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Auslandsinvestitionen in Schwellenländern absichern

Die Investitionsgarantien des Bundes sind – neben den Exportkreditgarantien („Hermesdeckungen“) sowie Garantien für ungebundene Finanzkredite – zentraler Bestandteil der Außenwirtschaftsförderung des Bundes zur Absicherung von Auslandsgeschäften. Abgesichert werden können Direktinvestitionen in Form von Beteiligungen, beteiligungsähnlichen Darlehen, Dotationskapital und anderen vermögenswerten Rechten. Besonders stark nachgefragt werden diese Garantien in letzter Zeit für Investitionen in China und Russland.

Mit diesen Investitionsgarantien bietet der Bund deutschen Unternehmen maßgeschneiderten Schutz gegen politische Risiken in Schwellen- und Entwicklungsländern. Dazu zählen u.a. Verstaatlichung, Enteignung, Bruch von Zusagen staatlicher oder staatlich kontrollierter bzw. gelenkter Stellen, Störungen der inneren Sicherheit, Aufruhr, Krieg, terroristische Akte sowie Konvertierungs- und Transferschwierigkeiten. Diese Risiken werden damit für die im Auslandsgeschäft tätigen Unternehmen besser beherrschbar.

Geprüft wird vor Erteilung der Bundesgarantie u.a., welche Auswirkungen die Investition auf das Anlageland hat (z.B. hinsichtlich des Umweltschutzes). Voraussetzung ist außerdem, dass eine völkerrechtliche Grundlage in Form eines Investitionsförderungs- und Schutzvertrages (IFV) mit dem entsprechenden Land gegeben ist. Über Garantieanträge entscheidet ein Interministerieller Ausschuss (IMA) unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums.

Bereits vor dem Eintritt eines Schadensfalls bietet die Bundesregierung den deutschen Unternehmen Unterstützung an, indem sie ihre diplomatischen Möglichkeiten nutzt und zur Verhinderung bzw. Begrenzung eines Schadens interveniert. Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich der Bund auch an den Kosten der Schadensvermeidung.

Anträge auf Übernahme einer Garantie sind bis zu einem Höchstbetrag von fünf Mio. Euro gebührenfrei, wovon kleine und mittlere Unternehmen profitieren. Für jeden diesen Betrag übersteigenden Anteil fällt eine Bearbeitungsgebühr von 0,5 Promille, jedoch höchstens 10 000 Euro an. Als jährliches Entgelt werden 0,5 Prozent des Höchstbetrages der Garantie berechnet. Der Selbstbehalt beträgt dabei grundsätzlich fünf Prozent des eingebrachten Kapitals.

Mit der Durchführung und Bearbeitung dieser Fördermaßnahme hat die Bundesregierung ein Konsortium bestehend aus PricewaterhouseCoopers AG (PwC AG) und Euler Hermes Kreditversicherungs AG beauftragt. Federführend ist die PwC AG.

Externer Kontakt: PricewaterhouseCoopers, Tel. 040/8834-94 51, investitionsgarantien@de.pwc.com
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 01|2007, Seite 15

 
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