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Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter?

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) eines Unternehmens sorgt im Auftrag der Unternehmensführung für die gesetzeskonforme Umsetzung des personenbezogenen Datenschutzes in der Firma. Das heißt, er schult die Mitarbeiter im Umgang mit Kundendaten, steht bei Anfragen als Ansprechpartner zur Verfügung und prüft im Vorfeld der Einführung neuer Geschäftsprozesse deren datenschutzrechtliche Relevanz und korrekte Umsetzung. Ebenfalls führt er eine Übersicht über die eingesetzten Verfahren.

Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?
Unternehmen, bei denen regelmäßig fünf oder mehr Mitarbeiter (inkl. Teilzeitmitarbeiter) mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu tun haben, sind verpflichtet, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Diese Bestellung muss schriftlich dokumentiert werden und gegebenenfalls der Aufsichtsbehörde (Regierung von Mittelfranken) vorgelegt werden.

Wer kann Datenschutzbeauftragter werden?
Datenschutzbeauftragter können firmeninterne oder -externe Personen werden, die über ausreichende Kenntnisse verfügen und gleichzeitig bei ihrer Tätigkeit nicht in Interessenkonflikte kommen. Deshalb kann im Allgemeinen auch kein IT-Leiter Datenschutzbeauftragter werden, da er sich in bestimmten Bereichen selbst kontrollieren müsste.

Welche Änderungen hat die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes im Jahr 2001 gebracht?
Wesentliche Veränderungen hat es in der Informationspflicht der Unternehmen gegenüber der Öffentlichkeit gegeben. Jedermann hat das Recht, über die Art und Weise des Umgangs mit personenbezogenen Daten Aufklärung zu bekommen. Deshalb gehen viele Unternehmen dazu über, dieses öffentliche Verfahrensverzeichnis auf ihrer Webseite zu veröffentlichen. Außerdem muss der Datenschutzbeauftragte bei der Planung neuer Verfahren bereits im Vorfeld einbezogen werden.

Ist Datenschutz für Unternehmen nur Aufwand ohne Nutzen?
Da Kunden immer sensibler auf den Umgang Dritter mit ihren persönlichen Daten reagieren, kann die fahrlässige Verwendung zu einem verheerenden Imageschaden werden, wie einige Firmen bereits leidvoll feststellen mussten. Hier kann vorbildliches Verhalten Teil der Unternehmenskommunikation werden und somit das Vertrauen in die Seriösität des Unternehmens steigern.

Wie unterstützt die IHK?
? Seit 1997 bietet die IHK mit dem Anwenderclub „Datenschutz und Informationssicherung“ eine Plattform für Datenschutzbeauftragte. Dreimal jährlich kommt der Anwenderclub zum Informations- und Erfahrungsaustausch zusammen. Über 80 Unternehmen nutzen dieses Forum, das gleichzeitig auch Erfa-Gruppe der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD) für Nordbayern ist. Die Teilnahme ist kostenlos. Der Anwenderclub betreibt im Internet ein elektronisches Forum, um aktuelle Informationen auszutauschen.
? Darüber hinaus bietet die IHK gegen eine Gebühr von drei Euro eine 32-seitige Broschüre über die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten an.

Datenschutz im Internet:
? eforen.ihk-nuernberg.de/datenschutz
? www.gdd.de
? www.datenschutz.de
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 01|2003, Seite 17

 
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