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Gesetzesänderung

Neue Förderziele für die Erneuerbaren

Um den Anstieg der Stromkosten zu begrenzen, gibt es einen neuen Förderrahmen für erneuerbare Energie. Außerdem ändert sich die Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen. Von Dr. Ronald Künneth; Illustration: Anton Atzenhofer

Die grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zählt zu den zentralen Herausforderungen für die Energiewende. Sie soll die Kostendynamik der vergangenen Jahre beim Ausbau der erneuerbaren Energien durchbrechen und so den Anstieg der Stromkosten für Stromverbraucher begrenzen.

Der Anteil der erneuerbaren Energien soll in einer planbaren Weise erhöht und die Förderung auf einen marktwirtschaftlichen Weg gebracht werden. Damit Deutschland ein wettbewerbsfähiger Wirtschafts- und Industriestandort bleibt, sind auch weiterhin Sonderregelungen für die stromintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Industrie vorgesehen.

Die bisherigen Ausbauziele für die erneuerbaren Energien bleiben im Wesentlichen unverändert. Nach wie vor soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der deutschen Stromversorgung bis zum Jahr 2050 auf mindestens 80 Prozent steigen, mit Zwischenzielen von 40 bis 45 Prozent bis zum Jahr 2025 und 55 bis 60 Prozent bis zum Jahr 2035 sowie spezifischen Ausbaukorridoren. Die jährliche Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien soll, wie in den vergangen fünf Jahren, in der Größenordnung von durchschnittlich elf Terawattstunden liegen. Gleichzeitig schaffen die Ausbaukorridore Planungssicherheit für alle betroffenen Akteure der Energiewirtschaft, u.a. für Netzbetreiber und Betreiber konventioneller Kraftwerke.

Ausbaukorridore für einzelne Energieträger

Windenergie: So wird der Ausbau von Windenergieanlagen an Land von ca. 2 000 Megawatt pro Jahr im Durchschnitt der letzten Jahre auf 2 500 Megawatt pro Jahr gesteigert. Durch die Einführung eines „atmenden Deckels“ bei der Förderhöhe soll erreicht werden, dass sich der tatsächliche Ausbau auf dem vorgesehenen Ausbaupfad bewegt und diesen nicht dauerhaft über- oder unterschreitet. Werden beispielsweise mehr Windenergieanlagen aufgestellt als nach dem Ausbaukorridor vorgesehen, sinken automatisch die Fördersätze für weitere Anlagen. Allerdings werden neue Anlagen, die alte ersetzen (Repowering), nicht voll eingerechnet, sondern nur mit dem Teil, mit dem sie die Leistung der bisherigen Anlage übertreffen (Nettoprinzip). Darüber hinaus wurde das sogenannte Referenzertragsmodell modifiziert, damit sich Windenergieanlagen auch an weniger windstarken Standorten im Binnenland rechnen. Ferner soll die Nutzung der Windenergie auf See kontinuierlich ausgebaut werden, um die Kostensenkungspotenziale dieser Technologie durch Lern- und Skaleneffekte zu heben. Bis 2020 soll eine Leistung von 6 500 Megawatt und bis 2030 von 15 000 Megawatt installiert werden.

Photovoltaik: Der jährliche Ausbau der Photovoltaik lag in den vergangenen Jahren mit teilweise mehr als 7 000 Megawatt weit über den ursprünglichen Planungen. Künftig soll der Ausbau 2 500 Megawatt pro Jahr nicht überschreiten. Hierzu wird der bereits im Jahr 2012 erfolgreich eingeführte „atmende Deckel“ zur Steuerung des Zubaus fortgeführt.

Biomasse: Die Stromerzeugung aus Biomasse soll sich künftig überwiegend auf Rest- und Abfallstoffe konzentrieren. Hier wird eine Begrenzung des Ausbaus auf etwa 100 Megawatt pro Jahr angestrebt. Durch Regelungen zur Flexibilisierung von bestehenden und neuen Biogasanlagen soll die Stromerzeugung besser in den bestehenden Markt integriert werden. Im Gegensatz zur Windenergie sind die Ziele für den Zubau von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biomasse und Photovoltaik Bruttoziele. Dies bedeutet, dass die Leistung von neuen Anlagen voll in die Ausbauziele eingerechnet werden, auch wenn im gleichen Zeitraum Anlagen stillgelegt oder zurückgebaut werden.

Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Zubaus der verschiedenen erneuerbaren Energie sowie der vorgesehenen Absenkungen der Einspeisevergütungen lässt sich die durchschnittliche Förderung von Neuanlagen, die 2015 ans Netz gehen, auf ca. zwölf Cent pro Kilowattstunde abschätzen. Im Jahr 2013 betrug der durchschnittliche EEG-Vergütungssatz ca. 17 Cent pro Kilowattstunde. Nach Expertenmeinung wird die EEG-Umlage dennoch nicht sinken, sondern weiter steigen. Ein wesentlicher Grund ist, dass alte Anlagen aufgrund des  Bestandsschutzes nach wie vor eine relativ hohe Förderung erhalten.

Grundsätzlich erhalten Betreiber von neuen Anlagen keine  feste Einspeisevergütung mehr, sondern sie müssen ihren erzeugten Strom selbst direkt vermarkten. Vorbild ist das sogenannte Marktprämien-Modell, das bislang als freiwillige Alternative zur festen Einspeisevergütung angewendet werden konnte. Das Prinzip: Der Anlagenbetreiber oder ein beauftragter Partner verkauft den erzeugten EEG-Strom an der Börse zum aktuellen Marktwert. Zusätzlich bekommt der Anlagenbetreiber noch eine Marktprämie, die sich aus der Differenz zwischen der – theoretisch berechneten – Einspeisevergütung („anzulegender Wert“ nach § 38 bis 49 und § 53 EEG) und dem durchschnittlichen monatlichen Börsenpreis („Monatsmarktwert“ nach Anlage 1 Nr. 2 EEG) ermittelt.

