauso wie die aus Kanada und Mexiko von Lokalisierungspflichten ausnehmen, damit wir transatlantisch unsere Lieferketten stärken können."

Treier: "Die EU sollte hier geschlossen und entschlossen – notfalls auch robust – die Wirtschaftsinteressen verteidigen. Am besten gelingt dies aus einer Position der Stärke." Bei der Entwicklung eigener industriepolitischer Maßnahmen in Europa komme es daher darauf an, den europäischen Standort attraktiver und wettbewerbsfähiger zu machen.

Konform mit den Regeln der Welthandelsorganisation WTO bleiben

"Dabei ist wichtig: Es darf keine Kopie der WTO-widrigen US-Maßnahmen geben", mahnte Treier. "Die EU ist maßgeblich von einem offenen, regelbasierten Handelssystem abhängig. Anders können wir kaum von anderen Handelspartnern wie China oder Indien eine Öffnung ihrer Märkte einfordern. Ein Überbietungswettbewerb an WTO-inkompatiblen Subventionen ist das Letzte, was die deutsche Wirtschaft jetzt gebrauchen kann."

Quelle: DIHK-KK

 

Anpassung der staatlichen Beihilfen

In ihrer Rede am 4. Dezember in Brügge hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine Anpassung der staatlichen Beihilfen als Antwort auf die Subventionen der USA durch den dortigen Inflation Reduction Act (IRA) angekündigt. Demnach sollen Lösungen für die „strategischsten grünen Technologien und sauberen Endprodukte“ stärker auf europäischer Ebene gefördert werden, um einem Abfließen von Investitionen in strategischen Sektoren entgegenzuwirken. Dafür sieht von der Leyen eine Vereinfachung der Regeln des staatlichen Beihilferahmens vor.

Weitere Informationen finden Sie unter ec.europa.eu.

Quelle: DIHK

 

Europäische Allianz der Solar-Photovoltaik-Industrie startet

Am 9. Dezember 2022 wurde die europäische Allianz der Solar-Photovoltaik-Industrie von der EU-Kommission lanciert. Die Allianz soll den Solarausbau in der EU beschleunigen und gleichzeitig das Versorgungsrisiko von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) durch diversifizierte Importe und lokale Herstellung mindern.

In einer gemeinsamen Erklärung bekennen sich sowohl die EU-Kommission als auch die Bündnispartner zu drei Prioritäten für das Jahr 2023. Demnach sollen zum einen Investitionsmöglichkeiten für die europäische PV-Herstellung sichergestellt werden. Dabei sollen Projekte geschaffen und Investitionen in der EU, den Mitgliedstaaten und der Privatwirtschaft koordiniert und abgestimmt werden. Auch unter Einbezug nationaler Konjunktur- und Resilienzpläne.

Als zweite Priorität legt die Allianz ein förderfreundliches Umfeld für die europäische PV-Anlagen fest. Hindernisse sollen beseitigt werden, wie beispielsweise durch vereinfachte Genehmigungsverfahren für PV-Produktionsstätten oder durch die Sicherung von Rohstoffen, die für die Produktion notwendig sind. Ebenso sollen Aspekte der Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft sowie der Arbeitskräfte- und Qualifikationsmangel angegangen werden.

Zu guter Letzt einigte sich die Allianz auf die Schaffung einer resilienten Wertschöpfungskette. Alternative Lieferanten, Partnern und Abnehmer über bestehende und künftige Partnerschaften, Dialoge und Handelsforen, sollen die derzeitigen Abhängigkeiten Europas verringern.

Bis 2025 möchte die Allianz eine europäische Produktionskapazität von 30 GW erreichen. Sollte dieses Ziel erreicht werden, würden, nach Angaben der Kommission, schätzungsweise 60 Milliarden Euro zusätzliches BIP generiert und ca. mehr als 400.000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Zudem träge es zu den gesetzten Zielen im Rahmen des RePowerEU Paketes bei. Demnach sollen bis 2025 bereits 320 Gigawatt und bis 2030 fast 600 Gigawatt Solarleistung installiert werden.

Quelle: DIHK - JM

 

EU schließt Rohstoff-Partnerschaften mit Ägypten, Kasachstan, Namibia und Japan

Im Rahmen der Klimakonferenz COP27 in Ägypten hat die Europäische Union Partnerschaftsvereinbarungen für Wasserstoff mit Ägypten, Kasachstan und Namibia geschlossen. Anfang Dezember wurde zudem eine Kooperation mit Japan bekannt.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen unterzeichnete Anfang November entsprechende Erklärungen mit den Staatschefs von Ägypten, Kasachstan und Namibia. Die Partnerschaften wurden im Rahmen der Klimakonferenz COP27 geschlossen und sollen u.a. eine enge Zusammenarbeit beim Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft, resilienter Lieferketten und der Mobilisierung privater Investitionen umfassen. Mit Kasachstan und Namibia ist zudem eine enge Kooperation für Lieferketten für Rohstoffe vorgesehen.

