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Ausländische Berufsabschlüsse

"IHK Fosa" hat ihre Arbeit aufgenommen

Gemeinsam packen die deutschen Industrie- und Handelskammern eine zentrale Herausforderung des Arbeitsmarktes an: die Anerkennung ausländischer Abschlüsse.

Die IHKs in Deutschland haben am 2. April 2012 in Nürnberg gemeinsam einen öffentlich-rechtlichen Zusammenschluss gegründet: die IHK Foreign Skills Approval (IHK Fosa). Diese neue Organisation wird zentral für 77 der 80 IHKs ausländische Qualifikationen auf ihre Gleichwertigkeit mit deutschen Abschlüssen in IHK-Berufen prüfen und verbindlich feststellen. Grundlage ist das neue „Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz“, das am 1. April 2012 in Kraft getreten ist.

Alle Fachkräfte mit im Ausland erworbenen Qualifikationen, die in den IHK-Bereich fallen, stellen künftig ihre Anträge auf eine berufliche Anerkennung bei der „IHK Fosa“. Antragsformulare erhalten Anerkennungssuchende bei der IHK vor Ort oder über die Fosa-Homepage www.ihk-fosa.de. Antragsteller, die im Vorfeld eine persönliche Beratung benötigen, haben die Möglichkeit, sich an die IHK vor Ort, die Erstanlaufstellen des Netzwerks „Integration durch Qualifizierung“ oder andere versierte Beratungsinstitutionen zu wenden. Ansprechpartner in der IHK Nürnberg ist Alexander Friedrich (Tel. 0911 1331-119, alexander.friedrich@nuernberg.ihk.de.

Unmittelbar nach dem rechtlichen Gründungsakt hat die „IHK Fosa“ in den neuen Räumlichkeiten in der Ulmenstraße 52 g in Nürnberg ihre Arbeit begonnen. 20 Mitarbeiter gehören zum Gründungsteam der „IHK Fosa“, so Gründungsgeschäftsführer Ulrich Pahlmann. Jetzt gehe es darum, neue Verfahren zur beruflichen Anerkennung für alle IHK-Berufe zu entwickeln – und zwar für Abschlüsse aus aller Welt. Diese Kernaufgabe von „IHK Fosa“ sieht Pahlmann als sehr anspruchsvoll an, schließlich habe das Thema angesichts des Fachkräftemangels hohe Bedeutung für den deutschen Arbeitsmarkt.

Zum Vorsitzenden des Vorstandes der „IHK Fosa“ wurde Dirk von Vopelius gewählt, Präsident der IHK Nürnberg für Mittelfranken. Stellvertreter sind Burkhard Landers, Präsident der Niederrheinischen IHK Duisburg, sowie Peter Esser, Präsident der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim. Vopelius bewertete die Arbeit von „IHK Fosa“ als einen wichtigen Beitrag zur Willkommenskultur in Deutschland, deren Bedeutung angesichts der demografischen Entwicklung nicht hoch genug eingeschätzt werden könne. Darüber hinaus begrüßte er die Synergieeffekte, die die „IHK Fosa“ als wichtige Einrichtung der deutschen IHKs im engen Verbund mit den ebenfalls in Nürnberg ansässigen Bundesbehörden Bundesagentur für Arbeit und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erziele. Besonders erfreut zeigte er sich über die Qualität der umfangreichen Vorarbeiten, die es ermöglicht hätten, dass die „IHK Fosa“ praktisch mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ihre Arbeit aufnehmen konnte.

Die „IHK Fosa“ steht Ratsuchenden, Arbeitgebern, Beratungsstellen sowie den IHKs gleichermaßen offen. Anträge zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse können ab sofort gestellt werden.

Ausländische Berufsabschlüsse werden transparenter

Seit dem 1. April 2012 haben alle Personen mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss einen Anspruch darauf, dass die Gleichwertigkeit ihrer Qualifikationen mit einem deutschen Berufsabschluss überprüft wird. Das gilt zunächst nur für den Zuständigkeitsbereich des Bundes. Die Länder werden mit gesetzlichen Regeln für Berufe nachziehen, für die sie zuständig sind (z.B. Lehrer).

Das Anerkennungsverfahren dient mehreren Zwecken. Die Gleichwertigkeitsprüfung soll

  • bei Ausbildungsberufen im dualen System ausländische Berufsqualifikationen transparenter machen,
  • die Integration von Migrantinnen und Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern und
  • eine Grundlage für zielgerichtete Weiterbildungsmaßnahmen bieten, wenn wesentliche Qualifikationsunterschiede festgestellt werden.

Personen, denen die volle Gleichwertigkeit ihrer Auslandsqualifikation bescheinigt wird, haben die gleichen Rechte wie Personen mit einem deutschen Prüfungszeugnis. Ihnen wird allerdings kein deutsches Prüfungszertifikat erteilt, sondern ein Bescheid über die Gleichwertigkeit.

Wer kann einen Antrag stellen?

Ein Verfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit kann jede Person beantragen, die

  • über einen ausländischen Berufsabschluss verfügt und
  • beabsichtigt, eine Erwerbstätigkeit in Deutschland auszuüben.

Ein Antrag kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom jeweiligen Aufenthaltsstatus gestellt werden. Für un- oder angelernte Personen, die über keinen Berufsabschluss aus einem anderen Staat verfügen, ist keine Anerkennung möglich.

Wie verläuft das Verfahren?

Im Verfahren wird ein im Ausland erworbener Berufsabschluss mit einer entsprechenden deutschen „Referenzqualifikation“ verglichen, die auf Bundesrecht beruht. Insofern können Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren durchgeführt werden für

  • alle Ausbildungsabschlüsse im dualen System und
  • alle auf Bundesrecht beruhenden Fortbildungsabschlüsse.

Im Antrag muss die entsprechende deutsche Qualifikation, auf die sich die Gleichwertigkeitsprüfung bezieht, festgelegt werden. Dies geschieht in Absprache zwischen dem Antragsteller und der zuständigen Kammer. Die Gleichwertigkeitsprüfung erfolgt dann bezogen auf den aktuell gültigen deutschen Abschluss.

Ausnahmen von der Regel

Kein Verfahren nach dem Anerkennungsgesetz gibt es für ausländische Hochschulabschlüsse, die nicht zu einem reglementierten Beruf hinführen (z.B. Mathematiker, Ökonom, Journalist). Hier besteht die Möglichkeit, das ausländische Zeugnis durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) individuell bewerten zu lassen (www.kmk.org/zab).

Das Anerkennungsgesetz gilt ebenfalls nicht für die Prüfung ausländischer Abschlüsse, wenn es um die Berechtigung zum Hochschulstudium oder um die Anrechnung von ausländischen Studien- und Prüfungsleistungen geht. Dafür sind in der Regel die Hochschulen zuständig.

Dr. Günter Lambertz, DIHK

Externer Kontakt: IHK Fosa, Tel. 0911 815060
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 05|2012, Seite 12

 
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