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Wie hilft das Coaching-Programm jungen Unternehmen?

Das Coaching-Programm ist ein vom Bayerischen Wirtschaftsministerium aufgelegtes Programm zur Förderung von Existenzgründern und Betriebsübernehmern.

Junge Unternehmen und Betriebsübernehmer können über dieses Programm in den ersten drei Jahren nach der Gründung bzw. Betriebsübernahme Zuschüsse für eine professionelle Unternehmensberatung erhalten.

Das Coaching-Programm setzt grundsätzlich nach der Gründungsphase ein. In dieser Phase stellen Unternehmer häufig Defizite in den verschiedenen betriebswirtschaftlichen Bereichen fest (z.B. fehlendes Marketingkonzept, Fragen der Mitarbeiterführung, Kostenrechnungsaspekte usw.).

Wer kann eine Förderung erhalten und am Coaching-Programm teilnehmen?
Gefördert werden gewerbliche Gründer und Betriebsübernehmer mit Sitz in Bayern, deren Gründung nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden bis zu 80 Prozent des Honorars, jedoch höchstens 613,55 Euro je Beratungstag. Insgesamt können in den ersten drei Jahren maximal 20 Beratungstage gefördert werden (davon höchsten zehn Beratungstage in einem Jahr).

Was wird gefördert?
Gefördert wird in erster Linie Beratung im betriebswirtschaftlichen und kaufmännischen Bereich. Coaching, das sich auf Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen bezieht, kann nicht gefördert werden.

Wie finde ich den geeigneten Berater?
Zuerst sollten Interessenten den Inhalt der Beratung bzw. den fachlichen Beratungsbedarf festlegen. Die IHK benennt bei Bedarf unverbindlich und neutral Berater aus Mittelfranken.

In jedem Fall sollten Vorgespräche mit mehreren Beratern geführt werden. Die Entscheidung für einen Berater sollte nach fachlichen und menschlichen Aspekten getroffen werden (Entscheidungshilfen: Referenzen, Beratungsberichte, erste Lösungsansätze, Qualifikation des Beraters, Sympathie, Kosten). Die exakte Formulierung von Aufgabenstellung und Vorgehensweise in der Beratung dient der Absicherung beider Seiten und ist somit erfolgsentscheidend.

Wie kann man am Coaching-Programm teilnehmen?
Nach Antragstellung und Kontaktaufnahme mit der IHK erfolgt eine individuelle Prüfung. In einem Vorgespräch wird das Beratungsvorhaben besprochen. Im positiven Fall einer Förderung erhalten die Unternehmen von der IHK einen Bewilligungsbescheid und können die Beratung mit dem Berater durchführen. Nach erfolgter Beratung rechnen die geförderten Betriebe zuerst mit ihrem Berater ab. Nach dem Einreichen verschiedener Abrechnungsunterlagen zahlt die IHK den Zuschuss aus.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 08|2004, Seite 20

 
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