Kooperationserklärung für Wasserstoff mit Japan

Anfang Dezember unterzeichnete EU-Energiekommissarin Kadri Simson zudem eine Kooperationserklärung zwischen der EU und Japan. Die EU will mit Japan bei der Entwicklung von Regeln, Standards und staatlichen Beihilfen im Bereich Wasserstoff zusammenarbeiten und die Nachhaltigkeit sowie Erschwinglichkeit der Erzeugung, des Handels, des Transports, der Speicherung, der Verteilung und Nutzung von Wasserstoff voranbringen.

Quelle: DIHK

 

BMWK: Deutschland verstärkt Energiekooperation mit Norwegen

Anfang Januar besuchte Robert Habeck Oslo, um mit norwegischen Regierungs- und Wirtschaftsvertretern eine verstärkte Kooperation bei nachhaltiger Energiegewinnung und Industrieproduktion zu manifestieren. Besonders der Aufbau einer klimaneutralen Energieversorgung durch Offshore-Windenergie und Wasserstoff sowie die Dekarbonisierung energieintensiver Industriebranchen standen dabei im Mittelpunkt. Bereits zu Beginn der Reise wurden zwei gemeinsame Erklärungen verabschiedet: ein Joint Statement zur Kooperation bei Wasserstoff und eine Joint Declaration mit dem norwegischen Wirtschaftsminister Vestre.

In der Presseerklärung des BMWK betont Habeck, dass Norwegen ein wichtiger und verlässlicher Partner und derzeit Deutschlands wichtigster Energielieferant ist. Während heute noch hauptsächlich Erdgas bezogen wird, soll in Zukunft zunehmend Offshore-Windenergie und Wasserstoff aus Norwegen importiert werden. Dafür soll eine europäische Netz- und Wasserstoffinfrastruktur aufgebaut und die Produktion „angeschoben“ werden. Darüber hinaus sollen gemäß der Joint Declaration gezielt Industrien, wie die Batteriezellenproduktion und Mikroelektronik, durch eine engere Zusammenarbeit im Bereich der Rohstoffbeschaffung und der damit verbundenen strategischen Wertschöpfungsketten gefördert werden. Ebenfalls in der Declaration adressiert ist eine beabsichtigte Kooperation bei CO2-Einspeicherungsmöglichkeiten in Norwegen.

Aus dem Joint Statement zu Wasserstoff geht hervor, dass bis 2030 eine weitreichende Versorgung Deutschlands mit norwegischem Wasserstoff ermöglicht werden soll. Besonders die dafür notwendige Infrastruktur muss dafür schnellstmöglich ausgebaut werden. Gespräche über eine Wasserstoff-Pipeline sind derzeit im Gange und eine gemeinsame Machbarkeitsstudie wird durchgeführt. Die Ergebnisse sollen im Frühjahr 2023 vorliegen. Laut European Hydrogen Backbone 2030 hat Norwegen Erzeugungspotentiale von bis zu 50 THW grünem Wasserstoff (bis 2040 sogar bis zu 150 THW).

Quelle: DIHK

 

Habeck und Le Maire wollen Impuls für Stärkung der europäischen Industriepolitik

Beide Minister haben sich auf eine Stärkung der industriepolitischen Zusammenarbeit verständigt und hierzu eine Gemeinsame Erklärung verabschiedet. Dazu zählen gemeinsame europäische Projekte - sog. IPCEI-Projekte - in den Bereichen Batteriezellfertigung und Gesundheitswirtschaft und vor allem im Bereich Wasserstoff. Zudem wollen sich beide Länder für eine starke europäische Antwort auf den Inflation Reduction Act einsetzen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmwk.de.

 

Energy Scouts international - 210 Fachkräfte qualifizierten sich 2022 im östlichen Europa

Im Rahmen des Projekts Young Energy Europe wurden am 22.12.2022 in Belgrad die innovativsten Energie- und Ressourceneffizienzprojekte serbischer Energy Scouts vorgestellt und ausgezeichnet. Die Ehrung der 24 jungen Fachkräfte und ihrer praktischen Projekte in Serbien markierte gleichzeitig den erfolgreichen Abschluss des Energy Scout Jahrgangs 2022. In sieben weiteren Ländern, nämlich auch in Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn haben europaweit 210 Fachkräfte aus 84 Unternehmen die Trainings zum Energy Scout durchlaufen und in ihren Unternehmen Energiesparprojekte lanciert.

