Fernseher, die während der Fußball-WM im Einzelhandel aufgestellt sind, müssen nicht bei der Sportrechtefirma Infront angemeldet werden. Das ergab eine Nachfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) bei Infront. Denn ein Fernseher im Ladengeschäft hat keinen Veranstaltungscharakter. Auch geschlossene Veranstaltungen für Kunden zum gemeinsamen Fußballschauen müssen nicht angemeldet werden, da es sich nicht um eine öffentliche, sondern um eine private Veranstaltung handelt und diese nicht unter die Public Viewing-Richtlinie von Infront fällt. Nicht vergessen werden dürfen aber die Anmeldung bei der Gema, die die Rechte von Urhebern vertritt, und bei der Gebühreneinzugszentrale GEZ.
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