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Vor dem Emissionshandel steht die Prüfung der Unternehmensdaten

Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) sieht für die zentralen Bereiche des Emissionshandels in Deutschland die Überprüfung der Unternehmensangaben (Zuteilungsantrag und Emissionserklärung) durch unabhängige Sachverständige vor. Sie sollen gewährleisten, dass die Daten nicht nur richtig sind, sondern den Berechnungen und Messungen auch vergleichbare Standards zu Grunde liegen. Soweit der Sachverständige feststellt, dass der Zuteilungsantrag bzw. die Emissionserklärung den rechtlichen Vorgaben entspricht (Verifizierung), erteilt er hierüber ein Testat (Zertifizierung), das dann – zusammen mit dem geprüften Dokument – bei der DEHSt einzureichen ist. Das Unternehmen muss einen verifizierten Zuteilungsantrag bzw. eine überprüfte Emissionserklärung bei der DEHSt einreichen.

Antrags-Procedere für Unternehmer
Das Verfahren läuft so: Der Unternehmer stellt den Zuteilungsantrag, der Sachverständige verifiziert ihn, der Unternehmer reicht den Antrag verifiziert bei der DEHSt ein, die ihn dann zu bescheiden hat. Der Zuteilungsantrag und die Emissionserklärung werden jeweils vom Unternehmen eigenverantwortlich erstellt. Der Sachverständige wird lediglich prüfend tätig. Soweit das Unternehmen nicht selbst in der Lage ist, den Antrag zu stellen, kann es sich dazu sachkundiger Personen oder Gesellschaften bedienen, die dann jedoch nicht in diesem Verfahren als Sachverständige den Zuteilungsantrag bzw. die Emissionserklärung verifizieren dürfen.

Anerkannt als Sachverständiger
Eine Tätigkeit als Verifizierer im Rahmen des TEHG setzt eine Bekanntgabe durch die DEHSt bzw. die für die TEHG-Berichterstattung zuständige Landesbehörde voraus. Entsprechend der zwischen Bund und Ländern geteilten Zuständigkeit beim Emissionshandel berechtigt eine Bekanntgabe als TEHG-Sachverständiger durch die DEHSt nur zur Prüfung von Zuteilungsanträgen. Für die Emissionsberichterstattung erfolgt die Bekanntgabe durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Es gibt zwei Gruppen von Sachverständigen. Dies sind die durch die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) zugelassenen Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisationen nach dem Umweltauditgesetz und die nach Paragraph 36 Gewerbeordnung von der IHK öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Verifizierung im Treibhausgas-Emissionshandel (TEH). Die IHKs haben dazu fachliche Bestellungsvoraussetzungen beschlossen, die entsprechend der gesetzlichen Vorgaben regelmäßig angepasst werden und in der jeweils aktuellen Fassung vom Institut für Sachverständigenwesen (IfS) auf seiner Homepage (www.ifsforum.de – Service/Bestellungsvoraussetzungen/Liste der Bestellungsvoraussetzungen/Verifizierung im TEH) veröffentlicht werden.

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen können im bundesweiten Verzeichnis unter www.svv.ihk.de oder bei jeder IHK abgefragt werden. Ebenso unterstützt die IHK bei der Nennung der zugelassenen Umweltgutachter.

Axel Rickert, DIHK / Dr. Robert Schmidt, IHK
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 08|2004, Seite 23

 
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