Immer mehr Geschäftsprozesse werden im Internet abgewickelt. Dadurch gewinnt der Sicherheitsaspekt immens an
Bedeutung. Geschäftliche und persönliche Daten müssen vor Ausspähung und Manipulation geschützt werden, wenn sie
elektronisch übertragen werden. Dies gewährleistet die digitale Signatur. Darum bietet sie eine wesentliche
Voraussetzung für verlässlichen elektronischen Geschäftsverkehr (e-commerce).
Ab September 2001 erteilt die IHK Nürnberg für Mittelfranken Zertifikate für die digitale Signatur. Ihre Daten
werden an die Zertifizierungsstelle – den IHK-Partner D-Trust GmbH (Bundesdruckerei) in Berlin –
übermittelt. Dort wird dann unter strengsten Sicherheitsauflagen Ihre individuelle ChamberCard erzeugt.
Anschließend wird Ihnen Ihr Startpaket zugeschickt. Der Preis: Jährlich 49 Euro plus MwSt. bei dreijähriger
Laufzeit.
Wie komme ich an meine persönliche ChamberCard?
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der Registrierungsstelle bei der IHK. Sie müssen dann persönlich in der
IHK erscheinen und Ihren Personalausweis (oder Ihren Reisepass mit Meldebescheinigung Ihres Einwohnermeldeamtes)
mit mindestens noch einmonatiger Gültigkeit mitbringen. Auf Wunsch wird der Name Ihrer Firma auf die Karte und in
das Zertifikat eingetragen. Dafür ist es notwendig, eine Bescheinigung über die Firmenzugehörigkeit mitbringen,
die wir Ihnen im Internet zum Download anbieten, sofern Sie nicht Inhaber, Mitinhaber oder im Handelsregister
eingetragener Inhaber, Prokurist, Geschäftsführer oder Vorstand des Unternehmens sind.
Was enthält das Startpaket der IHK Nürnberg für Mittelfranken?
Das Startpaket zur digitalen Signatur enthält
- Persönliche ChamberCard; auf separatem Wege erhalten Sie den PIN-Brief;
- eine CD-ROM mit der ComNet Security-Software zum Zugriff auf die ChamberCard;
- ein Chipkarten-Lesegerät der Firma Towitoko.
Welche Anwendungen kann ich mit der digitalen Signatur nutzen?
Die Einsatzmöglichkeiten die Signatur-Startpakets liegen in der Signatur und Verschlüsselung von e-mails sowie
in der sicheren Authentifizierung im Netz. Außerdem wird in Zukunft die ChamberCard den Zugang in den
Mitgliederbereich des Internet-Angebotes der IHK Nürnberg für Mittelfranken ermöglichen.
Ist eine digitale Signatur das gleiche wie eine persönliche Unterschrift?
Ab dem 1. August 2001 ist die elektronische Signatur der Unterschrift von Hand privatrechtlich grundsätzlich
gleichgestellt. Bislang galt: Wenn der Gesetzgeber für ein Rechtsgeschäft die Schriftform vorschrieb, so war
damit die Papierform und ergänzend die Unterschrift von Hand gemeint. Obwohl also mittlerweile fast alle Texte am
PC erstellt werden, mussten sie ausgedruckt und unterschrieben werden, um volle Rechtswirkung zu haben. Nun wurde
als Alternative zur Schriftform die elektronische Form eingeführt. Hierbei entspricht die so genannte
„qualifizierte elektronische Signatur“ – diesen Status erfüllt die Signatur im IHK-Startpaket
– der Unterschrift von Hand. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die qualifizierte elektronische Signatur in
Verbindung mit einem elektronischen Dokument nur dann gültig ist, wenn der Unterzeichner auch seinen Namen unter
das elektronische Dokument gesetzt hat.
Das heißt: Willenserklärungen mit Schriftformerfordernis können seit dem 1. August 2001 ebenso gut in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur abgegeben werden – wenn nicht ausdrücklich etwas anderes festgeschrieben wurde.