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Telefonkarten sind doch weiter gültig

Restguthaben auf Telefonkarten der Telekom, die ihre Gültigkeit verloren haben, verfallen nicht. Die Telekom wird ungültige Karten mit Restguthaben gegen gültige Karten tauschen. Das hat das Unternehmen jetzt nach eingehender Prüfung eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) festgelegt. Der BGH hatte Mitte Juni entschieden, dass eine Befristung von Telefonkarten eine Regelung erfordert, nach der das Restguthaben nicht verfällt. Zumindest müsse ein eventuelles Restguthaben beim Kauf einer neuen Karte angerechnet werden. Die Telekom hat sich für eine kundenfreundlichere Regelung entschieden, die von den Kunden keine Zuzahlung von Geldbeträgen verlangt.

Karten ohne Gültigkeitsdatum
Diese Telefonkarten werden zum 31. Dezember 2001 ungültig. Ein eventuell verbliebenes Restguthaben verfällt nicht. Das heißt, die Kunden können diese Telefonkarten gegen eine gültige Telefonkarte tauschen. Eine Barauszahlung des Restguthabens werde es aber nicht geben. Die Deutsche Telekom wird den Start der Umtauschaktion gesondert veröffentlichen.
Karten mit aufgedrucktem Datum
Diese Telefonkarten können bis zum aufgedruckten Datum weiter genutzt werden. Das heißt, ein sofortiger Umtausch ist nicht notwendig, da es zu keinen Einschränkungen kommen kann. Das aufgedruckte Datum stellt eine technische Befristung der Karten dar. Ein eventuell verbliebenes Restguthaben verfällt nicht. Das heißt, die Deutsche Telekom wird diese Telefonkarte gegen eine gültige Telefonkarte tauschen. Auch hier ist eine Barauszahlung des Restguthabens nicht möglich.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 10|2001, Seite 12

 
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