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Fahrsicherheitstraining

Gegen alle Gefahren gewappnet

Ein sommerlicher Platzregen, eine unübersichtliche Kurve oder ein Kind, das plötzlich auf die Straße läuft – im Straßenverkehr lauern viele gefährliche Situationen. Doch viele Autofahrer reagieren in diesen Situationen nicht richtig. In der Fahrschule lernt man zwar die Verkehrsregeln und wie man sich im Straßenverkehr zu verhalten hat.

Aber meist beziehen sich die trainierten Abläufe nur auf alltägliche Situationen im normalen Verkehrsbetrieb. Aus diesem Grund werden spezielle Fahrsicherheitstrainings angeboten. Hier lernt man nicht nur die Fahreigenschaften seines Autos besser kennen, sondern auch, wie man auf Gefahren im Straßenverkehr richtig reagiert. Teilnahmeberechtigt ist jeder, der den Führerschein der entsprechenden Fahrzeugklasse besitzt.

Fahrsicherheitstrainings werden in verschiedenen Varianten u.a. von Automobilclubs, Automobilherstellern, Fahrschulen, Kfz-Überwachungsvereinen und Verkehrslehrinstitute und Verkehrsverbänden angeboten. Viele Berufsgenossenschaften fördern mittlerweile Trainings für Mitarbeiter von Unternehmen. Meist nimmt man an dem Training mit dem eigenen Fahrzeug teil. Bei den Sicherheitskursen der Autohersteller fährt man in der Regel deren Modelle. Die Kurse werden nach Fahrzeugarten angeboten, zum Beispiel Pkw, Motorrad, Geländewagen, Transporter oder Camping-Fahrzeuge. Zusätzlich kann man nach Schwierigkeitsgrad und Vorkenntnissen gestaffelte Bausteine belegen, sodass man seine Kenntnisse weiter verbessern kann. Für spezielle Berufe gibt es besondere Fahrtrainings, etwa für Notärzte, Chauffeure oder Personenschützer. Sparsames Autofahren kann man in einem sogenannten Eco-Training erlernen.

Das Training findet auf einem geschlossenen Gelände statt, also nicht im öffentlichen Straßenverkehr. Trotzdem gelten zwischen den Teilnehmern die normalen Verkehrsregeln. Während des Trainings besteht zwischen den Teilnehmern keine stillschweigende Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und Fahrlässigkeit – selbst wenn das in den Regeln des Veranstalters stehen sollte. Eine solche Klausel hat das Oberlandesgericht Koblenz im Fall eines Motorradfahrers als unwirksam beurteilt und den Versicherungsschutz insbesondere für solche Fahrsicherheitstrainings bestätigt (Urteil vom 14. März 2011, Aktenzeichen 12 U 1529/09).

Autor/in: Esther Wellhöfer,ist Redakteurin bei der anwalt.de services AG, Nürnberg (www.anwalt.de).
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2012, Seite 51

 
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