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Preisangaben in DM, in Euro oder doppelt?

Preisangaben in DM, in Euro oder doppelt?

Der Euro kommt und es herrscht große Unsicherheit bei den Einzelhändlern. Typische Fragen werden gestellt: Wie muss ich meine Ware auszeichnen? Muss ich am 1. Januar 2002 alle Waren in meinem Geschäft umzeichnen? Gibt es eine Möglichkeit, die Auszeichnung der Ware zeitlich zu verschieben? Wie soll ich vorgehen, damit Zeitaufwand und Kosten für die Preisumstellung möglichst gering ausfallen?
Die Euro-Umstellung ist ein Novum – Erfahrungswerte bestehen nicht. Insofern kursieren viele verschiedene Ansichten und empfohlene Vorgehensweisen. Auch die Preisangabenverordnung in Verbindung mit den Euro-Verordnungen enthält nur wenige konkrete Anforderungen. Die Grundsätze der Preiswahrheit und Preisklarheit müssen aber berücksichtigt werden. Hier muss der vorgegebene Rechtsrahmen interpretiert werden. Rechtssicherheit kann damit aber nicht garantiert werden. Vertreter der Wirtschaft und des Bundeswirtschaftsministeriums haben sich an einen Tisch gesetzt und flexible, praxisnahe und kostengünstige Vorgehensweisen bei der Preisumstellung von DM auf Euro entwickelt. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Preisauszeichnung im Verhältnis Händler - Endverbraucher.

Preisauszeichnung
bis zum 31. Dezember 2001
Bis zum 31. Dezember 2001 muss die Ware in DM ausgezeichnet sein (siehe Ausnahmen).

Doppelte Preisauszeichnung
Bis zum 31. Dezember 2001 gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, die Endpreise in DM und in Euro auszuzeichnen. Wohl besteht aber eine so genannte Selbstverpflichtung der Verbände des Einzelhandels, die doppelte Endpreisauszeichnung, insbesondere ab Mitte 2001, zu forcieren. Der Verbraucher soll mit dem Euro vertraut werden. Wird die Ware in DM und in Euro, also „doppelt“ ausgezeichnet, so hat der Händler sicherzustellen, dass eine korrekte Umrechnung erfolgt ist. Der unwiderruflich festgelegte amtliche Umrechnungskurs beträgt: 1 Euro = 1,95583 DM. Es gibt keine Vorschrift, welche Währung bei doppelter Auszeichnung stärker hervorgehoben werden muss. Es bestehen folgende Möglichkeiten:
E DM-Betrag und Euro-Betrag werden gleich groß gegenüber/untereinander gestellt.
E DM-Betrag wird gegenüber dem
Euro-Betrag hervorgehoben (Größe, Druckstärke).
Die Auszeichnung Euro-Betrag größer als DM-Betrag wird ebenfalls als zulässig erachtet. Allerdings bestehen bei dieser doppelten Auszeichnung gewisse Unsicherheiten, so dass die gleich große Auszeichnung am wenigsten konfliktträchtig erscheint. Unzulässig ist es aber in jedem Fall, die Ware bis zum 31. Dezember 2001 nur in Euro auszuzeichnen. Es sollte auch vermieden werden, dass in einem Einzelhandelsgeschäft Waren in den unterschiedlichen Varianten der doppelten Preisauszeichnung angeboten werden - also Produkte mit dem DM-Betrag in größerer Schrift als Euro-Betrag neben Produkten mit der umgekehrten Hervorhebung. Bei doppelter Auszeichnung gilt: Die Auszeichnung muss deutlich lesbar und wahrnehmbar sein. Der Verbraucher muss leicht erkennen können, welcher Betrag der DM-Preis und welcher der Euro-Preis ist.

Ausnahmen
Zwingend erforderlich ist bis zu diesem Zeitpunkt aber die Auszeichnung der Endpreise in DM. Einzige Ausnahme sind Kataloge und bestimmte andere Werbemaßnahmen, die über den 31. Dezember 2001 hinaus gültig sind. So ist es zulässig, Versandhaus- und Reisekataloge, die für die Wintersaison, damit zum Beispiel von November 2001 bis Februar 2002 gelten, ab dem 1. August 2001 allein in Euro auszuzeichnen. Voraussetzung ist aber, dass dem Katalog eine Umrechnungshilfe beigefügt wird. Der Verbraucher muss in der Lage sein können, die Umrechnung von Euro- in DM-Betrag ohne großen Aufwand vornehmen zu können. Als mögliche Umrechnungshilfen wurden vom Gesetzgeber Taschenrechner und Umrechnungstabellen vorgesehen. Neben dem amtlichen Umrechnungskurs sollte auch eine Beispielsrechnung beigefügt werden.

