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Jetzt von der EU geschützt

„Nürnberger Bratwürste“ und „Nürnberger Rostbratwürste“ sind als Marke und jetzt auch als geografische Angabe geschützt. Der Markenschutz beim Deutschen Patent- und Markenamt besteht bereits seit 1999. Was noch fehlte, um ein professionelles Marketing zu starten, war die Anerkennung als „geschützte geografische Angabe“ (ggA) bei der Europäischen Union. Dies ist inzwischen erreicht, so dass nur Firmen, die ihre Bratwürste in Nürnberg herstellen, sie auch als „Nürnberger Bratwürste“ bezeichnen dürfen. Rezeptur und Verfahren sind ebenfalls festgeschrieben.

Zurzeit werden in den Mauern der Stadt von 150 Metzgereien und sechs industriellen Herstellern 800 Mio. „Nürnberger“ pro Jahr produziert. Vor kurzem ist auch die Werbekampagne mit TV-Spots, die auf die Echtheit abzielt, angelaufen. Mit dem ersten Nürnberger Bratwursttag am 20. Mai 2004 wurde die in ihrer heutigen Form erst seit 1573 historisch belegte „Nürnberger Rostbratwurst“ entsprechend gefeiert.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 06|2004, Seite 36

 
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