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"Diskriminierende" Stellenanzeige

Das Landesarbeitsgericht Berlin hatte den Fall eines männlichen Bewerbers zu entscheiden, der sich erfolglos auf eine nicht geschlechtsneutral ausgeschriebene Stelle als „Chefsekretärin/Assistentin“ beworben hatte. Als er abgelehnt wurde, machte er wegen angeblicher Diskriminierung eine Entschädigung in Höhe von drei Monatsverdiensten geltend. Diesen Anspruch lehnte das Gericht ab. Denn nur wer sich ernsthaft um eine Stelle bewirbt und für diese objektiv in Frage kommt, kann eine Entschädigung verlangen.

In seinem Urteil vom 30. März 2006 (Aktenzeichen 10 Sa 2395/ 05) verweist das Gericht darauf, das im vorliegenden Fall bewiesen worden sei, dass eine ernsthafte Bewerbung nicht gewollt gewesen sei. Denn der vermeintliche Bewerber hatte zu den wesentlichen Einstellungsvoraussetzungen keine Angaben gemacht und eine weit überzogene Gehaltsvorstellungen vorgebracht.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 07|2006, Seite 27

 
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