Grundpreis
Es besteht keine Pflicht, den Grundpreis doppelt auszuzeichnen. Ist nach der Preisangabenverordnung vorgeschrieben, den Grundpreis der Ware neben dem Endpreis anzugeben, so kann dieser bis zum 31. Dezember 2001 allein auf DM lauten. Möglich und zulässig ist es auch, diesen doppelt auszuzeichnen. Wird die Ware doppelt ausgezeichnet, so sollte das Preisetikett dafür ausreichend Platz bieten und der Verbraucher durch die doppelte Grundpreisauszeichnung nicht verwirrt werden.

Preisauszeichnung ab 1. Januar 2002
Nach dem 1. Januar 2002 ist der Euro das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel. Die Ware muss in Euro ausgezeichnet sein. Eine alleinige Auszeichnung der Ware mit DM-Preisen ist unzulässig. Einzige Ausnahme ist aus technischen Gründen die Auszeichnung von Preisen an Warenautomaten.

Doppelte Preisauszeichnung ab 2002
Schwieriger zu beantworten ist die Frage, inwieweit neben dem Euro-Preis die DM-Auszeichnung zulässig ist. Zu berücksichtigen ist, dass die Umstellung möglichst zügig abgeschlossen werden soll. Die DM wird nach der Selbstverpflichtung der Verbände des Einzelhandels in vielen Geschäften noch bis zum 28. Februar 2002 angenommen werden. Es ist umstritten, ob es den Händlern verboten ist, über den 28. Februar 2002 hinaus DM-Geldbeträge anzunehmen. Allerdings soll der Bargeldaustausch bis Ende Februar 2002 größtenteils abgeschlossen sein. Deshalb wird folgende Vorgehensweise angestrebt:
E Neuware, die nach dem 28. Februar 2002 in den Handel kommt, soll nur noch in Euro ausgezeichnet werden, um die Umstellung so schnell wie möglich abzuschließen. Handelt es sich um Ware, die nicht innerhalb einiger Wochen abverkauft wird, empfiehlt es sich, diese Neuwaren ab dem 1. Januar 2002 nur noch in Euro auszuzeichnen.
E Altware, die doppelt ausgezeichnet ist, kann aber noch abverkauft werden.
In jedem Fall gilt aber: Die doppelte Preisauszeichnung sollte gegen Ende der Übergangsfrist auslaufen, die Ware damit vorrangig zum Verkauf bereitgestellt werden. Rechtlich gesehen könnten sich in der Übergangszeit, eventuell auch nach dem 28. Februar 2001, noch folgende Preisauszeichnungsmodelle im Handel befinden:
E Ware ist doppelt ausgezeichnet – Euro und DM gleich groß
E Ware ist doppelt ausgezeichnet – Euro größer als DM
E Ware ist allein in Euro ausgezeichnet

Befindet sich Ware mit doppelter Auszeichnung – DM größer als Euro – im Handel, so sollte diese vorrangig im Januar und Februar abverkauft werden. Ist nicht von einem schnellen Abverkauf der auf diese Weise ausgezeichneten Ware auszugehen, ist zu überlegen, ob die Etiketten vorrangig ausgetauscht werden. Beachten Sie: Die doppelt ausgezeichnete (Euro-Betrag größer als DM-Betrag, Euro- und DM-Betrag gleich groß) „Altware“ sollte in jedem Fall zügig abverkauft werden!

Grundpreise ab 2002
Auch der Grundpreis sollte ab dem 1. Januar 2002 in Euro angegeben werden. Nachdem aus Platzgründen auf den Etiketten in der Regel eine doppelte Auszeichnung nicht möglich ist, hätte dies einen Etikettenwechsel am 1. Januar 2002 zur Folge. Diese Belastung soll dem Einzelhandel erspart bleiben. Aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums ist es vertretbar, wenn der Grundpreis nach und nach in Euro umgeändert wird. Die Auszeichnung des Grundpreises sollte aber bis zum Ablauf der Übergangszeit, also bis 28. Februar 2002, abgeschlossen sein. Wünschenswert und verbraucherorientiert wäre es, wenn die Grundpreisumstellung für jeweils eine Warengattung (zum Beispiel Schokoladentafeln aller Hersteller und Sorten) erfolgen würde. Annika Böhm, DIHK
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 09|2001, Seite 22

 
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