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Was ist eigentlich Bauleitplanung?

Bauleitplanung ist das zentrale Instrument, um Bauvorhaben zu ermöglichen, städtebauliche Fehlentwicklung zu vermeiden und Art und Maß der baulichen Nutzungen sinnvoll zu ordnen. Die Gemeinden haben die Aufgabe, Bauleitpläne aufzustellen, zu ändern oder zu ergänzen, um die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Öffentlichkeit und Behörden müssen in einem förmlichen Verfahren beteiligt werden. Alle betroffenen öffentlichen und privaten Belange sind abwägend zu berücksichtigen.

Die Bauleitpläne sollen gewährleisten, dass bei der städtebaulichen Entwicklung das Prinzip der Nachhaltigkeit beachtet wird und dass soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen miteinander in Einklang gebracht werden. Aspekte, die berücksichtigt werden sollen, sind Klimaschutz, städtebauliche Gestalt sowie Orts- und Landschaftsbild. Unterschieden werden muss zwischen dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Im Flächennutzungsplan wird in den Grundzügen die Bodennutzung dargestellt, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Er soll spätestens 15 Jahre nach seiner erstmaligen oder erneuten Aufstellung überprüft und soweit erforderlich geändert, ergänzt oder neu aufgestellt werden. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er bildet die Grundlage für weitere erforderliche Maßnahmen; er steckt den Rahmen ab, welche baulichen und sonstigen Vorhaben auf den Grundstücken zulässig sind.

Externer Kontakt: Quelle: Difu-Berichte, 2/2006
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 09|2006, Seite 25

 
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