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Zuteilen, registrieren, steuern

Die Verabschiedung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) bildet die rechtliche Grundlage für das Tätigwerden der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt.

Die DEHSt versteht sich als zentrale Serviceeinrichtung für teilnehmende Unternehmen, für Sachverständige sowie Händler von Emissionsberechtigungen und Behörden. Sie bereitet die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen an die etwa 2 400 Anlagen vor, die zum Emissionshandel berechtigt sind. Darüber hinaus funktioniert die DEHSt als eine Art Grundbuchamt. Jede natürliche oder juristische Person, die ab 2005 mit den Berechtigungen handeln will, erhält hier ein elektronisches Konto zur Verbuchung der Transaktionen. Dazu entsteht ein so genanntes Nationales Emissionshandelsregister, das mit einer Zentrale für die EU und allen Mitgliedstaaten zusammen arbeitet.

Gegenwärtig läuft darüber hinaus das Verfahren zur Bekanntgabe der Sachverständigen für die Zuteilungsanträge. Das TEHG sieht insgesamt eine Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern vor. So verantworten die Länder insbesondere die Erteilung der so genannten Emissionsgenehmigung. Für Anlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtig sind, ist dies die BImSchG-Genehmigung, so dass eine zusätzliche Genehmigung entfällt. Darüber hinaus übernehmen die Länder Aufgaben bei der jährlichen Emissionsberichterstattung.

Anträge zeitig stellen!
Für den kostenlosen Erhalt der Emissionsberechtigungen stellen die Unternehmen einen Zuteilungsantrag auf Basis der gesetzlichen Grundlagen. Die Fristen hat der Gesetzgeber im TEHG geregelt. Danach sind Zuteilungsanträge spätestens bis zum 15. Werktag nach Inkrafttreten des Zuteilungsgesetzes (ZuG) zu stellen. Danach besteht der Anspruch nicht mehr! Die Zuteilungsentscheidung für die erste Handelsperiode (2005-07) ergeht spätestens am 30. Werktag nach Ablauf der Antragsfrist; das Antragsverfahren startet voraussichtlich Anfang August.

Wie viel CO2 jede der in Deutschland am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen aus Energiewirtschaft und Industrie künftig ausstoßen darf, wird erst das offizielle Zuteilungsverfahren zeigen.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 08|2004, Seite 23

 
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