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Beihilfen für Flughäfen

Gestutzte Flügel

Für die staatliche Förderung von Flughäfen und Luftfahrtgesellschaften in den EU-Mitgliedsstaaten gibt es neue Spielregeln.

Die EU-Kommission wolle mit neuen Leitlinien die Anbindung bestimmter Regionen gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen verhindern, erklärte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia in Brüssel. Hintergrund der EU-Initiative: Die Zahl der Fluggesellschaften hat sich in der EU seit der Marktliberalisierung in den 1990er Jahren von einst einer Airline pro Land auf mittlerweile insgesamt rund 140 erhöht. Auch die Zahl kleinerer und kleinster Flughäfen, die oft mit viel öffentlichem Geld entstanden sind, ist sprunghaft angestiegen.

Eingeschränkt werden durch die Leitlinien, die die teilweise 20 Jahre alten Regeln ablösen, u.a. staatliche Beihilfen für Investitionen in die Flughafeninfrastruktur. Sie sind nun abhängig von der Größe des Flughafens: Airports mit drei bis fünf Mio. Passagieren pro Jahr (Pax) – wie etwa der Nürnberger Flughafen – dürfen aus öffentlichen Kassen Infrastrukturbeihilfen von bis zu 25 Prozent erhalten.

Keine öffentlichen Förderungen sollen Flughäfen mit mehr als fünf Mio. „Pax“ erhalten, kleinere Flughäfen mit einer bis drei Mio. Passagieren erhalten künftig maximal 50 Prozent Unterstützung, bei Miniflughäfen mit weniger als einer Mio. Passagieren liegt die maximale Beihilfe bei 75 Prozent. Allerdings lässt die EU Ausnahmen zu, um die Verkehrsanbindung eines bestimmten Gebiets sicherzustellen.

Betriebsbeihilfen sollen mittelfristig grundsätzlich nicht mehr möglich sein, lediglich regionale Flughäfen mit weniger als drei Mio. Passagieren erhalten für einen Übergangszeitraum von zehn Jahren Zeit, um ihr Geschäftsmodell anzupassen. Anlauf-Beihilfen, um neue Flugverbindungen zu ermöglichen, sind ebenfalls nur noch für einen begrenzten Zeitraum zulässig.

Für den Flughafen Nürnberg habe der absehbare Wegfall der Betriebsbeihilfen keine Bedeutung, da der Flughafen weder jetzt noch in den vergangenen Jahren eine staatliche Unterstützung für den laufenden Betrieb erhalten habe, so Flughafen-Geschäftsführer Dr. Michael Hupe.

Standortfaktor Flughafen

„Eine rein beihilferechtliche Betrachtung wird der Bedeutung der Flughäfen als wichtigem regionalen Standortfaktor nicht gerecht“, so IHK-Verkehrsexperte Ulrich Schaller auch mit Hinblick auf die Bürgschaft in zweistelliger Millionenhöhe, die die Stadt Nürnberg und der Freistaat Bayern als Gesellschafter dem Airport Nürnberg gewähren. Betrachtet werden müsse der vielfältige wirtschaftliche Nutzen, den der Flughafen für die Metropolregion Nürnberg erbringt.

Die regionalökonomische Wirkungsanalyse aus dem Jahr 2012 errechnet für den Flughafen Nürnberg direkte Effekte von rund 270 Mio. Euro. Zähle man noch die indirekten und induzierten Effekte hinzu (z.B. hohe Anzahl ausländischer Aussteller und Besucher der NürnbergMesse), liege die Bruttowertschöpfung sogar bei 820 Mio. Euro, so Schaller.

Die Attraktivität der Region werde zudem durch die verbesserte Erreichbarkeit erhöht, die durch den Flughafen gewährleistet werde. Dadurch würden Investitionen von außerhalb der Region angezogen, Unternehmen in der Region gehalten, der Exporterfolg der lokalen Wirtschaft erhöht und die Tourismuswirtschaft aufgewertet.

Forderungen an die Bundesregierung

Im Zuge der neuen EU-Leitlinien hat der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) Forderungen an die Bundesregierung formuliert. So soll etwa die Luftverkehrssteuer abgeschafft und ein Bund-Länder-Konzept für einen leistungsfähigen Luftverkehrsstandort Deutschland erarbeitet werden. Ein von der Bundesregierung verabschiedetes „nationales Luftverkehrskonzept“, das die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern neu regelt, lässt auf sich warten.

Bisher gibt es lediglich Vorschläge für ein solches Konzept, die in der sogenannten Posch-Kommission (geleitet vom früheren hessischen Verkehrsminister Dieter Posch) von Vertretern des Bundes, der Länder und der Wirtschaft ausgearbeitet wurden.

Autor/in: 
tt.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2014, Seite 40

 
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