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Berufskraftfahrer

Die Zeit drängt

Bis zum 10. September 2014 muss jeder, der gewerblich einen Lkw fährt, die nach EU-Recht vorgeschriebene Qualifikation vorweisen.

Im Herbst wird es für alle Berufskraftfahrer ernst: Dann müssen die Fahrer im gewerblichen Güterverkehr die sogenannte Berufskraftfahrerqualifikation absolviert haben. Im vergangenen Jahr war bereits die entsprechende Übergangsfrist für Busfahrer und andere Fahrer im gewerblichen Personenverkehr ausgelaufen. Die Weiterbildung muss durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein nachgewiesen werden.

„Derzeit häufen sich die Anfragen der Unternehmen, die sich über den Sachverhalt informieren“, berichtet Christian Grupe, der bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken für die Berufskraftfahrerqualifikation zuständig ist. Grundsätzlich gilt: Alle Fahrer mit dem Führerschein der Klasse C müssen – unabhängig vom Zweitbuchstaben – die Qualifikation erwerben. Es gebe aber eine Reihe von Ausnahmen, weshalb im Zweifelsfall immer die Experten der Fahrschulen und anerkannten Ausbildungsstellen oder die IHK gefragt werden sollten.

„Die großen Speditionen und Fuhrunternehmen sind meist im Bilde über die Rechtslage und haben entsprechend reagiert“, so Grupe. Zahlreiche kleinere Betriebe der Transport- und Logistikbranche hätten die Qualifikationsmaßnahme aber lange hinausgezögert. Das betrifft u.a. solche Unternehmen, bei denen der Transport zum Kunden nicht Kernbestandteil des Geschäftsmodells ist, sondern als Zusatzservice angeboten wird. Sie fallen ebenfalls unter die EU-Richtlinie, sodass deren Fahrer die Qualifikation absolvieren müssen. Nach Beobachtung Grupes überlegt deshalb eine Reihe dieser Unternehmen, diesen Service mit eigenen Fahrzeugen und Fahrern einzustellen.

Für Unklarheiten sorgt vielfach die Ausnahme der sogenannten „Handwerkerregelung“: Sie besagt, dass Fahrer, die ihr Material selbst auf die Baustelle fahren und dort verarbeiten, nur dann auf der sicheren Seite sind, wenn sie nachweislich weniger Zeit im Auto verbringen als in ihrer Haupttätigkeit auf der Baustelle.

Jürgen Schielein, Geschäftsführer des Verkehrsinstitutes Schielein, sieht viele Anmeldungen und Engpässe bei den Kursen auf sich zukommen. Grundsätzlich begrüßt der Fachmann aber die Einführung der Berufsqualifizierung und der Weiterbildungsmaßnahmen: „Der Verkehr wird dadurch nicht nur sicherer, sondern der Berufsstand wird auch aufgewertet.“

Ausgenommen vom Stichtag 10. September 2014 sind lediglich Fahrer, deren Führerschein erst nach diesem Termin, aber vor dem 9. September 2016 abläuft. In diesem Fall ist für die Eintragung der Weiterbildung das Gültigkeitsdatum des Führerscheins ausschlaggebend.

Bundesamt informiert

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat Informationen zu den verpflichtenden Weiterbildungen und den Ausnahmeregelungen zusammengestellt.

Autor/in: 
sl.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2014, Seite 36

 
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