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Neue Regelungen für die Einspeisevergütungen

Die Bundesregierung will den Ausbau erneuerbarer Energien forcieren und hat deshalb das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) umfassend reformiert. Die neuen Regelungen gelten seit 1. August 2004. Ziel ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung auf mindestens 12,5 Prozent bis zum Jahr 2010 und auf mindestens 20 Prozent bis zum Jahr 2020 zu steigern. Das Bundesumweltministerium erhofft sich durch das EEG eine Vermeidung des Treibhausgases Kohlendioxid um mindestens 40 Mio. Tonnen für das Jahr 2010.

Wie bisher müssen Netzbetreiber Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien anschließen, den erzeugten Strom abnehmen und mit gesetzlich festgelegten Mindestpreisen vergüten. Mit der Novelle werden die Vergütungen abhängig vom Energieträger sowie von der Leistungsklasse weiter ausdifferenziert, teilweise ausgeweitet und durchgängig degressiv angelegt. Bei Windkraftanlagen im Binnenland werden die Vergütungssätze leicht reduziert. Außerdem müssen sie mindestens 60 Prozent der Durchschnittsleistung bringen, um Zuschüsse zu erhalten. Für Strom aus Solaranlagen gibt es künftig eine Grundvergütung, für Solaranlagen auf Gebäuden erhöht sich diese Vergütung. Eine deutliche Erhöhung der Vergütungssätze gibt es für Strom aus Biomasse. Für Anlagen von 150 Kilowatt liegt der Satz bei 11,5 Cent pro Kilowattstunde. Neu ist die Aufnahme der Förderung von großen Wasserkraftwerken mit einer Leistung von fünf bis 150 Megawatt. Auch die Vergütung von Strom aus Erdwärme wird erhöht.

Die EEG-Umlage auf die Stromverbraucher soll laut dem Bundesumweltministerium nur noch leicht von 0,35 Cent je Kilowattstunde (kWh) im Jahr 2004 auf etwa 0,45 Cent/kWh im Jahr 2010 steigen. Die besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen des Produzierenden Gewerbes wurde erweitert (siehe untenstehende Meldung).

Die IHK-Organisation befürwortet den Einsatz und die notwendige Förderung erneuerbarer Energien. In seiner politischen Stellungnahme hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) im Vergleich zum vorgelegten EEG jedoch eine stärkere Ausrichtung an Wettbewerb, Effizienz und Versorgungssicherheit sowie eine Einbeziehung des energieintensiven Mittelstands in die Ausgleichsregelung gefordert. Beispielsweise sei zumindest für Offshore-Windkraftanlagen der Einsatz von Ausschreibungssystemen erforderlich.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 08|2004, Seite 24

 
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