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Ausschlussfrist zur Härtefallregelung im EEG

Stromintensive Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können für das Jahr 2005 eine Begrenzung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beantragen. Die Entlastung bei der EEG-Umlage gilt für Unternehmen mit einem Mindestverbrauch von zehn Gigawattstunden pro Abnahmestelle und einem Stromkostenanteil von mehr als 15 Prozent an der Bruttowertschöpfung sowie für Schienenbahnen.

Hierzu werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zwei Merkblätter (Produzierendes Gewerbe / Schienenfahrzeuge) sowie zwei entsprechende Antragsvordrucke erstellt, die zum Redaktionsschluss dieser „WiM“ als vorläufige Varianten erschienen sind (Download unter www.bafa.de oder www.ihk-nuernberg.de, Rubrik Innovation|Umwelt / Energie). In ihrer endgültigen Fassung werden diese Formulare unter www.bafa.de/1/ de/aufgaben/ernergie.htm veröffentlicht.

Wichtig ist die sehr kurze Ausschlussfrist, die am 31. August 2004 ausläuft. Dies bedeutet, dass die vollständigen Unterlagen – einschließlich dem Gutachten eines Wirtschaftsprüfers bzw. vereidigten Buchprüfers – dem Bundesamt bis zu diesem Datum vorliegen müssen. Eine verspätete Vorlage führt laut BAFA unweigerlich zur Ablehnung des Antrages - selbst bei unverschuldetem Versäumnis.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 08|2004, Seite 24

 
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