Das EU-Mobilitätspaket I für den Straßengüterverkehr sieht auch Änderungen beim Markt- und beim Berufszugang vor.
So unterliegen ab 21. Mai 2022 alle grenzüberschreitenden Beförderungen im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 2,5 Tonnen zulässiger Höchstmasse (zHm) der Genehmigungspflicht (bisher: über 3,5 Tonnen). Als Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung gilt (neben Zuverlässigkeit und finanzieller Leistungsfähigkeit) der Nachweis der fachlichen Eignung des Unternehmers oder seines Verkehrsleiters. Dieser Nachweis muss in der Regel durch eine Prüfung bei der IHK erbracht werden.