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Vom 11. bis 21. Oktober 2004

Vom 11. bis 21. Oktober 2004 sind alle Unternehmer aufgerufen über ihre Parlamente – IHK Vollversammlung und regionale IHK-Gremien -, die Interessenvertretungen der Wirtschaft für die nächsten fünf Jahre, zu entscheiden.

Vollversammlung und Gremiumsausschüsse
Die Vollversammlung ist die Vertretung der mittelfränkischen Wirtschaft insgesamt. Die 16 regionalen IHK-Gremien repräsentieren die Wirtschaft in der Region.

Zusammensetzung der Parlamente
In die Vollversammlung werden 65 Mitglieder direkt gewählt, dazu kommen die 16 Vorsitzenden der regionalen IHK-Gremien als geborene Mitglieder. Darüber hinaus können auf Vorschlag des zukünftigen Präsidiums bis zu 10 weitere Persönlichkeiten in die Vollversammlung zugewählt werden. Dabei können Vertreter von Unternehmen berufen werden, deren Präsenz in der Vollversammlung im Hinblick auf Ihre Branche besonders wünschenswert erscheint, außerdem besonders erfahrene und befähigte Kaufleute sowie Wirtschaftsjunioren. Die regionalen IHK-Gremien können die Zusammensetzung ihres Ausschusses und die Zahl der Mitglieder in einem gerade in Gang gesetzten Beschlussverfahren selbst festlegen.

Spiegelbildlichkeit
Die Wahlordnung stellt durch die branchenorientierte Wahl in Wahlgruppen sicher, dass sowohl in der Vollversammlung als auch in den regionalen IHK-Gremien die Sitzverteilung der wirtschaftlichen Struktur des IHK-Bezirkes entspricht. Jede Wahlgruppe hat so viele Sitze, wie es der aktuellen wirtschaftlichen Größe und Bedeutung des Wirtschaftszweiges entspricht. Die nebenstehende Übersicht zeigt die Sitzverteilung auf die einzelnen Wahlgruppen.

Wer kann wählen?
Jeder IHK-Zugehörige ist aktiv wahlberechtigt. Wie später in der Vollversammlung gilt auch bei der Wahl das Prinzip: ein Unternehmer, eine Stimme - egal, ob es sich dabei um einen Großkonzern handelt oder um einen kleinen Bäckerladen. IHK-zugehörig ist kraft Gesetz jeder Gewerbetreibende (ausgenommen Handwerk), der im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken eine gewerbliche Niederlassung, eine Betriebsstätte oder Verkaufsstelle unterhält. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Dieses wird nach den Unterlagen der IHK vom Wahlausschuss aufgestellt und zur öffentlichen Einsichtnahme in der Zeit vom 21. Juni bis 5. Juli 2004 in der IHK Geschäftsstelle ausliegen. Das aktive Wahlrecht ruht bei Vorliegen bestimmter Gründe, z. B. wegen Insolvenz- oder Strafverfahren oder bei Zahlungseinstellung. Sind mehrere Personen vertretungsberechtigte Gesellschafter oder Eigentümer eines Unternehmens, kann das aktive Wahlrecht nur einmal ausgeübt werden. Sind bei einer handelsgerichtlich eingetragenen Firma Prokuristen bestellt und im Handelsregister eingetragen, kann das aktive Wahlrecht auch von Prokuristen ausgeübt werden.

Wer kann gewählt werden?
Jedem steht die Möglichkeit offen, die Interessen seines Wirtschaftszweigs in die Vollversammlung und in die regionalen IHK-Gremien als gewählter Vertreter einzubringen. Wählbar ist, wer das aktive Wahlrecht auszuüben berechtigt und volljährig ist. Er soll nicht älter als 67 Jahre sein. Gewählt werden kann nur, wer vorher in einem gültigen Wahlvorschlag von Mitgliedern seiner Wahlgruppe für die Wahl zur Vollversammlung oder zum regionalen IHK-Gremium aufgestellt worden ist. Es hat sich gezeigt, dass sich in vielen Wahlgruppen traditionell Verbände um die Koordination von Wahlvorschlägen bemühen. Interessenten gibt die IHK Geschäftsstelle gerne die Koordinatoren von Wahlvorschlägen, soweit sie davon Kenntnis hat, bekannt. Wahlvorschläge können bis 19. Juli 2004 beim Wahlausschuss eingereicht werden. Beratung über den notwendigen Inhalt eines Wahlvorschlages (z. B. Zahl der zu wählenden Mitglieder einer Wahlgruppe) erhalten Sie bei den Mitgliedern des Wahlausschusses oder bei der IHK.

Weitere Wahlinformationen
Weitere Informationen zu den IHK Wahlen, darunter zu den Wahlvorständen der regionalen IHK-Gremien, werden in den nächsten Ausgaben der „WiM“ veröffentlicht bzw. sind im Internet unter www.ihk-nuernberg.de abrufbar.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 05|2004, Seite 44

 
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