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Änderungen im Baurecht

Barrierefreiheit von Gebäuden

Die Bayerische Staatsregierung hat in der Bayerischen Bauordnung die Vorschriften für die Barrierefreiheit von Gebäuden erweitert.

Damit sollen der demografische Wandel bewältigt und Erleichterungen für Menschen mit Behinderung erreicht werden. Bei speziellen Einrichtungen, wie Alten- oder Pflegeheimen, aber auch beim Bau von Wohnungen und öffentlich zugänglichen Gebäuden wird Barrierefreiheit gefordert.

DIN 18040 eingeführt

Um diese grundsätzliche Verpflichtung zum barrierefreien Bauen zu konkretisieren, wurde zum 1. Juli 2013 die DIN 18040 als Technische Baubestimmung und damit als wichtige Planungsgrundlage für die Barrierefreiheit von Gebäuden eingeführt. „Damit gelten künftig für alle Bauherren verbindliche und nachprüfbare Standards zur Barrierefreiheit“, erklärte Innenstaatssekretär Gerhard Eck.

Zum Beispiel seien die erforderlichen Bewegungsflächen in Wohn- und Schlafräumen sowie die Ausstattung von Bädern vorgegeben. Die Oberste Baubehörde wird in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Architektenkammer die Leitfäden zu den Planungsnormen DIN 18040 Teile 1 und 2 als Broschüren herausgeben und auch in elektronischer Form zur Verfügung stellen.

Baut der Staat selbst (z.B. Museen, Hochschulen, Theater, staatliche Behörden), müssen diese öffentlichen Bauten barrierefrei gestaltet werden, sodass sie allen Menschen, unabhängig von Alter und möglicher körperlicher Einschränkung, für Erledigung von Behördengängen, Bildung oder Freizeit zur Verfügung stehen.

Um seiner Vorbildfunktion gerecht zu werden, hat der Freistaat zum 1. Januar 2012 zur Qualitätssicherung beim barrierefreien Bauen für die Projekte des Staatlichen Hochbaus und des Straßenbaus ein sogenanntes Audit eingeführt. Dabei werden in mehreren Planungs- und Ausführungsphasen eines Bauprojektes die Belange der Barrierefreiheit geprüft.

Altersgerecht Wohnen

Auch dem Wunsch der Senioren, solange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen zu können, kommt der Freistaat nach und fördert die Anpassung des Wohnungsbestandes an die Belange der älteren Bevölkerung.

Dazu werden im Bayerischen Modernisierungsprogramm zinsvergünstigte Darlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt ausgereicht. Im geförderten Mietwohnungsbau entstehen in Bayern ausschließlich barrierefreie Wohnungen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 09|2013, Seite 52

 
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