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Entsorgung macht Sorgen

Die Regelungen zur Entsorgung von Elektroaltgeräten stellen Hersteller und Importeure vor gewaltige Herausforderungen. In diesem Jahr sind weitere wichtige Fristen zu beachten.

Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) hat Deutschland die EU-Richtlinien über Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE) und zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) in nationales Recht umgesetzt.

Seit 24. November 2005 besteht eine Registrierungspflicht für alle Hersteller, die in Deutschland Elektrogeräte auf den Markt bringen wollen. Herstellerpflichten haben zudem Importeure, die Elektrogeräte erstmals nach Deutschland einführen, sowie Vertreiber, die Elektrogeräte unter eigener Marke in Verkehr bringen oder schuldhaft Elektrogeräte nicht registrierter Hersteller verkaufen. Die Registrierung wird beim Elektro-Altgeräte Register EAR über die Internet-Seite www.stiftung-ear.de durchgeführt. Bei der Beantwortung der Frage, ob ein Unternehmen in den Geltungsbereich des Gesetzes fällt, ist die IHK behilflich.

Wichtiger Stichtag 24. März
Im Jahr 2006 treten weitere wichtige Stufen des ElektroG in Kraft. So laufen zum Stichtag 24. März 2006 eine Reihe von Übergangsregelungen aus: Ab diesem Zeitpunkt können Privatpersonen ihre Elektro- und Elektronik-Altgeräte kostenfrei bei kommunalen Sammelstellen abgeben. Dieses Recht haben auch Unternehmen, bei denen Altgeräte in vergleichbarer Beschaffenheit und Menge wie in privaten Haushalten anfallen. Hersteller von Geräten für private Nutzer („B2C-Geräte“) müssen auf Anweisung des EAR Altgerätecontainer bei den kommunalen Sammelstellen abholen und die Geräte ordnungsgemäß entsorgen. Mehrere Hersteller können sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu Systemen zusammenschließen und z. B. gemeinsam Transport- und Verwertungsaufträge ausschreiben und die Rücknahme organisieren. Es gibt eine Reihe von Branchenverbänden und anderer Gruppierungen, die solche Systeme derzeit aufbauen. Weitere Informationen sind über die IHK erhältlich.

Kennzeichnung der Geräte
Ab dem 24. März 2006 müssen Hersteller zur eindeutigen Identifikation alle Geräte mit Warenzeichen, ihrer registrierten Firmennummer oder dem Namen der Handelsmarke kennzeichnen. Aus der Kennzeichnung muss außerdem hervorgehen, ob das Gerät vor oder nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurde. B2C-Geräte müssen außerdem mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet werden. Die Herstellung nach dem 13. August 2005 kann dann durch die Kennzeichnung eines Balkens unter der durchgekreuzten Abfalltonne erfolgen. Die Kennzeichnung muss zugänglich, haltbar, leserlich und unauslöschlich angebracht sein. Ist in Ausnahmefällen die Kennzeichnung direkt am Gerät auf Grund der Baugröße oder anderer Einschränkungen nicht möglich, muss das Symbol auf Verpackung, Netzleitung, Gebrauchsanweisung oder Garantieschein angebracht werden.

Hersteller von gewerblich genutzten Geräten, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden, sind ab 24. März 2006 grundsätzlich zur Entsorgung der Geräte verpflichtet. Während bisher der Geräte-Nutzer für die Entsorgungskosten aufkommen musste, trifft diese Pflicht ab dem genannten Stichtag nun den Gerätehersteller. Hersteller und Nutzer können allerdings davon abweichende Regelungen treffen. Informationen zu entsprechenden Vertragsklauseln bietet eine ZVEI-Broschüre, die im Internet unter www.zvei.org heruntergeladen werden kann.

Ein weiterer wichtiger Stichtag ist der 1. Juli 2006. Ab diesem Zeitpunkt dürfen neue Elektrogeräte bestimmte gefährliche Stoffe nicht mehr enthalten. Hierunter fallen die Schwermetalle Blei, Quecksilber, Chrom (sechswertig) und Cadmium mit einem Anteil von mehr als 0,1 Gewichtsprozent (im Fall von Cadmium 0,01 Gewichtsprozent) pro homogenem Werkstoff sowie bestimmte bromierte organische Verbindungen, die in Geräten als Flammhemmer eingesetzt werden. In den letzten Monaten sind einige Ausnahmeregelungen beispielsweise für spezielle Einsatzgebiete verabschiedet worden. Generell ausgenommen sind Medizinprodukte sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente. Zahlreiche aktuelle Informationen zu den Stoff-Verwendungs-Verboten hat das Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration unter der Internet-Adresse http://ak-bleifrei.izm.fraunhofer.de veröffentlicht.

Unterstützung durch die IHK
Die IHK bietet auf ihrer Homepage eine Plattform zum ElektroG mit zahlreichen Umsetzungshilfen unter www.ihk-nuernberg.de (Geschäftsbereich Innovation | Umwelt). Eine kostenpflichtige Broschüre zur Umsetzung der EU-Elektronikschrottrichtlinien in europäischen Ländern kann bei der IHK bestellt werden.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 02|2006, Seite 16

 
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