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Corona-Hilfen

Zuschüsse verlängert

Die Bundesregierung setzt die Corona-Hilfen fort: Die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus werden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der vorherigen Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September. Antragsberechtigt sind also wie bisher Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Die Anträge müssen wie bisher durch sogenannte prüfende Dritte gestellt werden (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Rechtsanwälte). Im Zuge der Überbrückungshilfe III Plus können auch Anträge auf einen Schadensausgleich gestellt werden. Die sogenannte Restart-Prämie, die gezielt den Übergang vom Lockdown zur Wiederöffnung erleichtern sollte, hat ihren Zweck erfüllt. Sie ist deshalb plangemäß im September ausgelaufen. 

Weiterer wichtiger Punkt: Soloselbstständige, deren Anträge auf Überbrückungshilfe III bewilligt wurden, können jetzt zur Neustarthilfe wechseln. Auch ein Wechsel in umgekehrter Richtung ist möglich. Ein Wechsel kann je nach Konstellation finanziell vorteilhaft sein. 

Betroffene von Flutschäden: Ab sofort können Unternehmen, die im Juni 2021 für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt und im Juli 2021 von Starkregen und Hochwasser betroffen waren, Überbrückungshilfe III Plus beantragen. 

Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4 500 Euro Unterstützung erhalten. Sollten sich Änderungen (u. a. neue Kontoverbindungen) im Vergleich zum ursprünglich gestellten Antrag ergeben, kann man diese direkt auf dem Online-Portal eingeben. Änderungen, die sich im weiteren Verlauf ergeben, können aber auch noch über die Schlussabrechnung geltend gemacht werden.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 10|2021, Seite 38

 
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