Am 16. Juni 2006 hat der Bundesrat dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 zugestimmt. Mit diesem Gesetz werden die Pauschalabgaben für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse ab dem 1. Juli 2006 von 25 auf 30 Prozent erhöht.
Damit wird der Pauschalbetrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von bisher elf auf 13 Prozent und der Pauschalbetrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von bisher zwölf auf 15 Prozent angehoben. Der einheitliche Pauschalsteuersatz von zwei Prozent bleibt unverändert. Geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten sind von der Erhöhung nicht betroffen.
Die Erhöhung des Pauschalbeitrages zur Rentenversicherung auf 15 Prozent bringt es mit sich, dass Arbeitnehmer, die vollwertige Rentenansprüche erwerben möchten und deshalb auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten, ab dem 1. Juli 2006 anstelle des bisherigen Eigenanteils von 7,5 Prozent nur noch 4,5 Prozent des Arbeitsentgelts zahlen müssen.