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Elektronischer Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen

Das aufwändige Ausdrucken, Sortieren und Versenden von Papierbelegen oder die Zustellung von Datenträgern zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen hat jetzt ein Ende. Der Versand von Meldedaten und Beitragsnachweisen kann bereits heute via e-mail auf Knopfdruck erfolgen. Zum Schutz der personenbezogenen Daten werden alle Nachrichten verschlüsselt und können damit nur von den berechtigten Stellen verarbeitet werden.
Dies ist das Ergebnis eines vom Bundeswirtschaftsministerium angeregten Projekts zum Abbau von bürokratischen Hemmnissen. Das neue Verfahren setzt auf die elektronische Informationsverteilung mittels Datenfernübertragung. Der Arbeitgeber kann die Nachrichten an die Annahmestellen der gesetzlichen Krankenkassen einfach und ohne Aufwand versenden. Dabei bietet das Internet den einfachen Zugang für den Zugriff auf Informationen und ermöglicht zudem kostengünstig die Kommunikation mittels e-mail. Bereits seit dem Oktober 2000 bieten die gesetzlichen Krankenkassen den Arbeitgebern an, die Meldungen zur Sozialversicherung und Beitragsnachweise per e-mail anzunehmen. Ab Januar 2002 können auch Entgeltbescheinigungen auf diesem Weg vom Arbeitgeber an die Krankenkassen gesendet werden.
Ab sofort bietet die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) im Rahmen einer Sonderaktion begrenzt bis Ende nächsten Jahres allen Arbeitgebern das PC-Produkt sv.net zur elektronischen Übermittlung von Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweisen kostenfrei an. sv.net kann derzeit ausschließlich im Internet auf der Seite www.itsg.de über eine Online-Bestellung geordert werden. Jeder Arbeitgeber erhält nur eine kostenfreie Produktversion.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2002, Seite 24

 
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