Telefon: +49 911 1335-1335

Schwerbehinderte im Arbeitsleben

Im April 2001 wurde als Tochtergesellschaft von zehn großen sozialen Trägern und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation die Integrationsfachdienst (IFD) gemeinnützige GmbH mit Sitz in Nürnberg gegründet. Die Aufgabe dieses Dienstleisters ist es, Selbstständige, Unternehmer und Personalverantwortliche in allen Fragen zu beraten, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu tun haben. Zu den Gesellschaftern gehören so bekannte Institutionen wie Stadtmission Nürnberg, Arbeiterwohlfahrt, Rummelsberger Anstalten, mudra Jugend- und Drogenhilfe und der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund.
Die Dienstleistungspalette der Außendienstmitarbeiter der IFD gGmbH ist vielseitig. Sie reicht von der Beratung zur technischen Ausstattung von Behindertenarbeitsplätzen bis hin zu Problemlösungen bei allen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Mitarbeiter – auch wenn diese bereits länger im Betrieb arbeiten. Dem Dienstleistungsunternehmen steht dabei das Integrationsamt Mittelfranken als Partner zur Seite.
Aber auch die Vermittlung von arbeitslosen schwerbehinderten Menschen ist eine Hauptaufgabe der Firma. Dafür werden ihr von den örtlichen Arbeitsämtern schwerbehinderte Arbeitslose zur Vermittlung zugewiesen. Dazu gehören Menschen mit verschiedenen Qualifikationen und Behinderungsarten. Aus einem Pool von ca. 200 schwerbehinderten Arbeitslosen suchen die Berater der IFD gGmbH in enger Zusammenarbeit mit den Unternehmen den Bewerber heraus, der von der Qualifikation und den beruflichen Kenntnissen her genau auf den freien Arbeitsplatz passt. Die behinderungsbedingten Besonderheiten werden im Bewerbungsverfahren mit berücksichtigt. Die Abwicklung des gesamten Antragsverfah-
ren, zum Beispiel für die Lohnkostenzuschüsse bei der Neueinstellung oder für die technischen Ausstattung, gehört ebenso zum Leistungskatalog der IFD.
Der gesamte Leistungskatalog der
IFD gGmbH ist für die Arbeitgeber und die schwerbehinderten Arbeitnehmer grundsätzlich kostenfrei. Denn die Firma arbeitet im Auftrag des Arbeitsamtes Nürnberg und des Integrationsamtes Mittelfranken, von dort werden auch die Leistungen vergütet.
Mit der Einführung des neuen Schwerbehindertenrechts ist zwar die Pflichtquote für die Anstellung schwerbehinderter Mitarbeiter von sechs auf fünf Prozent gesenkt worden, aber die Ausgleichsabgabe für nicht besetzte
Arbeitsplätze für Schwerbehinderte ist drastisch angestiegen. Zahlte ein Arbeitgeber bis Juli 2000 für seine einzigen zwei nicht besetzten Plätze nur 400 DM im Monat, so sind es jetzt 511 Euro (1000 DM).
IFD will mit seinen umfassenden Dienstleistungen auch eine Bewusstseinsänderung bei den Unternehmen erreichen. Denn dort herrscht die Meinung vor, die Einstellung schwerbehinderter Mitarbeiter bringe dem Betrieb kaum einen Gewinn, sondern bringe nur zusätzliche Belastungen mit sich. Der IFD will zeigen, dass die Integration behinderter Mitarbeiter in das Arbeitsleben machbar ist.
Externer Kontakt: IFD gGmbH, Andreas Backhaus,Fürther Straße 212, 90429 Nürnberg,Tel 0911/3238 99-0
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2002, Seite 24

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick