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Übers Ziel hinausgeschossen

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ist enttäuscht über den von den Koalitionspartnern verabredeten Kompromiss zur Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien.

Der Koalitionsvertrag hatte noch vorgesehen, die EU-Richtlinie eins zu eins umzusetzen. Die jetzt erfolgte Einigung geht aber genau wie der Gesetzentwurf der vergangenen Legislaturperiode deutlich darüber hinaus. Insbesondere beziehe der Entwurf zusätzlich Kriterien ein, die nicht durch Brüssel vorgegeben seien. Damit werde der Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeweitet, rügt die IHK-Organisation.

Positiv gegenüber dem Gesetzentwurf der rot-grünen Bundesregierung aus dem vergangenen Jahr sei lediglich, dass die Frist zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen von sechs auf drei Monate herabgesetzt wurde und der Kontrahierungszwang für Verträge entfällt. Im Übrigen wurden fast sämtliche Regelungsvorschläge der letzten Regierung vollständig übernommen. Insbesondere das selbstständige Klagerecht von Betriebsräten und Gewerkschaften selbst gegen den Willen des betroffenen Arbeitnehmers gehe zu weit. „Insgesamt bleibt es bei unangemessener Regulierung und übermäßiger Belastung für die Wirtschaft“, so der DIHK.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 06|2006, Seite 29

 
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