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Wohnungseigentum

IHK prüft "zertifizierte Verwalter"

SPEC_IHK-prueft-zertifizierte-Verwalter-WiM-10-22-Bild-GettyImages-Visual Generation © Visual Generation/GettyImages.de

Wohnungseigentümer haben künftig Anspruch darauf, dass ihr Verwalter eine entsprechende Qualifikation nachweist.

Das hat der Gesetzgeber vor zwei Jahren bei der Neufassung des Wohnungseigentumsrechts festgelegt (WiM berichtete). Mit dem "Wohnungseigentums-Modernisierungsgesetz" vom 16. Oktober 2020 wurde u. a. erstmals ein "zertifizierter Verwalter" eingeführt: So darf sich nennen, wer erfolgreich eine entsprechende Prüfung bei einer IHK absolviert hat. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken bietet diese Prüfungen ab Herbst 2022 an, die ersten Termine sind für 28. Oktober und 25. November (jeweils Freitag) geplant.

Die Verwalter leiten u. a. die Eigentümerversammlungen oder treffen darüber hinaus Entscheidungen rund um das betreute Wohneigentum. Nicht betroffen von dem neuen Gesetz sind beispielsweise Hausmeister oder Führungskräfte, die ausschließlich Leitungsaufgaben in Immobilienverwaltungsunternehmen wahrnehmen. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Bestellung eines zertifizierten Verwalters die Regel werden. Falls die Wohnungseigentümer nichts anderes geregelt haben, müssen sie nach dem neuen WEG künftig eine "ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung" beschließen – dazu zählt insbesondere auch die Bestellung eines "zertifizierten Verwalters".

Verwalter, die bereits am 1. Dezember 2020 für eine bestimmte Eigentümergemeinschaft tätig waren, gelten dieser gegenüber bis zum 1. Juni 2024 als "zertifizierte Verwalter". Außerdem sind Immobilienkaufleute, Absolventen eines Hochschulstudiums mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt und andere einschlägige Berufsbilder einem "zertifizierten Verwalter" gleichgestellt, ohne dass eine Prüfung ablegt werden muss. Darüber hinaus gilt: Wenn weniger als neun Sondereigentumsrechte bestehen, ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt wurde und/oder weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer dies ausdrücklich verlangen, kann auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verzichtet werden.

Wichtig ist auch: Die Zertifizierung ist keine Voraussetzung dafür, dass eine Gewerbeerlaubnis gemäß der Gewerbeordnung erteilt werden kann. Verwalter können ihrer Tätigkeit also grundsätzlich auch ohne Zertifizierung nachgehen. Außerdem hat die Zertifizierung keinen Einfluss auf die in der Gewerbeordnung festgeschriebene Weiterbildungspflicht: Auch zertifizierte Verwalter müssen sich im Umfang von 20 Stunden binnen drei Kalenderjahren weiterbilden.

IHK-Prüfung

Mit der IHK-Prüfung erbringen die Verwalter den Nachweis, dass sie über die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügen. Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen (90 Minuten) und einem mündlichen Teil (mindestens 15 Minuten) zusammen und darf wiederholt werden. Erfolgreiche Absolventen erhalten eine Bescheinigung. Grundlage der Prüfung ist der im März 2022 veröffentlichte Rahmenplan "Zertifizierter Verwalter nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz", in dem der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) gemeinsam mit einem Expertengremium und drei Fachverbänden der Immobilienwirtschaft die Lernziele zusammengefasst hat. Die Prüfungsordnung wurde in der September-Ausgabe der "WiM" veröffentlicht (Seite 69 ff.).

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 10|2022, Seite 48

 
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