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Keine Zahlung verloren geben

Viele Betriebe klagen über schlechtes Zahlungsverhalten ihrer Kunden. Durch professionelles Management lassen sich Forderungsausfälle minimieren.

Aktuelle Unternehmensumfragen haben ergeben: Rund ein Drittel der Kunden des Mittelstandes zahlt seine Rechnungen nicht pünktlich. Jedes fünfte Unternehmen in Deutschland beklagt Forderungsverluste von über einem Prozent im Verhältnis zum Umsatz. Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben oftmals weder Zeit noch Geld oder genügend Personal für ein effizientes Forderungsmanagement. Und das beginnt beim Auftrag und endet erst mit Eingang der Zahlung.

Um eine Zunahme ihrer Außenstände zu minimieren, vergeben immer mehr Unternehmer ihr Forderungsmanagement an externe Inkasso- und Factoring-Anbieter. Insbesondere die Full-Service-Dienstleister gewinnen an Bedeutung: Sie begleiten das Unternehmen von der Rechnungsstellung über die Mahnung und Erstellung von Risikoanalysen bis hin zum Verkauf von Forderungen. Ein weiterer Vorteil ist die integrierte Bonitätsprüfung: Die Dienstleister klären über Firmenauskünfte die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners und damit die Realisierungsaussichten der Forderungen.

Bei guten Realisierungsaussichten werden die Schuldner vom Inkasso-Dienstleister gemahnt. Vielfach zahlen Kunden bereits, wenn die Forderung abgegeben wurde, da so signalisiert wird, dass es der Gläubiger ernst meint mit der Betreibung der Forderung. Im kaufmännischen Mahnverfahren versuchen eigens geschulte Inkassomitarbeiter durch individuelles Mahnen, den Schuldner außergerichtlich zu einer Zahlung zu bewegen. Um die Geschäftsbeziehungen zum Kunden nicht zu gefährden, wird die Mahnfolge mit dem Gläubiger besprochen – er bleibt Herr des Verfahrens.

Kommt es mit dem Schuldner zu keiner freiwilligen Forderungsbegleichung, wird gegen ihn das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet – in Zusammenarbeit mit spezialisierten Vertragsanwälten. Während des gesamten Verfahrens bleibt der Dienstleister Ansprechpartner, übernimmt den Schriftwechsel mit dem Anwalt und sämtliche finanziellen Abwicklungen. Im Zwangsvollstreckungsverfahren wird das Urteil, das gerichtlich erwirkt wurde, zwangsweise umgesetzt.

Hat ein Mitglied einen Titel gegen einen Schuldner erwirkt, und konnte dieser Titel seinerzeit nicht durchgesetzt werden, können die finanziellen Verhältnisse des Schuldners bis zu 30 Jahre geprüft werden. Ändern sich diese, wird die offene Forderung eingezogen.

Risikoanalysen im Zuge des Kreditrisikomanagements bieten geeignete Instrumente, um Forderungsausfälle im Vorfeld zu vermeiden. Dabei wird das Kundenportfolio auf potenzielle Forderungsausfälle hin überprüft. Ebenso erwähnenswert: Im Zuge des Factoring können Mittelständler ihren Forderungsbestand an den Factor verkaufen. Auf diese Weise wird das gesamte Debitorenmanagement, also von der Debitorenbuchhaltung über die laufende Bonitätsprüfung bis hin zum Mahn- und Inkassowesen, an den externen Dienstleister ausgelagert.

Externer Kontakt: Michael Aumüller, Geschäftsführer der Creditreform in Nürnberg und Vizepräsident des Verbandes der Vereine Creditreform e.V., info@nuernberg.creditreform.de
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2006, Seite 40

 
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