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GmbHs zur Veröffentlichung verpflichtet

Das Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) sieht vor, dass seit dem 1. Januar 2007 die Register nur noch elektronisch geführt werden. Für die Veröffentlichung der Jahrsabschlüsse von Kapitalgesellschaften sind jetzt nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig.

Unter www.unternehmensregister.de sind ab 2007 die publikationspflichtigen Daten einsehbar. Auch wenn bisher bereits die Pflicht bestand, insbesondere für GmbHs, die Jahresabschlüsse zu publizieren, haben sich die wenigsten daran gehalten. Kontrollen wurden so gut wie nicht durchgeführt. Ab 2007 könnte sich dies ändern und auch die kleine GmbH zur Jahresabschlussveröffentlichung angehalten werden. Auch, dass die Zuständigkeit dann beim elektronischen Bundesanzeiger liegt, könnte bedeuten, dass jede Gesellschaft unter Androhung von empfindlichen im Handelsgesetzbuch vorgegebenen Geldstrafen zur Veröffentlichung gedrängt wird.

Externer Kontakt: Christoph Iser, Steuerberater, www.Steuerempfehlung.de, Stb.Iser@Steuerempfehlung.de
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 01|2007, Seite 27

 
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