Vor dem Hintergrund historisch hoher Energiepreise in Europa lag die Nachfrage der Unternehmen nach praktischen, schnell umsetzbaren Lösungen zum Energiesparen 2022 auf hohem Niveau - jede eingesparte Kilowattstunde zählt. Mit 42 Teilnehmenden bildete die AHK Polen besonders viele Energy Scouts aus, gefolgt von der AHK Kroatien und AHK Tschechien. Letztere meisterte mit einer Teilnehmendenzahl von 30 Energy Scouts gleichzeitig die nachhaltige Etablierung der Energy Scout Trainings im Land. Die ersten vier Pilotregionen, darunter Bulgarien, Griechenland, Tschechien und Ungarn, konnten auf die Erfahrungen von vier Jahrgängen Energy Scouts zurückblicken und die Trainings am Markt anbieten.

LED-Beleuchtung, Photovoltaikanlagen und Druckluftprojekte sehr beliebt

Der thematische Trend bei den Einsparmaßnahmen bestätigt sich, absoluter Spitzenreiter bleiben Beleuchtungsprojekte, meist der Austausch herkömmlicher Beleuchtungssysteme durch LED-Lösungen, gefolgt von Photovoltaikprojekten, die häufig die Nutzung der verfügbaren Dachflächen der Unternehmen zur Selbstversorgung anstrebt. Auch die Optimierungen der Druckluftanlagen sowie die Suche und Beseitigung von Mikroleckagen im Druckluftsystem sind aufgrund der hohen Wirtschaftlichkeit und geringen Amortisationszeiträumen sehr beliebte Maßnahmen.

Auffallend war die breite Unterstützung in den jeweiligen Belegschaften innerhalb der Betriebe den Strom- und Gasverbrauch in den Unternehmen - wie auch im Privaten - zu reduzieren.

Bereits 850 Energy Scouts in Europa

Seit dem Start von Young Energy Europe im Jahr 2018 haben sich fast 850 Energy Scouts in Europa qualifiziert. Energy Scouts lernen Einsparungspotenziale im Betrieb zu erkennen und tragen mit konkreten Praxisprojekten zur Senkung von Energiekosten und zur Reduktion von CO2-Emissionen in ihren Unternehmen bei

Beginnend im Frühjahr 2023, werden auch dieses Jahr Schulungen zum Energy Scout von den AHKs in den acht Ländern angeboten.

Quelle: DIHK

 

EU-Kommission: “A Green Deal Industrial Plan for the Net-Zero Age”

Der Green Deal Industrial Plan soll die Wettbewerbsfähigkeit von sogenannten „Net-Zero“ Industries in der EU fördern und den Weg zur Klimaneutralität in Europa unterstützen. 

Die Kommission stützt sich in dem Plan überwiegend auf eine Sammlung bereits bestehender Initiativen, die um einen nun ebenfalls angekündigten „Net-Zero Industry Act“ ergänzt werden sollen. Damit sollen die Maßnahmen im Rahmen des Green Deal und REPowerEU unterstützt werden. Der Plan besteht aus insgesamt vier Säulen:  

1.            Planbares und vereinfachtes regulatorisches Umfeld, 

2.            Beschleunigter Zugriff auf Finanzierungsmittel, 

3.            Förderung von Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt sowie 

4.            Offener Handel für resiliente Wertschöpfungsketten.

Im Fokus der ersten Säule steht insbesondere die regulatorischen Rahmenbedingungen für sogenannte „Clean Tech“ Industrien zu vereinfachen. Neben einer Festlegung der Produktionskapazitäten für eben solche Industrien (wie beispielsweise die Produktion von Solarzellen, Windkraftanlagen und Wärmepumpen) sollen u.a. auch vereinfachte und schnellere Genehmigungsverfahren durch feste Zeitlimits und „One-Stop-Shops“ für die Beantragung etabliert werden. Zusätzlich sollen Kriterien zur Identifizierung strategisch wichtiger „Net Zero“ Wertschöpfungsketten formuliert werden, die dann von beschleunigten Genehmigungsverfahren und EU-Finanzierung profitieren könnten.

In dem Paket enthalten ist auch der Critical Raw Materials Act, der Zugang zu seltenen Erden, die relevant für die Produktion der Net Zero Technologien sind, sicherstellen soll. Ebenso fasst die Kommission die Reformierung des Strommarktsystems, deren öffentliche Konsultation noch bis zum 13.02. angesetzt ist, darunter.

In der zweiten Säule wird der schnellere Zugang zu Finanzierungsmitteln adressiert. Der bereits bestehende befristete Krisen-Beihilferahmen (TCF) soll in einen befristeten Krisen- und Transformations-Beihilferahmen (TCTF) umgewandelt werden, um den Mitgliedstaaten noch mehr Flexibilität bei der Vergabe von Beihilfen an „Net Zero Industries“ zu geben. Eine Konsultation der Mitgliedstaaten zum TCTF ist am selben Tag gestartet. Zusätzlich sollen im Rahmen der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung die Schwellen angehoben werden, ab wann Beihilfen bei der EU notifiziert werden müssen. 

Die konkreten legislativen Vorschläge sollen teilweise bereits im März veröffentlicht werden. 

Quelle: DIHK - JM

 

Impressum

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick