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Was ist bei Werbung mit der Fußball-WM 2006 zu beachten?

Wer mit der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006 werben will, muss strenge Regeln beachten. Im Folgenden wichtige Fragen aus der Beratungspraxis der IHK.

WM als geschützte Marke
Die Fußballweltmeisterschaft ist ein Markenprodukt der FIFA. Von der FIFA wurde daher eine Vielzahl von Einzelbegriffen, Kombinationen von Begriffen und Logos markenrechtlich geschützt. „FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006“, „WM Deutschland 2006“, „Deutschland 2006“, „World Cup“, „World Cup 2006 Germany“ oder einfach „WM 2006“ gehören neben vielen anderen dazu. Geschützt sind auch das Logo der WM, der Löwe „Goleo VI“ als Maskottchen und der Weltmeisterschaftspokal. Selbst das Motto der WM „Die Welt zu Gast bei Freunden“ genießt kennzeichenrechtlichen Schutz.

Darf ein Unternehmen Fußbälle verkaufen, die es mit dem Schriftzug „WM 2006 Germany“ bedrucken lässt?
Nein, es läge ein Verstoß gegen das Markenrecht vor. Der durchschnittliche Käufer des bedruckten Balles wird in der Bezeichnung „WM 2006 Germany“ einen Herkunftshinweis auf die von der FIFA veranstaltete Fußballweltmeisterschaft sehen. Allgemein gilt: Wird eine beschreibende Bezeichnung verwendet – z.B. Deutschland 2006 – kommt es darauf an, ob der durchschnittliche Verbraucher die Bezeichnung als rein beschreibend verstehen und verwenden würde oder ob er in der Bezeichnung einen Herkunftshinweis auf die FIFA-WM erkennt. Die Slogans einer Bäckerei „Wir backen wie die Weltmeister!“ oder „Während der Fußballweltmeisterschaft gibt’s beim Kauf von zehn Brötchen eins umsonst.“ wären daher zulässig, wohl nicht aber die Werbung „WM 2006 - mit unserem Kraftbrot zum Titel!“. Da es sich oftmals um eine Einzelfallentscheidung handeln wird, empfiehlt es sich, die geplante Werbung vor der Veröffentlichung juristisch eingehend zu prüfen.

Karikatur: Gerd Bauer Karikatur: Gerd Bauer

Darf ich mit einem selbst entwickelten WM-Logo werben?
Dies ist immer dann zu verneinen, wenn das verwendete Logo mit dem offiziellen WM-Emblem verwechselt werden kann. Dies ist bereits dann der Fall, wenn sich bei Betrachtung des Logos eine gedankliche Verbindung zum offiziellen Emblem oder allgemein zur WM 2006 als Veranstaltung der FIFA herstellen lässt. Dann liegt ein Verstoß gegen Markenrecht vor.

Preisaktion im Einzelhandel während der WM
Eine derartige Sonderaktion (z.B. „Zehn Prozent Rabatt auf alle Waren während der WM!“) ist nach geltendem Wettbewerbsrecht zulässig. Aber Vorsicht: Sonderaktionen sind auch heute noch unzulässig, wenn die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers soweit eingeengt wird, dass ein „psychologischer Kaufzwang“ entsteht oder aber ein „übertriebenes Anlocken“ vorliegt. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn der Angebotszeitraum so kurz bemessen ist, dass der Verbraucher einen unüberlegten Kauf nur aus der Angst heraus tätigt, sonst ein „Schnäppchen“ zu verpassen.

Darf ich der Ware Sammelbilder beifügen, auf denen die Spieler der Nationalmannschaft zu sehen sind?
Nein, nur wenn eine Zustimmung der einzelnen Fußballspieler vorliegt. Denn wird die Abbildung zu gewerblichen Zwecken z.B. in der Werbung verwendet, ist regelmäßig das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Spielers tangiert. Dies gilt auch für den Namen des Spielers.

Darf ich Merchandising-Produkte mit offiziellen FIFA-Marken oder -Symbolen vertreiben?
Ja, wenn es sich um lizenzierte Produkte handelt. Diese können frei erworben werden und anschließend im eigenen Ladengeschäft verkauft werden. Eine Lizenzpflicht bezüglich des Vertriebs der Merchandising-Produkte besteht also nicht. Wer Merchandising-Produkte allerdings selbst produzieren möchte, benötigt dafür eine Lizenz der EM.TV & Merchandising AG mit Sitz in Unterföhring.

