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Punkte für ein besseres Hartz-Gesetz

„Am Ende der Auseinandersetzung um die Hartz-Gesetze muss es 2:1 für die Arbeitslosen stehen. Dazu müssen die Entwürfe in den zentralen Passagen deutlich nachgebessert werden.“ Das erklärt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Dr. Martin Wansleben, zum Vermittlungsverfahren über die Gesetzentwürfe für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt.

Der DIHK schlage ein Fünf-Punkte-Programm vor, um positive Wirkungen der Hartz-Gesetze auf den Arbeitsmarkt zu sichern:

Zeitarbeit: Der DIHK fordert, dass mindestens in den ersten sechs Monaten die Lohn- und Gehaltsbedingungen des Zeitarbeitsunternehmens gelten. Denn in der Zeitarbeit wäre eine Gleichbehandlung mit den fest angestellten Mitarbeitern ab dem ersten Tag eine drastische Einschränkung für die Brückenfunktion der Zeitarbeit. Die Verteuerung der Zeitarbeit geht in diesem Fall zu Lasten insbesondere der Arbeitslosen und der gering Qualifizierten. Auch würden sonst die Personal-Service-Agenturen zu staatlichen Beschäftigungsagenturen mutieren.

Geringfügige Jobs: Eine Anhebung der Grenze auf 400 Euro in einem ersten und 500 Euro in einem zweiten Schritt für alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse könnte gerade in kleinen und mittleren Betrieben zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen. Es wäre hingegen beschäftigungspolitisch unsinnig, die Erleichterungen für geringfügige Jobs auf Privathaushalte zu beschränken. Nur durch eine generelle Regelung kann zudem eine Benachteiligung gewerblicher Anbieter von Haushaltsdienstleistungen verhindern.

Selbstständigkeit: Im Vorgriff auf einen Small Business Act (Gesetz für Kleinunternehmen) sollte das Gesetz zur „Scheinselbstständigkeit“ schon jetzt zumindest ausgesetzt werden. Die Regelungen zur Ich-AG bleiben hingegen derzeit auf Arbeitslose beschränkt. Gerade im Hinblick auf die angekündigten steuerlichen Regelungen sind derartige Beschränkungen nicht sinnvoll. Erleichterungen müssen für alle Existenzgründer gelten, um eine Kultur der Selbstständigkeit in der Breite zu fördern.

Freistellung bei Kündigung: Es ist nach Auffassung der IHK-Organisation „absolut nicht einsichtig“, warum Arbeitnehmer einen Anspruch auf Sonderurlaub zur Jobsuche erhalten sollen, wenn sie selbst kündigen. Auch bei selbst verschuldeten verhaltensbedingten Kündigungen ist eine solche weit reichende Freistellungsregelung inakzeptabel. Zudem ist generell eine Beteiligung des Arbeitnehmers z. B. durch Einbringen eigener Urlaubsansprüche oder von Arbeitszeitguthaben erforderlich. Die derzeit vorgesehenen Regelungen zur Freistellung von Arbeitnehmern nach Kündigung stellen hingegen die Hartz-Vorschläge auf den Kopf.

Frühverrentung: Das so genannte „Brückengeld“ gehört laut Wansleben in die Mottenkiste der Frühverrentungs-Dogmen. Wirtschaft, Gewerkschaften und Politik waren sich bereits einig, dass ein Umschwenken bei der Beschäftigung Älterer notwendig ist. Statt neue finanzielle Anreize für Nichtarbeit zu schaffen, müsse sich die Arbeitsmarktpolitik auch bei Älteren auf ihre wahre Brückenfunktion konzentrieren – und zwar als Brücke in den Arbeitsmarkt. Zudem sei es angesichts
explodierender Rentenlasten völlig unverständlich, warum durch ein solches Instrument gewaltige Zusatzlasten für die Rentenversicherung produziert werden sollen.

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat inzwischen den Kompromiss gebilligt, die Grenze für geringfügige Jobs (mit einer Pauschale von 25 Prozent) auf 400 Euro anzuheben. Bis 800 Euro sollen die Sozialversicherungsbeiträge stufenweise steigen. Keine Einigung wurde jedoch in den anderen Punkten erzielt. Damit droht weiterhin die Gefahr, dass diese Gesetze durch zusätzliche Bürokratie und Kostenbelastungen eher zu einer Bremse am Arbeitsmarkt werden. In Zeiten einer mehr als schwachen Konjunktur könnten die Betriebe solche zusätzlichen Erschwernisse nun wirklich überhaupt nicht gebrauchen, so Wansleben.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 01|2003, Seite 13

 
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