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Wirtschaft will Kompensation und Zweckbindung für Lkw-Maut

Die Wirtschaft weigert sich, der Bundesregierung für die geplante Maut einen Blankoscheck auszustellen. Industrie, Handel, Handwerk, Verkehrsunternehmen und private Straßennutzer lehnen den Entwurf des Autobahnmautgebührengesetzes (ABMG) in der vorliegenden Form nachdrücklich ab. Das geht aus einer gemeinsamen Resolution hervor, die die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft (darunter der Deutsche Industrie- und Handelskammertag DIHK) sowie die Fachverbände der Verkehrswirtschaft unterzeichnet haben.
Die Wirtschaft erwarte ein Gesamtkonzept zur Wiederherstellung eines leistungsfähigen Straßennetzes. Einem Gesetz, das eine empfindlich belastende Maut ohne klare Aussagen über Umfang und Art der Kompensation für deutsche Unternehmen und ohne Zweckbindung der Einnahmen für den Straßenbau als neue Abgabe einführe, werde nicht zugestimmt. Nachdem das Gesetz zur Einführung der Lkw-Maut am 15. August 2001 im Bundeskabinett beschlossen wurde, fordert die IHK Nürnberg für Mittelfranken in einem Rundbrief an alle mittelfränkischen Bundestagsabgeordneten, dass erstens eine Kompensation für das Transportgewerbe und zweitens eine Zweckbindung der Mauteinnahmen für den dringend notwendigen Ausbau, insbesondere der Straßeninfrastruktur, vorgesehen wird.
Die IHK führt aus, dass die Einführung einer Maut in der diskutierten Höhe zwischen 25 bis 37 Pfennig je Kilometer die Wirtschaft mit mindestens fünf Mrd. DM pro Jahr zusätzlich belastet. Fünf Mrd. DM Mauteinnahmen
bedeuteten fünf Mrd. DM Kaufkraftentzug. Bei einem im Fernverkehr eingesetzten Lkw mit einer Jahresfahrleistung von 120 000 Kilometern entstünden Mautkosten von 30 000 DM. Ein mittelständisches Verkehrsunternehmen mit rund 35 Fahrzeugen würde mit über einer Mio. DM pro Jahr zusätzlich belastet. Ohne Kompensation dieser Kosten würden sich die Existenzprobleme angesichts der europäischen Wettbewerbssituation drastisch verschärfen.
Zwar müssten auch ausländische Lkw künftig für die Autobahnnutzung zahlen, aber dadurch werde die erhebliche Zusatzlast, die Inländern auferlegt werde, nicht erträglicher. Im Zweifel würden ausländische Transporteure mit niedrigeren Kosten diese Zusatzbelastung besser verkraften, während deutsche Anbieter ausscheiden müssten. Angesichts der labilen konjunkturellen Lage und der Inflation vertrüge die Wirtschaft keine Mehrbelastung.
Im Vorfeld sei das Gesetz - so die Resolution der Spitzenverbände – unter anderem damit gerechtfertigt worden, dass die Installation des Maut-Systems, die öffentlichen Haushalte nicht belastet. Die Erhebungs- und Kontrollkosten solle demnach ebenfalls der Nutzer tragen. Für diese Argumentation habe die Wirtschaft kein Verständnis. Für Kontrollmaßnahmen müssten fast 1 000 Planstellen eingerichtet werden, die mit 100 Mio. DM jährlich veranschlagt würden. Hinzu kämen die Systemkosten, über die man sich bisher ausschweige. Die Wirtschaft sei nicht bereit, über alles – einschließlich der ihr zugemuteten Belastungen – einen Freibrief auszustellen. Auch das weitere Argument für die Einführung der Lkw-Maut, nämlich die Finanzierung des Ausbaus der Verkehrsinfrastruktur, finde im Gesetz keine Berücksichtigung, da eine Zweckbindung der durch die Maut eingenommenen Mittel nicht vorgesehen sei. Dies müsse dringend nachgeholt werden.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 09|2001, Seite 25

 
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