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Neue Prüfungen in den Elektroberufen

Im Jahr 2003 wurden die industriellen Elektroberufe neu geordnet, damit haben sich auch die Prüfungen stark verändert. Bei der „gestreckten“ Abschlussprüfung werden die Leistungen folgendermaßen ermittelt: Die bisherige Zwischenprüfung geht als Teil 1 der Abschlussprüfung mit 40 Prozent in die Gesamtnote ein, die Abschlussprüfung (Teil 2) wird mit 60 Prozent gewichtet. Im Frühjahr 2006 wurde zum zweiten Mal der neue Teil 1 der Abschlussprüfung durchgeführt, im Winter 2006/ 2007 werden sich nun erstmals etwa 160 Prüflinge dem zweiten Prüfungsteil stellen.

Bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung teilt der Ausbildungsbetrieb mit, welche Variante im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag vom Prüfling durchgeführt wird. Zwei Varianten stehen zur Auswahl:

Variante 1 – Betrieblicher Auftrag: Bearbeitet wird vom Azubi ein konkreter Auftrag, der sich aus dem Betrieb des Prüflings ergibt. Der Vorschlag wird vom zuständigen Prüfungsausschuss genehmigt und im Betrieb durchgeführt – ohne Aufsicht des Prüfungsausschusses. Bei der IHK wird eine kurze Beschreibung des Auftrages (maximal drei Seiten) vorgelegt, außerdem damit zusammenhängende Unterlagen wie Auftragszettel, Materialschein oder Prüfprotokolle.

Variante 2 – Praktische Aufgabe: Hier muss der Prüfling innerhalb von 18 Stunden eine bundeseinheitliche Aufgabenstellung lösen. Davon finden elf Stunden im Ausbildungsbetrieb statt, auf der Grundlage dieser Vorbereitung wird dann an zentralen Prüfungsorten eine Aufgabe gelöst.

Etwa 180 Prüfer nahmen bisher an zehn Tagesseminaren der IHK Nürnberg für Mittelfranken teil, um sich auf den neuen Prüfungsmodus der Variante 1 vorzubereiten.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 08|2006, Seite 13

 
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