Die Pflicht zur Direktvermarktung wird stufenweise eingeführt – zuerst für die großen und später die kleinen neuen Anlagen. Bestandsanlagen sowie neue Anlagen mit einer Leistung unter 100 Kilowatt fallen nicht unter die Direktvermarktungspflicht und erhalten wie bislang eine Einspeisevergütung. Der Einspeisevorrang für erneuerbare Energien bleibt trotz der Direktvermarktung erhalten, es entfällt lediglich die kaufmännisch-bilanzielle Abnahme durch den Netzbetreiber. Mittelfristig – spätestens ab 2017 – soll die finanzielle Förderung und ihre Höhe für die erneuerbaren Energien wettbewerblich über technologiespezifische Ausschreibungen ermittelt werden.

Eigenstrom

Nach Meldungen kurz vor Redaktionsschluss dieser Ausgabe sollen Anlagen zur Erzeugung von selbstgenutztem Strom, die ab 2015 ans Netz gehen, zunächst 30 Prozent der EEG-Umlage auf die Eigenerzeugung zahlen. Dieser Satz soll in den Jahren 2016 und 2017 auf 35 bzw. 40 Prozent steigen. Hiervon betroffen sind Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und für hocheffiziente Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Alle anderen Neuanlagen müssen die volle Umlage tragen. Ausgenommen sind Bestandsanlagen, der Eigenverbrauch von Kraftwerken, gänzlich autarke Nutzer ohne Netzanbindung und kleine Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung und einer selbst verbrauchten Strommenge von weniger als zehn Megawattstunden pro Jahr (Bagatellgrenze).

Unternehmen mit hohem Stromverbrauch

Antragsberechtigt für eine Begrenzung der EEG-Umlage sind nur noch Unternehmen aus den Branchen, die in den Umwelt- und Energiebeihilfe-Leitlinien der EU-Kommission als stromkosten- und handelsintensiv aufgeführt sind. Sie werden in Liste 1 und 2 der Anlage 4 zum EEG aufgeführt. Darüber hinaus muss der Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung einen Mindestanteil aufweisen, nämlich bei Unternehmen aus den 68 Branchen der Liste 1 mindestens 16 Prozent (ab dem Antragsjahr 2015: mindestens 17 Prozent) und bei Unternehmen aus den Branchen der Liste 2 mindestens 20 Prozent. Bislang war eine Stromkostenintensität von mindestens 14 Prozent vorzuweisen. Antragsberechtigte Unternehmen müssen für die erste Gigawattstunde die volle EEG-Umlage und für den darüber hinaus gehenden Stromverbrauch eine reduzierte Umlage in Höhe von 15 Prozent des allgemeinen Satzes entrichten. In der absoluten Höhe sind die Umlagekosten auf vier Prozent bzw. 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung gedeckelt. Allerdings muss eine Mindestumlage von 0,1 Cent pro Kilowattstunde für den Stromverbrauch entrichtet werden, der über eine Gigawattstunde (GWh) hinaus geht.

Ab Antragstellung im Jahr 2015 müssen die Unternehmen zudem ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem (ISO 50.001 bzw. EMAS) betreiben. Bislang galt die Verpflichtung zu Managementsystemen erst ab zehn Gigawattstunden jährlicher Abnahme. Unternehmen, die aufgrund der Neuregelungen nicht mehr antragsberechtigt sind, zahlen ab dem Jahr 2015 für die erste Gigawattstunde die volle EEG-Umlage und für den weiteren Verbrauch mindestens 20 Prozent der EEG-Umlage. Nach den Planungen soll das Gesetzgebungsverfahren noch vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden und das neue EEG am 1. August 2014 in Kraft treten.

EU-Projekt: Energieeffizienz zahlt sich aus

24 Unternehmen aus Bayern haben sich an dem Projekt „Nachhaltige Energieeffizienz im Unternehmen“ (N.E.U.) beteiligt, das aus Mitteln des Bayerischen Arbeitsministeriums und des Europäischen Sozialfonds gefördert wurde. Ziel war es, den Energieverbrauch in kleinen und mittleren Unternehmen zu senken und sie zu einem Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO 50001 hinzuführen. Koordiniert wurde das Projekt von Die Effizienzprofis eG in Nürnberg, die die Teilnehmer nach ihren Erfahrungen und nach konkreten Einsparzielen und -erfolgen befragt haben. Die Ergebnisse der Befragung wurden in einer Broschüre zusammengefasst, die im Internet heruntergeladen werden kann.

Download der Befragungsergebnisse: www.die-effizienzprofis.de

Begrenzung der EEG-Umlage

Anträge auf eine Begrenzung der EEG-Umlage für das Jahr 2015 („Besondere Ausgleichsregelung“) sollen bereits auf Basis der noch nicht verabschiedeten Novelle des EEG 2014 eingereicht werden. Das teilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit. Auch wenn die Antragsfrist in diesem Jahr bis zum 30. September 2014 verlängert wurde, wird empfohlen, die Anträge so früh wie möglich abzusenden. Betriebe, die die „Besondere Ausgleichsregelung“ in Anspruch nehmen wollen, sollen zukünftig außerdem belegen, wie sie bei den statistischen Landesämtern nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige eingeordnet sind. Nach Einschätzung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) sind einige bestehende Zuordnungen nicht richtig, was zu Ablehnungen führen kann. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken empfiehlt daher, umgehend mit dem Statistischen Landesamt Kontakt aufzunehmen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 07|2014, Seite 30

 
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