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Kraft-Wärme-Kopplung

Baustein für die Energiewende

Strom und Wärme gleichzeitig erzeugen: IHK-Veranstaltung über das Potenzial der Kraft-Wärme-Kopplung und die geplanten Neuregelungen.

Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist ein kraftvoller und effizienter Baustein der Energiewende.“ Dies erklärte Dr.-Ing. Robert Schmidt, Leiter des IHK-Geschäftsbereichs Innovation/Umwelt, vor rund 100 Unternehmensvertretern beim IHK-Fachforum „Neue Chancen für KWK-Anlagen“. Das neue KWK-Gesetz, das im Laufe des Jahres in Kraft treten soll, werde den Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten eröffnen, um eigene KWK-Anlagen flexibel und marktorientiert als Teil des öffentlichen Wärme- und Stromnetzes zu betreiben. Die neuen Förderrichtlinien dürften dazu beitragen, dass sich die Gesamtleistung der KWK-Anlagen in Deutschland deutlich erhöht und dass ein beträchtlicher Teil des dort erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird.

Novelle des KWK-Gesetzes

Das neu gefasste KWK-Gesetz, das bis Ende 2029 gelten wird, bringt nach Aussage Schmidts einen Kurswechsel in der Förderpolitik mit sich: Bislang sei es darum gegangen, die erzeugte Wärme der KWK-Anlage möglichst komplett in einer sogenannten Wärmeführung zu nutzen. Der gleichzeitig anfallende Strom werde bisher lediglich eher als „angenehmes und rentables Beiwerk“ betrachtet. Deshalb habe man bei der Förderung auf lange Laufzeiten der Anlagen gesetzt. Dies ändere sich nun, weil angesichts der Energiewende die sichere Stromversorgung Priorität genieße. Weil das Angebot der regenerativen Energieträger Sonne und Wind witterungsbedingt stark schwankt, wolle der Gesetzgeber nun dafür sorgen, dass die KWK-Anlagen einen größeren Beitrag zur Stromversorgung leisten. Die Erzeugung von Wärme werde nun eher als zweitrangig und als nützliches „Abfallprodukt“ beim Betrieb der KWK-Anlagen betrachtet.

Fokus auf größere Anlagen

Die KWK-Förderung wird deshalb künftig – unabhängig von der installierten Leistung – auf 3 500 Vollbenutzungsstunden pro Kalenderjahr begrenzt (von den 8 760 Stunden, die ein Jahr hat). Zudem setzt man jetzt aus Gründen einer nennenswerten Stromerzeugung auf größere Anlagen, die grundsätzlich nur noch bei einer Leistung von mehr als einem Megawatt gefördert werden.

Neu geschaffen wird der sogenannte „Südbonus“ (für KWK-Anlagen in Bayern, Baden-Württemberg, Südhessen, Saarland und Teilen von Rheinland-Pfalz): Dieser wird für KWK-Anlagen gewährt, die zwischen 2020 bis Ende 2025 in Dauerbetrieb genommen werden und den erzeugten Strom nahezu ausschließlich in das öffentliche Netz einspeisen. Außerdem muss die KWK-Anlage in der Lage sein, auch dann Strom in voller Höhe der elektrischen Wirkleistung zu erzeugen, wenn gerade kein Bedarf an Nutzwärme besteht. Damit dürften leistungsfähige Systeme für das Wärmespeicher-Management eine Renaissance erleben.

Das novellierte KWK-Gesetz steht auch im Zusammenhang mit dem beschlossenen Kohleausstieg: Wenn mit Kohle befeuerte Anlagen durch effiziente KWK-Anlagen ersetzt werden, soll ein „Kohleersatzbonus“ gezahlt werden, der als Einmalzahlung vorgesehen ist (180 Euro pro Kilowatt Leistung, die durch eine KWK-Anlage ersetzt wird). Voraussetzung für die Förderung: Die KWK-Anlage muss in das gleiche Wärmenetz einspeisen, in das die ersetzte Kohle-KWK-Anlage ihre Wärme abgegeben hat. Eingeführt werden außerdem u. a. ein Bonus für innovative erneuerbare Wärme sowie ein Bonus für elektrische Wärmeerzeuger.

Bei der IHK-Veranstaltung empfahl Erich Maurer, Geschäftsführer der Energieagentur Nordbayern GmbH (EAN), den anwesenden Unternehmensvertretern, die Kraft-Wärme-Kopplung stärker in den Blick zu nehmen. Dafür spreche neben der Energieeffizienz auch der relativ hohe Erlös aus der Einspeisung des erzeugten Stroms. Allerdings sei die optimale Planung und Auslegung einer KWK-Anlage eine komplexe Angelegenheit, zumal sich die politischen Rahmenbedingungen und die Förderrichtlinien oft änderten.

Uwe Welteke-Fabricius, Geschäftsführer des Netzwerks Flexibilisierung für KWK („Flexperten“) aus Kassel, berichtete über die Möglichkeiten, KWK-Anlagen mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Diese könnten einen bedeutenden Beitrag leisten, um im Zuge der Energiewende zu einer sicheren Stromversorgung beizutragen. Allerdings müssten die Rahmenbedingungen so geändert werden, dass Anlagen für die Eigenstromversorgung noch stärker in den öffentlichen Strommarkt integriert werden. Es müsse möglich sein, überschüssige Strommengen direkt über die europäische Spot-Strombörse Epex zu vermarkten. Die Anlagen sollten so ausgelegt werden, dass Strom- und Wärmeerzeugung weitgehend unabhängig voneinander seien, sodass flexibel auf den jeweiligen Bedarf reagiert werden kann. Dazu seien u. a. Wärmespeicher nötig, die als Puffer dienen können (Power-to-Heat).

In der Podiumsdiskussion hielt Dr.-Ing. Steffen Hauff, Geschäftsführer der Aprovis Energiesysteme GmbH aus Weidenbach, die mittelfränkische KWK-Fahne hoch: An der Kraft-Wärme-Kopplung als wichtigen Baustein für die Energiewende führe kein Weg vorbei. Gefragt seien Anlagenkomponenten wie Gasaufbereitung, Dampferzeuger, Abgaswärmetauscher und -Katalysatoren sowie Engineering, Wartung und Service. Dr.-Ing. Robert Schmidt von der IHK zog folgendes Fazit der Diskussion: Nun müssten innovative Gesamtsysteme weiterentwickelt werden, bei denen KWK-Anlagen, elektrische Wärmeerzeuger und Wärmequellen aus erneuerbaren Energien effizient zusammenspielen. Daraus müsse abgeleitet werden, welche Rolle KWK-Anlagen künftig für die Strom- und Wärmeversorgung spielen können.

Autor/in: 

as.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2020, Seite 20

 
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