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IHK – Wir setzen uns ein

Erneuerbare Energien noch rascher ausbauen

Als „Beschleuniger für die erneuerbaren Energien“ hatte das Bundeskabinett Anfang April das sogenannte Osterpaket verabschiedet, mit dem zahlreiche Vorschriften des Energierechts novelliert werden. Laut diesem Paket für Sofortmaßnahmen sollen die erneuerbaren Energien nun mit dreifacher Geschwindigkeit ausgebaut werden.

Der DIHK kritisierte nun, dass weiterhin unklar bleibe, wie die massiv erhöhten Ausbauziele in der Praxis wirklich erreicht werden sollen. Insbesondere die Planungs- und Genehmigungsverfahren müssten dringend beschleunigt werden, um diese Vorgabe zu erreichen. Auch fehlten großflächige Vereinfachungen und bürokratische Entlastungen. 

Windkraft und Artenschutz versöhnen

Das Bundesumwelt- und das Bundeswirtschaftsministerium haben Eckpunkte vereinbart, um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen. Dadurch solle auch der Zielkonflikt zwischen Energiewende und Artenschutz aufgelöst werden. Geplant sind u. a. standardisierte bundeseinheitliche Kriterien für die Prüfung, inwieweit geplante Windenergieanlagen das Risiko für gefährdete Vogelarten erhöhen. Außerdem will die Regierung das sogenannte Repowering (Modernisierung) bestehender Windkraftanlagen vereinfachen und die Genehmigung von Windenergie in Landschaftsschutzgebieten erheblich erleichtern. DIHK-Präsident Peter Adrian begrüßte diese Schritte, denn der jährliche Zubau an Windenergieleistung müsste mehr als verfünffacht werden, um den Anteil erneuerbaren Stroms bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern: „Das ist nicht zu schaffen, solange der Bau eines Windrads von der Vorprüfung bis zum Netzanschluss durchschnittlich fünf Jahre dauert.“ Das Konzept der Bundesregierung, das zahlreiche langjährige IHK-Forderungen aufgreife, könnte nun einen Beitrag zum schnelleren Ausbau der Windkraft an Land leisten.

Wirtschaft und Kultur rücken näher zusammen

Das Goethe-Institut und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) haben sich auf eine engere Kooperation im In- und Ausland verständigt. Beide Organisationen haben eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet. „Gerade angesichts der aktuellen Weltlage ist es wichtiger denn je, dass Wirtschaft und Kultur zusammenarbeiten“, sagte DIHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Wansleben. „Um einseitige Abhängigkeiten zu reduzieren, müssen wir bestehende Verbindungen stärken und neue Freundschaften schließen. Sich besser gegenseitig zu kennen und beiderseitige Sprachkenntnisse zu vertiefen, ist dabei unerlässlich.“ Die beiden Institutionen wollen die Zusammenarbeit vor allem bei der Integration von Fachkräften, insbesondere aus Drittländern, stärken. Die IHKs und die deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) wollen zusammen mit den Goethe-Instituten u. a. die Menschen schon in ihren Herkunftsländern ansprechen, um sie sprachlich und kulturell auf das Leben in Deutschland vorzubereiten. Außerdem ist auch die Kulturarbeit vor Ort in den Ländern ein wichtiger Bestandteil.

„Data Act“: Klare Regelungen erforderlich

Mit dem „Data Act“ möchte die EU-Kommission eine breitere Verwendung von Daten ermöglichen, die von Maschinen oder sonstigen Geräten generiert werden. In einer Stellungnahme unterstützt der DIHK das Ziel der Kommission, eine breitere Nutzung industrieller Daten zu ermöglichen, allerdings müssten die Regelungen nachgeschärft werden.

So dürften die Zugangs- und Nutzungsrechte nicht ausschließlich auf die bisher im Entwurf genannten Nutzer beschränkt werden, um die berechtigten Interessen und die Innovationsfähigkeit aller Beteiligten zu gewährleisten und somit auch Dateninhabern ein Nutzungsrecht einzuräumen. Denn die gesamte Wirtschaft brauche entlang der Besitz- und Wertschöpfungsketten klare Regelungen für industriell beziehungsweise maschinell gewonnene Daten. Damit der „Data Act“ wie gewünscht innovative, datenbasierte Geschäftsmodelle fördern kann, schlägt der DIHK unter anderem vor, einen klaren und abgrenzbaren Anwendungsbereich zu schaffen und auch die entsprechenden Begrifflichkeiten genauer zu definieren.

EU-Rechtsrahmen für Medizinprodukte verbessern

Ob chirurgische Instrumente, Produkte der Orthopädie oder Seh- und Hörhilfen: Viele Medizinprodukte werden infolge der neuen europäischen Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation, MDR) schon jetzt vom Markt genommen, zahlreiche weitere werden spätestens 2024 verschwinden. Das befürchtet der DIHK mit Bezug auf eine Umfrage unter fast 400 Herstellern von Medizinprodukten. Die Verordnung gilt seit 26. Mai 2021 verbindlich innerhalb der EU und hat jahrzehntelang etablierte Prozesse des Inverkehrbringens und der Bereitstellung von Medizinprodukten abgelöst. Insbesondere den kleinen Unternehmen bereiten die hohen Zertifizierungskosten große Schwierigkeiten. Aus Sicht des DIHK besteht dringender Anpassungsbedarf der MDR durch den Gesetzgeber. So sollten alle Alt-Zertifikate, die zum Stichtag 26. Mai 2024 nachweislich nicht in die MDR überführt werden können, unbürokratisch verlängert werden, um so die Verfügbarkeit dieser Produkte weiter zu gewährleisten. Nötig seien auch Sonderregelungen für Nischenprodukte sowie pragmatischere Bewertungsansätze für bewährte Bestandsprodukte notwendig.

Emissionen: Neue Lasten durch EU-Richtlinie

Weniger Schadstoffausstoß und mehr Transparenz: Das soll die in Brüssel vorgeschlagene Revision der Emissionsvorschriften für Industrie- und Agraranlagen in der EU bringen. Für viele Tausend Betriebe wäre sie jedoch mit erheblichen Mehrbelastungen verbunden, warnt der DIHK. Die seit 2011 gültige Industrieemissions-Richtlinie (IED) regelt die Genehmigung und Überwachung von europaweit mehr als 50 000 Industrie- und großen Tierhaltungsbetrieben. Der nun präsentierte Vorschlag für eine IED-Novelle sieht u. a. eine Verschärfung von Emissionsgrenzwerten, größere Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit, einfachere Klagemöglichkeiten für Bürger und nochmals stark ausgeweitete Berichtspflichten der Betriebe vor.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 06|2022, Seite 48

 
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