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Ausländische Abschlüsse

25 000 Anträge auf Anerkennung

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Fachkräfte mit ausländischen Berufsabschlüssen können bei der Anerkennungsstelle „IHK Fosa“ (Foreign Skills Approval) in Nürnberg prüfen lassen, ob ihr Abschluss mit dem entsprechenden deutschen IHK-Beruf vergleichbar ist.

Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das „Anerkennungsgesetz“, das 2012 in Kraft getreten ist. Bei der IHK Fosa – einer Gemeinschaftseinrichtung der deutschen IHKs – ist vor Kurzem der 25 000. Antrag eingegangen: Der im Raum Dortmund lebende Antragsteller will damit seine auf Mauritius erworbene Ausbildung im Fach Elektrotechnik anerkennen lassen. Das Verfahren hat er u. a. angestoßen, weil sein derzeitiger Arbeitgeber Probleme hat, das französischsprachige Abschlusszeugnis aus Mauritius verlässlich einzuordnen.

Der Bescheid der IHK Fosa biete Arbeitnehmern und Arbeitgebern Sicherheit bei der Einschätzung ausländischer Ausbildungsabschlüsse, so Heike Klembt-Kriegel, Geschäftsführerin der IHK Fosa. Bisher habe die IHK Fosa fast 18 000 Anerkennungsbescheide erteilt. In 62 Prozent der Fälle sei dem Antragsteller bescheinigt worden, dass sein ausländischer Abschluss vollständig gleichwertig ist mit dem entsprechenden deutschen Ausbildungsberuf. Die meisten Anträge kommen aus den Ländern des Westbalkans und der ehemaligen Sowjetunion sowie aus dem arabischen Raum.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2019, Seite 11

 
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