Was droht mir, wenn ich gegen Markenrecht, Wettbewerbsrecht oder das Persönlichkeitsrecht verstoße
Bei Verstößen können Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Auskunft und Schadensersatz geltend gemacht werden. Zur Durchsetzung ihrer Ansprüche hat die FIFA das „FIFA-Rights Protection Programm“ entwickelt. Demnach sollen in jeder Stadt „Task Forces“ gebildet werden, die Schutzrechtsverletzungen aufspüren und verfolgen sollen.

Darf ich als Gastronom die WM-Spiele live im TV oder auf Großbild-leinwand zeigen?
Alle WM-Spiele dürfen lizenzfrei live im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen in Biergärten, Restaurants und Kneipen gezeigt werden (so genanntes „Public Viewing“), solange dafür keine Eintrittsgelder genommen werden oder die Veranstaltung anderweitig kommerzialisiert wird (z. B. durch Mindestverzehr oder die Erhöhung der Verkaufspreise in der Gastronomie). Für kommerzielle Veranstaltungen ist eine kostenpflichtige Lizenz von Infront Sports & Media AG erforderlich (www.infrontsport.com/fifa 2006.asp). Lizenzen werden dabei nicht für einzelne Spiele, sondern für Spielepakete vergeben. Die Kosten der Lizenz richten sich nach Art und Größe der Veranstaltung und der Anzahl der gezeigten Spiele.

Darf ich als Sponsor einer Public Viewing-Veranstaltung auftreten?
Bei nicht kommerziellen Public Viewing-Veranstaltungen dürfen lokale und regionale Unternehmen als Sponsoren grundsätzlich ohne Erlaubnis der Fifa auftreten. Jedoch dürfen die Unternehmen nicht Wettbewerber der offiziellen WM-Sponsoren sein. Die Wettbewerber-Eigenschaft kann individuell bei der Fifa Marketing & TV AG in Zug/Schweiz erfragt werden. Auch Plakat-, Banden- oder Leinwandwerbung und das Verteilen von Werbegeschenken sind grundsätzlich zulässig. Durch die Werbung darf jedoch nicht der Eindruck erweckt werden, ein offizieller Fifa-Partner zu sein.

Kann ich als lokales oder regionales Unternehmen als Sponsor einer offiziellen städtischen WM 2006-Veranstaltung auftreten?
Als städtische WM-Veranstaltung wird in Nürnberg das „Fan Fest“ auf dem Volksfestplatz stattfinden. Auch hier gilt, dass lokale und regionale Unternehmen als Sponsor auftreten dürfen, wenn sie nicht Wettbewerber der offiziellen WM-Sponsoren sind. Daneben plant die Stadt Nürnberg noch weitere Veranstaltungen (z.B. Kulturveranstaltungen), die unter dem Logo „Nürnberg kickt“ vermarktet werden.

Ansprechpartner für Marketingmaßnahmen im Rahmen von städtischen Veranstaltungen und „Fan Fest“ ist das eigens eingerichtete WM-Büro der Stadt Nürnberg (http://fifawm2006.nuernberg.de).

Darf ich einen Imbiss-Stand vor dem Stadion aufstellen?
Grundsätzlich ist dies möglich. Voraussetzung sind eine Genehmigung der Stadt für die Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums sowie die entsprechenden gewerbe- und gaststättenrechtlichen Genehmigungen. Einschränkend ist allerdings zu beachten, dass innerhalb der Sicherheitsringe und in einer so genannten „clean & controlled area“ keine Werbe- und Verkaufsaktivitäten stattfinden dürfen. Zu dieser Zone zählen in Nürnberg z.B. die Große Straße und das Areal um die Steintribüne. Eine Genehmigung für diese Bereiche ist daher nicht erhältlich.

Darf ich ein Gewinnspiel veranstalten, bei dem es WM-Eintrittskarten zu gewinnen gibt?
Gewinnspiele mit Eintrittskarten dürfen nur von den offiziellen Sponsoren der WM ausgerichtet werden. Allgemein gilt: Jede Nutzung der Eintrittskarten für werbliche Zwecke – einschließlich des Verkaufs – ist unzulässig.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 05|2006, Seite 54

 
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