Telefon: +49 911 1335-1335

Bekämpfung der Geldwäsche

EU-Kommission plant Verschärfung

Die EU-Kommission will die bestehenden Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verschärfen.

Die deutsche Wirtschaft unterstütze ausdrücklich Maßnahmen zur Eindämmung illegaler Finanztransaktionen, die den Ruf des deutschen wie des europäischen Wirtschaftsstandortes international gefährden, so der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK).

Äußerst kritisch gesehen werde jedoch der Plan, den Schwellenwert, ab dem bestimmte Sorgfaltspflichten gelten, auf 7 500 Euro zu halbieren. Es sei nicht nachgewiesen, dass die Herabsetzung des Schwellenwertes tatsächlich einen messbaren Vorteil biete oder überhaupt erforderlich sei.

Auch die Begründung der EU-Kommission sei nicht stichhaltig: Sie verweise pauschal auf Hinweise aus den Mitgliedstaaten, dass Straftäter die „relativ hohe“ Schwelle von 15 000 Euro gezielt ausnutzten. Jedoch seien derartige Hinweise in den veröffentlichten Stellungnahmen staatlicher Stellen nicht zu finden.

Durch die Herabsetzung des Schwellenwertes würde laut DIHK eine Vielzahl von Unternehmen erfasst, die bislang nicht zum Kreis der Verpflichteten zählen. Denn anders als von der Kommission vorgetragen, würde diese Maßnahme nicht nur den bisher nicht erfassten Glücksspielsektor betreffen, sondern alle Unternehmen, die Transaktionen über 7 500 Euro durchführen. Diesen Unternehmen würden erhebliche Kosten durch die Auferlegung von Sorgfaltspflichten entstehen (insbesondere Mitarbeiterschulung, besondere Sorgfaltspflichten bei Datenerfassung, -weitergabe und -speicherung).

Höhere Fallzahlen

Auch bei den bereits jetzt Verpflichteten würde die Zahl der zu erfassenden Transaktionen erheblich ansteigen, da die reine Anzahl der Geschäftsvorfälle zwischen 7 500 und 15 000 Euro deutlich höher sein dürfte als die der Transaktionen über 15 000 Euro. Damit sei zu befürchten, dass eine Flut von Daten anfällt, die nicht mehr sinnvoll zu erfassen ist und in der verdächtige Transaktionen untergehen werden.

Hierdurch würde ein immenser bürokratischer Aufwand für Unternehmen und Aufsichtsbehörden gleichermaßen geschaffen, der auf der anderen Seite keinen echten Mehrwert ergebe, so der DIHK. Denn wo immer der Schwellenwert liegen wird: Kriminelle werden immer versuchen, ihre Transaktionen unterhalb dieses Wertes anzusiedeln.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2013, Seite 29

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick