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Forschung | Innovation | Technologie AKTUELL

 

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Dr.-Ing. Robert Schmidt

Dr.-Ing. Robert Schmidt

Leiter des Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt; Grundsatzfragen Innovations-, Industrie-, Technologie-, Digital-, Energie- und Umweltpolitik Tel: +49 911 1335 1299
Dr. rer. nat. Elfriede Eberl

Dr. rer. nat. Elfriede Eberl

Innovation, Forschung, Hochschulen, Technologietransfer Tel: +49 911 1335 1431

Ausgabe 03 | 2021 - Juli 2021 Erscheinungsdatum: 8. Juli 2021

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

mit unserem Newsletter "Forschung | Innovation | Technologie AKTUELL" aus dem IHK-Geschäftsbereich Innovation | Umwelt erfahren Sie Neues und Wissenswertes aus den Bereichen Forschung, Innovation und Technologie. Wir haben für Sie ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, Bayern, Deutschland und der Europäischen Union und darüber hinaus zusammengestellt. Zudem informieren wir Sie über Veranstaltungen unseres Geschäftsbereiches.

Wissenswertes aus der Metropolregion Nürnberg

"Ökosystem für Ideen und Kreativität": Grundsteinlegung des neuen Max-Planck-Zentrums für Physik und Medizin

"Hier entsteht ein faszinierendes Projekt“, erklärte der Bayerische Ministerpräsident Dr.  Markus Söder während der Grundsteinlegung des neuen Max-Planck-Zentrums für Physik und Medizin (MPZPM) in Erlangen. Etwa im Kampf gegen Krebs sei es wichtig, neue Methoden auf zellulärer Ebene mit Verfahren der künstlichen Intelligenz oder Quantencomputern zu verbinden. Daher investiere der Freistaat annähernd 60 Millionen Euro in das Institut, um "ein Ökosystem für Ideen und Kreativität zu schaffen" und um den Prozess zu beschleunigen, durch den neue wissenschaftliche Erkenntnisse entstehen. Dafür sei der Standort Erlangen mit seiner starken Medizinforschung, seinem "Medical Valley", besonders geeignet. Und die Investition in das MPZPM sei ein wichtiges Signal, die Max-Planck-Gesellschaft in Nordbayern zu verankern.

Noch sind die Forschungsgruppen des Max-Planck-Zentrums für Physik und Medizin (MPZPM) über ganz Erlangen verstreut. Anfang 2024 sollen sie dann in das neue Gebäude auf dem Gelände des Erlanger Uniklinikums einziehen, dessen Hochbau jetzt nach dem Ausschachten der Baugrube errichtet werden kann. Der Bau mit seinen modernen Laboren und Büros wird auf fünf Etagen und 5700 Quadratmetern Nutzfläche Platz für rund 180 Beschäftigte bieten. Sie werden in Laufweite zu den Mediziner*innen in den Kliniken forschen und können künftig über gläserne Brücken die Kolleg*innen in den anderen gerade entstehenden Instituten erreichen. Damit spiegelt auch die Architektur die enge Verknüpfung zwischen den Gründern des MPZPM wider. Hinter dem Zentrum stecken gleich drei renommierte Organisationen: das Max-Planck-Institut für die Physik des Lichts (MPL), die Friedrich Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) und das Universitätsklinikum Erlangen.

Die Forscher*innen der drei Partner, die im Max-Planck-Zentrum für Physik und Medizin zusammenkommen, nutzen moderne mathematische und physikalische Methoden – insbesondere aus der Optik –, um den biomedizinischen Disziplinen neue Impulse zu geben. Beispielsweise indem sie ein neuartiges Mikroskop entwickelt haben, das Corona- Viren beim Angriff auf Zellen filmt. Oder indem sie eine Maschine gebaut haben, die misst, wie elastisch Blutzellen sind und dabei erkennt, ob Krebszellen dem Körper gefährlich werden. Oder indem sie Simulationen programmieren, um das Verhalten gefährlicher Bakterien besser zu verstehen.

Quelle: Max-Planck-Zentrum für Physik und Medizin

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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

Gemeinsam Vertrauen in die Zukunft schaffen: Kooperation zwischen FAU und Deutschem Museum Nürnberg unterzeichnet

Das erste gemeinsame Projekt startete bereits Mitte Mai mit der Vortragsreihe "überMorgen – der Zukunftsplausch". In den neunzigminütigen Veranstaltungen unterhalten sich führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der FAU mit dem Publikum über Themen wie künstliche Intelligenz, Nachhaltigkeit und Müllvermeidung oder die Zukunft der Medizin. Die erste Ausgabe moderiert FAU-Zukunftsforscher Dr. Bernd Flessner. Es sind genau die Themen, die das Deutsche Museum Nürnberg ab Sommer in seiner Ausstellung aufgreifen wird. Bewusst wurden für die Reihe Themen ausgewählt, über deren Folgen für unsere Zukunft sich trefflich diskutieren lässt. Ziel ist es, das Publikum so zur Reflexion über Zukunftsthemen und Zukunftstechnologien anzuregen.

Die Reihe wird auf Seiten der FAU durch das Zentralinstitut für Wissenschaftsreflexion und Schlüsselqualifikationen (ZiWiS) organisiert. Das Institut stellt gleichzeitig die Schnittstelle für die Zusammenarbeit zwischen der FAU und dem DMN dar. In Zukunft sind Formate wie Science Slams und Bürgerdialoge, aber auch klassische Vorträge und Podiumsdiskussionen, jeweils auch mit wechselnden Veranstaltungsorten, geplant. Darüber hinaus erstreckt sich die Zusammenarbeit nicht nur auf Veranstaltungen, sondern auch auf Forschungsprojekte oder Ausstellungen. So werden zum Beispiel "Future Communicators" ausgebildet werden. Gemeint sind damit studentische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DMN, die vor Ort Gäste durch die Ausstellung begleiten, Fragen beantworten, zugleich auch ihrerseits mit Fragen Besucherinnen und Besucher zum Nachdenken anregen.

Quelle: Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

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Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

KI-Projekt der TH Nürnberg erhält ESF-Förderzusage

Erteilt wurden die Zusagen vom Bayerischen Wissenschaftsministerium – auch an die TH Nürnberg, die für das Projekt "KI-HUB Kronach" Fördermittel in Höhe von 527.000 Euro erhält. Wissenschaftsminister Bernd Sibler sagte: "Durch die stark anwendungsbezogenen Projekte profitieren vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen vom neuesten Wissen und von modernsten Technologien aus der aktuellen Forschung."

Das Projekt "KI-Hub Kronach" von Prof. Dr. Tobias Bocklet plant die Etablierung eines Knotenpunkts für künstliche Intelligenz (KI) in Kronach, der an das KI-Kompetenzzentrum der TH Nürnberg angegliedert wird. Das Projekt unterstützt den Hochschulstandort Kronach mit Aus- und Weiterbildungsangeboten in Themen der Digitalisierung, Automatisierung und Künstlicher Intelligenz und stellt Beratungsangebote für den industriellen Einsatz von Methoden des Maschinellen Lernens bereit. Der KI-Hub in Kronach soll dadurch das Thema KI in regionalen Betrieben greifbar werden lassen.

Die ESF-Projekte sollen dazu beitragen, langfristig die internationale Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplätze und den hohen Lebensstandard im Freistaat zu sichern. In der auslaufenden Förderperiode 2014 bis 2020 stellte der Europäische Sozialfonds (ESF) dem Wissenschaftsministerium rund 23,4 Mio. Euro Fördermittel zur Verfügung. Mit diesen Geldern fördert das Ministerium Projekte, die Universitäten, Technische Hochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften gemeinsam mit kleinen und mittelständischen Unternehmen in den einzelnen Regionen realisieren.

Quelle: TH-Nürnberg

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Dr. rer. nat. Ronald Künneth (Tel: +49 911 1335 1297, ronald.kuenneth@nuernberg.ihk.de)

Förderung in Millionenhöhe für die digitale Lehre an der Hochschule Ansbach

In einem deutschlandweiten wissenschaftsgeleiteten Wettbewerb hat der Projektausschuss "Hochschullehre durch Digitalisierung stärken" der Stiftung Innovation mehrere Anträge der Hochschule Ansbach als förderwürdig eingestuft. Die Hochschule Ansbach hatte sich sowohl mit einem eigenen Antrag, sowie einem Verbundantrag in Kooperation mit der Hochschule Amberg-Weiden beteiligt. Mit beiden Projektvorschlägen konnte der Ausschuss überzeugt werden und so erhält die Hochschule Ansbach bis zum Jahr 2024 insgesamt 1,8 Mio. Euro an Fördergeldern.

Das Einzelantrags-Projekt "DIAS" (Digitaler intelligenter Assistent für Studium und Lehre) soll ein vielschichtiger digitaler Helfer sowohl für Studierende als auch für Dozierende sein, um Informationen gezielt steuern und so z.B. Lerninhalte besser identifizieren zu können. Mit dem Assistenten soll ein virtuelles Leitsystem geschaffen werden, das neben einem umfangreichen Planungswerkzeug auch Elemente zur Lernanalyse und -motivation beinhaltet. "Aus Sicht der Studierenden, der Dozierenden und auch der Verwaltung gibt es eine große Anzahl an Informationskanälen und Nachrichten. Gleichzeitig stellen die Informationsverfügbarkeit und der Austausch zu Studium und Lehre eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Vorankommen dar. Hier setzt DIAS an, mit dem Ziel, durch bessere Übersicht und Planbarkeit Studierenden einen Mehrwert für das Studium zu bieten und gleichzeitig durch eine Entlastung im Email-Verkehr mehr Ressourcen für die individuelle Betreuung zu schaffen", so Prof. Dr. Sigurd Schacht, Projektleiter DIAS.

Das Verbundprojekt "E-Portfolios in die Praxis bringen" wurde zusammen mit der
Hochschule Amberg-Weiden entwickelt. E-Portfolios sind digitale Sammelmappen, mit denen z.B. Studierende ihren Lernprozess dokumentieren, reflektieren und präsentieren können. Das Projekt setzt auf das Anwendungs- und Nutzungspotential der elektronischen Portfolios im Hinblick auf den Einsatz des HQR-Kompetenzmodells in der Praxis. "Das Kompetenzmodell des Hochschulqualifikationsrahmens gliedert im Studium erworbene Kompetenzen in die Bereiche Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz. In einem Dreiklang aus Theorie, Kommunikation und Anwendung wollen wir z.B. durch Web Based Trainings, Tutorials und Starterkits diese  Handlungsfelder in der Praxis verstetigen", erklärt Prof. Dr.-Ing. Michael Walter, Projektleiter an der Hochschule Ansbach.

Der Vizepräsident für Lehre, Prof. Dr.-Ing. Ulf Emmerich, der die Bewerbung aktiv unterstützt hat, freut sich: "Das didaktische Potential der Hochschule Ansbach ist enorm. Der Erfolg und damit auch die Qualität unserer Beiträge bei dieser Ausschreibung zeigt, dass wir den Anforderungen an die innovative Gestaltung der digitalen Lehre absolut gerecht werden."

Kontakt bei Rückfragen:
Herr Michael Lang
Leitung Public Relations & Marketing
michael.lang@hs-ansbach.de

Quelle: Hochschule Ansbach

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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

25 Jahre Hochschule Ansbach

Kreative, innovative und kompetente Bildung mit Aufwind - 1996 öffnete die Hochschule Ansbach für 85 Pionierstudierende im Studiengang Betriebswirtschaft erstmals ihre Türen. Mittlerweile fördert die Hochschule Ansbach die Talente von über 3.300 begabten jungen Menschen an drei Fakultäten, in 33 Studiengängen an mittlerweile fünf Standorten in der Region. In den kommenden Monaten feiert die Hochschule Ansbach ihr 25-jähriges Bestehen. Im Zuge des Jubiläumsauftakts am 09. und 10. Juli wird ein vielfältiges virtuelles Rahmenprogramm mit interessanten Veranstaltungen geboten, um allen Interessierten trotz der aktuellen Corona-Situation eine Teilnahme zu ermöglichen. Highlights sind unter anderem eine Jubiläums-Talkrunde sowie der "Campus der Löwen", der 1. Gründungstag der
Hochschule Ansbach.

Leben auf dem Campus – Normalität, die in Zeiten von Covid-19 fehlt. Umso glücklicher ist die Fügung, dass die Hochschule Ansbach - erstmalig seit fast 1,5 Jahren - zum Jubiläumsauftakt eine geringe Anzahl an Gästen in Empfang nehmen darf. 25 Jahre Hochschule Ansbach – gemeinsam mit allen Anwesenden vor Ort und den zugeschalteten Online-Teilnehmenden lässt die Hochschule Ansbach an ihrem ersten Jubiläumstag die Zeit Revue passieren. Beginnend mit vergangenen Meilensteinen, bis hin zu gegenwärtigen Erfolgen und Herausforderungen, wird der Blick auf die nächsten 25 Jahre in eine innovative und lebendige Zukunft gerichtet. Durch das Event führt Laura Grun, Moderatorin des BR. Die ehemalige Studentin der Hochschule Ansbach leitet die Talkgäste ab 16.30 Uhr durch die Themen Hightech Agenda, Hochschulinnovationsgesetz, Medien, Innovation und Forschung sowie Gründungen und Start-ups in der Region.

Talk-Gäste:
Bernd Sibler, MdL Bayerischer Staatsminister für Wissenschaft und Kunst
Prof. Dieter Kempf Ehemaliger Präsident des BDI und Hochschulratsvorsitzender
Manfred Blendinger Ressortleiter Westmittelfranken, Fränkische Landeszeitung
Prof. Dr. Sascha Müller-Feuerstein Präsident der Hochschule Ansbach
Julia Savage Studentin des Studienganges Industrielle Biotechnologie

Wissenschaftsminister Bernd Sibler freut sich auf die Gesprächsrunde auf dem Campus und gratuliert der Hochschule Ansbach zu ihrem Jubiläum: "Der Blick zurück auf 25 Jahre Hochschule Ansbach macht neugierig auf das nächste Vierteljahrhundert. Denn ihre bisherige Erfolgsgeschichte kann sich sehen lassen."

Die Feierlichkeiten anlässlich des Jubiläums der Hochschule Ansbach gehen auch am
darauffolgenden Tag weiter. Samstag, 10. Juli: "Campus der Löwen", der 1. Gründungstag der Hochschule Ansbach Beim "Campus der Löwen" ist der Fokus auf die Themen Start-up, Gründung und Selbstständigkeit gerichtet. Ab 9.00 Uhr erwarten Teilnehmende spannende Vorträge, Erfolgsstorys, Workshops sowie Tipps und Tricks von erfolgreichen Gründer*innen. Eine Anmeldung für die Zoom-Vorträge ist vorab erforderlich. Der öffentliche Live-Stream startet um 15.00 Uhr. Innerhalb dieser Übertragung pitchen Studierende aus dem Modul "How to startup“ ihre entwickelten Business-Ideen vor einer Jury von erfolgreichen Gründer*innen und Unternehmer*innen. Vor 25 Jahren war die Hochschule Ansbach selbst ein Start-up, nun fördert sie Gründungsinteressierte in der Region.

Kontakt bei Rückfragen:
Herr Michael Lang
Leitung Public Relations & Marketing
Mail: michael.lang@hs-ansbach.de

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Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

Zweite Auswahlrunde "Innovative Hochschule"

"Die Förderinitiative soll insbesondere Fachhochschulen sowie kleine und mittlere Universitäten in Fällen überregionaler Bedeutung im Leistungsbereich des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers stärken, die regionale Verankerung von Hochschulen unterstützen und einen Beitrag zu Innovation in Wirtschaft und Gesellschaft leisten. Sie nimmt damit die "dritte Mission" der Hochschulen im Wissensdreieck – Bildung, Forschung und Innovation – in den Blick. Hochschulen soll ermöglicht werden, ihre Rolle als Innovationspole mit regionaler und überregionaler Ausstrahlung weiter auszubauen. Der hier adressierte Ideen-, Wissens- und Technologietransfer wird dabei als rekursiver Prozess des Austauschs mit Wirtschaft und Gesellschaft verstanden: Hochschulen machen auf der einen Seite ihr Wissen für Partner verfügbar. Sie nehmen auf der anderen Seite Ideen ihrer Partner auf und erarbeiten gemeinsam Lösungen für konkrete Fragen aus Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft. Dabei soll der Transfer von Forschungsergebnissen aus allen Wissenschaftsdisziplinen zum Nutzen von Wirtschaft und Gesellschaft gestärkt werden.

Die "Innovative Hochschule" soll für Hochschulen die Möglichkeit schaffen, ihr Profil im Ideen-, Wissens- und Technologietransfer strategisch weiterzuentwickeln und umzusetzen. Die Initiative soll die Hochschulen darin unterstützen, ihre Transferstrukturen zu optimieren, deren Vernetzung mit dem regionalen Umfeld zu stärken, bereits etablierte Instrumente für den Ideen-, Wissens- und Technologietransfer strategisch auszurichten sowie insbesondere innovative und sichtbare Aktivitäten der Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Gesellschaft auf- bzw. auszubauen." [Auszug aus der Richtlinie]

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse

https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare

abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich LGF
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich

Ansprechpartner dort sind:

Herr Andreas Braun

Telefon: 0 24 61/61-89 52
Telefax: 0 24 61/61-90 80
E-Mail: ptj-ihs@fz-juelich.de

 

Frau Dr. Marion Karrasch-Bott

Telefon: 0 24 61/61-62 45
Telefax: 0 24 61/61-90 80
E-Mail: ptj-ihs@fz-juelich.de

Es wird empfohlen, vor dem Einreichen von Antragsunterlagen mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen, insbesondere Hinweise auf Informationsveranstaltungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), werden unter der Internetadresse http://www.innovative-hochschule.de zur Verfügung gestellt.

Quelle: BMBF

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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

CRISPR-Entdeckung aus Würzburg bereitet Weg für neuartiges Corona-Testverfahren

Die meisten herkömmlichen molekularbiologischen Diagnostikverfahren – insbesondere die derzeit in der Pandemiebekämpfung zum Einsatz kommenden PCR-Tests – weisen in der Regel nur einen einzelnen krankheitsbezogenen Biomarker nach, beispielsweise eine bestimmte Sequenz von SARS-CoV-2. Solche sogenannten Singleplex-Verfahren liefern sehr zuverlässige Ergebnisse, da sie auf ein einziges Testmerkmal geeicht sind. Um jedoch zu erkennen, ob ein Patient womöglich mit einer neuen Variante des Coronavirus oder eventuell mit einem ganz anderen Erreger infiziert ist, müssen viele verschiedene Faktoren überprüft werden.

Wissenschaftler:innen vom Helmholtz-Institut für RNA-basierte Infektionsforschung (HIRI) und der Julius-Maximilians-Universität (JMU) in Würzburg haben jetzt mit LEOPARD den Weg für eine gänzlich neue Diagnostikplattform bereitet. Es handelt sich dabei um ein CRISPR-basiertes Verfahren, das multiplexfähig ist: Es kann potenziell eine Vielzahl an krankheitsbezogenen Biomarkern in nur einem Test nachweisen.

Unerwartete Entdeckung

LEOPARD basiert auf einer Entdeckung in der Grundlagenforschung zur RNA-Biologie von Mikroorganismen. Bei ihren Experimenten bemerkten die Würzburger Wissenschaftler:innen, dass die für die Funktionalität der Genschere erforderliche crRNA nicht nur mit der Immunabwehr zusammenhängt. Cynthia Sharma, Leiterin des Lehrstuhls für Molekulare Infektionsbiologie II am IMIB und Sprecherin des Zentrums für Infektionsforschung (ZINF) der JMU: "Als wir im Labor in unserem  Modellorganismus Campylobacter nach RNA-Molekülen gesucht haben, die von Cas9 gebunden werden, waren wir sehr überrascht, dass wir nicht nur die crRNAs des bakteriellen Immunsystems detektieren konnten, sondern auch andere zelluläre RNA-Fragmente, die wie crRNAs aussahen. Diese neuartigen crRNAs waren offenbar von anderen Transkripten in der Zelle wie beispielsweise Boten-RNAs abgeleitet."

Die Diagnostikplattform LEOPARD baut auf dieser Entdeckung auf. Relevant für LEOPARD sind sogenannte tracrRNAs. Diese werden für die Generierung der Leit-RNAs sowie die Funktion der Genschere Cas9 benötigt. Chase Beisel: "Wir haben herausgefunden, wie wir die tracrRNAs so umprogrammieren können, dass wir dadurch entscheiden, welche RNA eine Leit-RNA wird, um damit die Cas9-Nuklease zu steuern. Anschließend konnten wir überprüfen, welche Genomsequenzen damit geschnitten werden und auf welches Pathogen, also auf welchen Krankheitserreger, dies zurückzuführen ist. Da diverse Möglichkeiten parallel in nur einem Test durchgespielt werden können, ist diese Technologie sehr schnell und effizient."

Die Leistungsfähigkeit von LEOPARD könnte künftig selbst multiplexfähige PCR-Tests und andere Methoden in den Schatten stellen. "Die Technologie hat das Potenzial, die medizinische Diagnostik nicht nur von Infektionskrankheiten und Resistenzen, sondern auch von Krebs und seltenen genetischen Erkrankungen zu revolutionieren", sagt Prof. Oliver Kurzai, Vorstand des Instituts für Hygiene und Mikrobiologie der JMU, das Patientenproben für die Studie bereitgestellt hat.

Bund und Freistaat fördern LEOPARD

"Die fachübergreifende Zusammenarbeit ist ein Erfolgsbeispiel für den hiesigen Wissenschaftsstandort", meint Prof. Jörg Vogel, Direktor des IMIB und des HIRI. "LEOPARD demonstriert eindrucksvoll, dass wir in Würzburg von den Grundlagen der RNA-Forschung über den Kliniksektor bis zur medizinischen Anwendung das volle Spektrum komplementärer Spitzenforschung abbilden können", sagt Vogel.

Die aktuelle Studie wurde unter anderem aus Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG SPP 2141) gefördert. Für eine spätere Markteinführung von LEOPARD konnten außerdem Fördergelder ("GO-BIO initial") des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Medical Valley Award des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eingeworben werden.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch auf unserer Homepage unter dem Link https://www.helmholtz-hzi.de/de/aktuelles/news/news-detail/article/complete/crispr-entdeckung-aus-wuerzburg-bereitet-weg-fuer-neuartiges-corona-testverfahren/

Quelle: Helmholtz-Hiri

 

 

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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

IPCEI Wasserstoff: Zwei Projekte aus Mittelfranken in der finalen Auswahl der förderfähigen Projekte

Im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens zum IPCEI Wasserstoff haben Bundesminister Peter Altmaier und Bundesminister Andreas Scheuer 62 Finalisten des Interessensbekundungsverfahren bekanntgegeben. In der finalen Auswahl sind sechs Projekte aus Bayern. Insgesamt wurden 230 Projektskizzen eingereicht. Die ausgewählten 62 Projekte, davon 50 durch das BMWI und 12 durch das BMVi, werden insgesamt mit etwa 8 Milliarden Euro Fördergelder unterstützt. Bundeswirtschaftsminister Altmaier: "Wir wollen bei Wasserstofftechnologien Nummer 1 in der Welt werden".

Prof. Dr. Veronika Grimm, Vorständin des Zentrum Wasserstoff.Bayern (H2.B), begrüßt die Auswahl von sechs bayerischen Wasserstoff-Großprojekten: "Die Projekte decken die ganze Wasserstoff-Wertschöpfungskette ab, von der Erzeugung über verschiedene Formen des Transports bis hin zu vielfältigen Anwendungen von Wasserstoff. Das ist wichtig, da Angebot und Nachfrage simultan hochlaufen müssen. Besonders zu begrüßen ist es, dass neben industriellen Anwendungen auch die Mobilität mit vielen Projekten vertreten ist. Das legt den Grundstein für zukünftige Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Deutschland.”

Die beiden ausgewählten Projekte aus Mittelfranken:

Projekt "Green Hydrogen @ Blue Danube" um Hydrogenious LOHC Technologies zur Produktion, dem Transport und der Verwendung von grünem Wasserstoff entlang der Blauen Donau.

Projekt "ELYance" von Siemens Energy am Standort Erlangen.

Weitere vier IPCEI-Projekte aus Bayern:

Projekt "RHYME" der Wacker AG zum Bau eines Anlagenkomplexes zur Herstellung von grünem Wasserstoff und erneuerbarem Methanol am Standort Burghausen.

Projekt "BayH2" von Vattenfall Innovation und Bayernoil zur Nutzung von Wasserstoff an der an der Bayernoil-Raffinierie in Neustadt an der Donau.

BMW AG: Entwicklung und Produktion von Wasserstoff-PKW in München.

Bosch Power Units der Robert Bosch AG am Standort Bamberg und in Baden-Württemberg.

Bis zum 19. Februar konnten sich Unternehmen und Konsortien um eine Förderung als "Important Project of Common European Interest" (IPCEI) bewerben. Über diesen Mechanismus sind höhere nationale Beihilfen für Projekte möglich, die einen wichtigen Beitrag für die europäische Industrie leisten und in mehreren EU-Mitgliedsstaaten zu positiven Effekten führen. Ziel des IPCEI Wasserstoff - einem strategischen Förderinstrument der Europäischen Kommission - ist es, Vorhaben und integrierte Projekte entlang der gesamten Wasserstoff-Wertschöpfungskette länderübergreifend zu unterstützen. "Jetzt beginnt der Matchmaking-Prozess, bei dem die Projekte in Deutschland mit den anderen Projekten in Europa verknüpft werden", so Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.

Quelle: BMWi

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Cleantech-Innovation-Park in Hallstadt als Vorbild für die industrielle Transformation

Die Pläne, auf  dem Gelände des ehemaligen Michelin-Reifenwerks ein Cleantech-Park mit zukunftsfesten Arbeitsplätzen zu errichten, erreichen ein neues Stadium. "Ich sehe, dass alle Partner an einem Strang ziehen und konkrete Planungen anstoßen. Die Erfolgsaussichten sind vielversprechend und wir rechnen damit, die Projekte noch stärker fördern zu können", erklärte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger am Montag bei einem Besuch in der Region. "Im Zuge der Hightech Agenda Bayern plus und anderen Fördertöpfen schnüren wir ein Gesamtpaket von bis zu 20 Millionen Euro, um den Cleantech-Park gemeinsam mit allen Partnern anzuschieben. Ich rechne fest damit, dass weitere Finanzierungspartner gefunden werden. So kann hier vorbildhaft gezeigt werden, wie der industrielle Transformationsprozess gelingt", sagte der Staatsminister.
 
Wie Christian Metzger, Michelin-Werkleiter, erklärte, musste das Unternehmen nach fast 50 Jahren die Produktion im Reifenwerk einstellen: "Ein einschneidendes Ereignis für unsere Mitarbeiter, aber auch für die Region. Also haben wir umgedacht – aus der Not wollen wir eine Tugend machen. Auf dem Gelände wollen wir jetzt gemeinsam mit Partnern eine Keimzelle für grüne Mobilität und Innovation entstehen lassen: einen Cleantech Innovation Park. Wir wollen so ein Leuchtturmprojekt für den Transformationsprozess der deutschen Autobranche sein und damit die Region stärken und neue Arbeitsplätze schaffen."
 
Konkret soll die regionale Wirtschaft mit einem Gesamtprojekt mit bis zu 20 Mio. Euro gefördert werden. Bereits genehmigt sind der Technologietransfermanager von Bayern Innovativ, die Förderung des Energienutzungsplans für das KWK-Kraftwerk auf dem Michelin-Gelände sowie Verbundprojekte in der Region und die Sonderförderung Transformationsprozesse im Regionalmanagement.
 
Hallstadt setzt auf die Nähe zur Universität Bamberg und den Innovationswillen der Industrie, um sich für die Zukunft aufzustellen. "Um Innovationen voranzubringen, wird es immer wichtiger, über den Rand des eigenen Unternehmens zu blicken. Hier vor Ort sollen deshalb Forschung und Wirtschaft Hand in Hand die Innovationen der Zukunft gestalten: Die Partner können hier Prototypen bauen und diese zur Marktreife entwickeln", erklärte Peter Keller, Michelin-Projektleiter.
 
Staatsministerin Melanie Huml betonte die Bedeutung für die Region: "Bei uns in der Region Bamberg sind viele Tausend Arbeitsplätze direkt oder indirekt vom Transformationsprozess der Automobilbranche betroffen. Vom kleinen Handwerksbetrieb bis hin zum "Global Player" – die gesamte Zulieferer-Branche muss sich neue Geschäftsfelder erschließen.Wenn wir den Transformationsprozess erfolgreich bewältigen wollen, dann ist eines ganz besonders wichtig: Wir müssen den Weg gemeinsam mit den Beschäftigten gehen. Deshalb nimmt das Schwerpunktfeld ‚lebenslanges Lernen‘ eine zentrale Rolle ein."

Ansprechpartnerin:
Katrin Nikolaus, stv. Pressesprecherin

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstr. 28, 80538 München
Pressestelle: Jürgen Marks (Leiter), Aaron Gottardi, Tanja Gabler, Katrin Nikolaus, Thomas Assenbrunner, Dr. Patrik Hof
Tel.: 089 2162-2290, Fax: 089 2162-3663
E-Mail: pressestelle@stmwi.bayern.de, Internet: www.stmwi.bayern.de

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Zentrum für künstliche Intelligenz in Coburg

Mit dem KI-Kompetenzzentrum bündelt die Hochschule Coburg ihre bereits vorhandenen Kompetenzen auf den Gebieten Data Mining, KI für virtuelle und erweiterte Realität, Bioinformatik, Internet der Dinge und Sensordatenverarbeitung. Durch die Hightech Agenda des Freistaates Bayern kamen neue Bereiche hinzu. So setzt sich Prof. Dr. Georg Arbeiter mit KI im autonomen Fahren auseinander, Prof. Dr. Florian Mittag bearbeitet KI im Visual Computing und Prof. Dr. Jochen Leidner geht den Fragen des verantwortungsvollen Einsatzes von KI im Versicherungsbereich nach. Außerdem wird aktuell eine weitere Professur für KI und Datenstromanalyse besetzt.

Durch einen erfolgreichen Projektantrag beim Bundesforschungsministerium konnte sich die Hochschule Coburg 1 Mio. Euro für den Aufbau von extrem leistungsfähigen KI-Rechnern, einem so genannten High Performance Computer Cluster, sichern. Herzstück des Ganzen ist ein sogenanntes GPU-Cluster, bei dem mehrere GPUs, das sind leistungsstarke Grafikprozessoren, zu einem Verbund zusammengeschaltet sind. Sie eignen sich aufgrund ihrer Architektur sehr gut für High Performance Computing. Denn die modernen KI-Techniken mit ihren umfangreichen Lernprozessen erfordern die parallele Verarbeitung großer Datenmengen für das Training der KI-Algorithmen und damit hohe Rechnerkapazitäten. Anfang des Jahres erhielt die Hochschule vom Freistaat Bayern zudem die Zusicherung der Finanzierung eines Institutsbaus in Höhe von 4,1 Mio. Euro. Das Kompetenzzentrum wird seinen Sitz am neuen "Prinz-Albert-Campus“ haben, der am ehemaligen Schlachthofgelände in Coburg entsteht.
Hochschulpräsidentin Prof. Dr. Christiane Fritze betont: "Mit dem neuen KI-Kompetenzzentrum und der interdisziplinären Verzahnung von Forschung und Lehre im Bereich künstliche Intelligenz wird die Hochschule Coburg zum Zentrum für angewandte KI-Forschung in der Region. Wir bilden Fach- und Führungskräfte aus, die über entsprechende KI-Kompetenzen verfügen. Und in der Zusammenarbeit mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen können wir interessante Forschungs- und Transferprojekten in der Region und darüber hinaus realisieren."

Wissenschaftliche Ansprechpartner:

Prof. Dr. Thomas Wieland

Quelle: idw

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Veranstaltungsübersicht

Aktuelle Veranstaltungen aus dem Geschäftsbereich Innovation | Umwelt

 

Wissenswertes aus Deutschland

Steuerliche Forschungsförderung: Antrag auf Forschungszulage jetzt möglich

Wer von der Forschungszulage profitieren möchte, muss zunächst eine Bescheinigung darüber vorlegen, dass das Unternehmen ein förderfähiges Forschungsvorhaben im Sinne des Forschungszulagengesetzes durchführt. Diese Bescheinigung erhalten die Unternehmen bei der sogenannten Bescheinigungsstelle Forschungszulage – mittels eines vollständig digitalisierten Verfahrens über deren Website.

Steuerbonus für Lohnkosten und Auftragsforschung
Forschende Unternehmen haben einen Anspruch auf eine Zulage in Höhe von 25 Prozent ihrer Lohnkosten für die Mitarbeiter, die mit dem jeweiligen Forschungsvorhaben betraut sind. Auch die Auftragsforschung wird gefördert – und zwar mit 25 Prozent bezogen auf 60 Prozent der Auftragssumme. Gerade kleinere Unternehmen und solche ohne eigene Forschungsabteilung sollen dadurch einen Anreiz zum Einstieg in Forschung und Entwicklung (FuE) erhalten. Maximal können Kosten in Höhe von 2 Mio. Euro angegeben werden – mit einer maximalen Forschungszulage von 500.000 Euro jährlich. Für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2026 beträgt die maximale Bemessungsgrundlage sogar 4 Mio. Euro jährlich, wodurch ein Steuerbonus von bis zu einer Million Euro pro Jahr möglich ist.

Dokumentation der Forscher-Stunden ratsam
Zwar müssen dem Finanzamt bei der Beantragung der Forschungszulage keine Belege beigefügt werden, es ist aber mit Blick auf mögliche Betriebsprüfungen sehr ratsam, aufgewendete Stunden für eingereichte FuE-Vorhaben zu dokumentieren. Für die Dokumentation der förderfähigen Personalkosten hat das Bundesministerium der Finanzen hier einen Muster-Stundenzettel veröffentlicht. Dort findet sich auch eine ausführliche FAQ-Liste mit hilfreichen Antworten. Dazu zählt zum Beispiel der Hinweis, dass im Antrag beim Finanzamt das jeweilige Forschungsvorhaben so bezeichnet sein sollte, wie beim Antrag bei der Bescheinigungsstelle. Dies macht es der Finanzverwaltung leichter, die ihr übermittelten Daten zuzuordnen.

Auszahlung auch dann, wenn keine Gewinne anfallen
Die Forschungszulage wird nicht gesondert ausgezahlt, sondern mit der nächsten Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer verrechnet. Daher ist es hilfreich, den Antrag auf Forschungszulage möglichst zeitnah und idealerweise vor der Abgabe der Steuererklärung zu stellen.Ergibt die Steuerklärung einen Verlust, wird die Forschungszulage ausgezahlt. Das dürfte nicht zuletzt für forschungsaffine Start-ups oder Unternehmen von Interesse sein.

Keine doppelte Förderung möglich
Die steuerliche Forschungsförderung stellt einen wichtigen Baustein in der Innovationsförderung in Deutschland dar – in Ergänzung zur bewährten Projektförderung. Deshalb greift die Forschungszulage auch nur, wenn die Personalkosten eines Forschungsvorhabens nicht im Rahmen anderer Förderungen unterstützt werden. Es sollte deshalb – gegebenenfalls gemeinsam mit dem Steuerberater – geklärt werden, dass sich keine Doppelförderung ergibt.

Quelle: DIHK

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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

Virtuelle Roadshow der "Bescheinigungsstelle Forschungszulage" geht weiter

Zu folgenden Themen werden Informationen vermittelt:

Einführung Steuerliche Forschungsförderung und Forschungszulagengesetz:

  • Anspruchsberechtigung, begünstigungsfähige FuE-Vor-haben und das zweistufige Antragsverfahren
  • Das Antragsverfahren bei der BSFZ: Antragsformular, Prüfkriterien und Beispiele für FuE-Tätigkeiten
  • Der Antrag auf Forschungszulage: Förderfähige Aufwendungen, Bemessungsgrundlage, Fördersatz und das Verfahren beim Finanzamt

Die Roadshow findet statt am:

Roadshow 14.07.2021, 10:30 - 12:00 Uhr

Quelle: Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

Neues Fraunhofer Programm "KMU akut"

Interessierte KMUs können entsprechend ihrer Forschungsbedarfe eingebunden werden. Anschließend werden gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren, Themen und Bedarfe identifiziert, worauf dann erste Machbarkeitsstudien und Validierungsprojekte aufbauen. Die vorläufigen Ergebnisse werden innerhalb dieser Cluster allen Beteiligten präsentiert. Die Teilnahme an einem Cluster ist kostenfrei.

Die Sprint-Projekte sind seit Ende März/Anfang April in der Startphase und haben eine Laufzeit bis Ende 2021. Die beigefügten KMU-akut-Steckbriefe porträtieren die Kompetenzen und Technologien der Cluster anhand konkreter Forschungsthemen. Auch soll durch das Programm der Grundstein für die zukünftige und vertiefte Zusammenarbeit, über den Förderzeitraum hinaus, gelegt werden.

Quelle: Fraunhofer

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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

Neues Förderprogramm des BMBF: T!Raum – Transfer-Räume für die Zukunft von Regionen

Im Mittelpunkt stehen Themenfelder, die sich auf leistungsfähige Forschungsschwerpunkte der beteiligten Hochschulen und Forschungseinrichtungen stützen. T!Raum ist themen- und technologieoffen, zielt aber klar auf neue Lösungen für aktuelle große gesellschaftliche Herausforderungen, wie sie beispielsweise in der Hightech-Strategie 2025 beschrieben werden, und auf die nach-haltige Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft.

T!Raum liegt ein breites Transferverständnis zugrunde, das technologische und soziale Neuerungen beinhaltet, einen Transfer in Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, aber auch neue soziale Praktiken, neue Formen der Organisation oder der Wissensvermittlung mit einschließt.

Ausgangspunkt jedes Transferraumes ist ein gemeinsames Transferkonzept der initialen Partner. Zu diesen muss mindestens eine Hochschule aus einer strukturschwachen Region gehören, bei der auch die Federführung liegen sollte. Idealerweise werden weitere Partner eingebunden, die für das Transferraumthema in der Region relevant sind. Dazu können z.B. weitere Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Wirtschafts- oder zivilgesellschaftliche Verbände und forschungsstarke Unternehmenspartner zählen.

Die Fördermaßnahme richtet sich ausschließlich an strukturschwache Regionen (gemäß GRW-Definition) in Deutschland. Die Aktivitäten der geförderten Transferraum-Initiativen müssen regional ausgerichtet sein. Dabei definieren die Partner des Transferraumes die geografische Region, in der sie mit ihrem Transferraum wirksam werden wollen, selbst. Schließlich müssen auch die Haupteffekte der Förderung in den strukturschwachen Regionen selbst liegen.

Im Laufe der Förderung entwickelt sich aus den initialen Partnern der "Lenkungsbereich" des Transferraumes. Gemeinsam entwickeln sie ein innovatives Transferkonzept, indem sie regionale Transferaktivitäten zusammenführen, substantiell weiterentwickeln und neu ausrichten. Dazu übernimmt der Lenkungsbereich strategisch analytische Aufgaben, indem er z.B. das Gesamtkonzept des Transferraumes weiterentwickelt. Zudem entwickelt der Lenkungsbereich Transferformate strukturell und inhaltlich (weiter),richtet diese (neu) aus oder führt sie inhaltlich zusammen. Schließlich verantwortet der Lenkungsbereich die operative Steuerung des Transferraumes, etwa hinsichtlich des Managements oder der Kommunikation.

Im "Werkstattbereich" des Transferraumes werden unterschiedlichste Transferformate umgesetzt. In allen Formaten soll ein intensiver Austausch zwischen Wissenschaft und Anwendungspartnern gelebt werden. Gefördert wird ein breites Spektrum an Transferaktivitäten mit engem Forschungsbezug. Neben anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind dies z.B. auch Projekte mit kurzer Laufzeit und zeitnaher Verwertungsperspektive, Projekte zur Entwicklung von Organisations- und Prozessinnovationen oder transferunterstützende begleitende Aktivitäten wie Workshops. Der Werkstattbereich ist von einer grundsätzlichen Partneroffenheit geprägt.

Grundsätzlich sind im Lenkungs- als auch im Werkstattbereich Hochschulen, außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen (z.B. Stiftungen, Vereine und Verbände) antragsberechtigt. Die Beteiligung von Start-ups und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht.

Jeder Transferraum kann bis zu drei mal drei Jahre mit bis zu zwei Mio. Euro jährlich gefördert werden.

Das Verfahren ist mehrstufig angelegt. In der ersten Stufe reichen die Bewerber bis zum 29.10.2021 eine Konzeptskizze für einen Transferraum ein. Auf dieser Grundlage werden in einem wettbewerblichen Verfahren Transferräume für eine Förderung ausgewählt.

Quelle: BMBF

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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

Innovationsförderung: Neue ZIM-Wirkungsanalyse erschienen

Seit 2008 werden durch das ZIM des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit über 500 Millionen Euro jährlich mittelständische Unternehmen aller Branchen und mit ihnen kooperierende Forschungseinrichtungen bei der Umsetzung ihrer Innovationsaktivitäten unterstützt. Untersucht wurden in der Analyse alle 2018 beendeten ZIM-Projekte sowie diejenigen Kooperationsnetzwerke, die planmäßig die zweite Förderphase im Jahr 2018 beendeten.

Ein durchschnittliches Unternehmen, das 2018 mindestens ein ZIM-Projekt beendete, wurde nach eigenen Angaben 1994 gegründet (Median) und erwirtschaftete 2016 mit 44 Mitarbeitenden einen Umsatz von 7,3 Mio. Euro. Davon waren 24,4 Prozent Exporte und es wurden 361.000 Euro für Forschung und Entwicklung ausgegeben.

Elf Jahre nach Start des ZIM haben immer noch knapp die Hälfte der geförderten Unternehmen zum ersten Mal eine ZIM-Förderung erhalten. Ohne die Förderung wären laut der Befragung 68 Prozent der Projekte überhaupt nicht realisiert worden. Im Durchschnitt entstand nach Angaben der geförderten Unternehmen pro Projekt ca. ein neuer Arbeitsplatz. Zudem sicherten die ZIM-geförderten Unternehmen im Durchschnitt 7,2 Arbeitsplätze pro Projekt, davon 1,5 im FuE-Bereich.

Quelle: BMWi/RKW-Kompetenzzentrum

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Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Aktuelle Ausschreibungen und Publikationen 2021

Aktuelle Ausschreibungen und Publikationen erhalten Sie über die Innovationsnachrichten des Deutschen Industrie- und Handelskammertages.

 

KfW-Bericht: Innovationsaktivitäten im Mittelstand sinken

Drei von zehn mittelständischen Unternehmen verringerten 2020 ihre Innovationsaktivitäten. Demgegenüber stehen nur 12 Prozent der Mittelständler mit gesteigerten Innovationstätigkeiten. Vor allem die kleinen Unternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten haben ihre Anstrengungen verringert. Firmen, die existenziell von der Krise betroffen sind und ausgeprägte Liquiditätsengpässe aufweisen, verzichten unabhängig von ihrer Mitarbeiterzahl verstärkt auf Innovationen (Saldo: -34 Punkte, ggü. -8 Punkte bei Unternehmen mit ausreichender Liquidität).

Der KfW-Innovationsbericht analysiert auch die Innovationstätigkeit des Mittelstands in den Jahren 2017/2019. Eine Neudefinition des Innovationsbegriffs der OECD führt dabei zu einem Anstieg der Innovatorenquote in allen Unternehmensgrößenklassen. 840.000 von insgesamt 3,79 Mio. mittelständischen Unternehmen haben Produkt- bzw. Prozessinnovationen eingeführt (22 Prozent). Das sind 3 Prozentpunkte mehr als in der Vorperiode 2016/2018. Die Summe der Innovationsausgaben des Mittelstandes ist 2019 gegenüber dem Vorjahr um zwei Milliarden Euro auf 32 Mrd. EUR gesunken.

Quelle: KfW

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Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Mit IHK-Organisation und Digitalisierung zum betrieblichen Erfolg

Systeme auf Basis Künstlicher Intelligenz (KI), die also mit "lernenden" Algorithmen arbeiten, können in den unterschiedlichsten Geschäftsbereichen eingesetzt werden. Sie helfen, Aufträge besser zu planen oder Kunden gezielter zu erreichen, zum Beispiel durch personalisierte Produkt-, Musik- oder Nachrichtenempfehlungen.

Maschinelle Spracherkennungssysteme werden von Unternehmen genutzt, um Texte zu diktieren, zu analysieren oder zu übersetzen. Darüber hinaus kann KI viele Produktionsabläufe verbessern – beispielsweise mittels vorausschauender Wartung. Weitere Anwendungen ergeben sich in der Kundenkommunikation, in der Logistik oder im Verkehr. Laut der aktuellen DIHK-Digitalisierungsumfrage  nutzen 11 Prozent der befragten Unternehmen KI-Anwendungen, weitere 27 Prozent planen den Einsatz.

Roboter als virtuelle Helfer
Insbesondere in der Industrie sind Roboter nicht mehr wegzudenken. In Produktionshallen und Logistiklagern automatisieren sie wiederholende Tätigkeiten. 44 Prozent der Industrieunternehmen setzen der DIHK-Umfrage zufolge Robotik in ihrem Betrieb ein. Ein weiteres Viertel der Industriebetriebe hat das vor. Roboter helfen nicht nur dabei, Kosten zu senken und Fehler zu reduzieren; sie eignen sich auch als Alternative für körperlich schwere, gesundheitsschädliche oder gefährliche Tätigkeiten. Doch Roboter erobern auch andernorts immer mehr Einsatzbereiche: In der Finanzwirtschaft nutzen etwa 6 Prozent der Unternehmen Robotik, im Bausektor sowie in der IT-Branche sind es jeweils 8 Prozent. Eingesetzt werden Roboter hier vor allem im Kundenservice, in der internen Verwaltung oder im Vertrieb.

Vielfältige Möglichkeiten zur Kundenansprache
Digitale Kommunikations-Tools, Vertriebskanäle oder Veranstaltungsplattformen ermöglichen es, Kunden besser zu erreichen und einen maßgeschneiderten Service anzubieten. Spätestens die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig der digitale Kontakt zum Kunden ist. So versetzen virtuelle Formate der Produktpräsentation und Beratung oder digitale Messeveranstaltungen viele Unternehmen überhaupt in die Lage, auch während der Krise einen kundenzentrierten Service anbieten zu können.

Ein Weg mit Herausforderungen
Gerade für kleine und mittelgroße Betriebe ist die Digitalisierung zugleich eine Herausforderung. Um die Unternehmen auf ihrem Weg zu unterstützen, tragen die IHKs und der DIHK Themen rund um die Digitalisierung praxisnah in den Mittelstand. Im Rahmen der gemeinsamen  Initiative  #GemeinsamDigital  steht dabei jeden Monat ein anderes Thema mit Informationsveranstaltungen auf dem Programm. Um einen Eindruck von den Potenzialen digitaler Technologien zu vermitteln, haben Unternehmerinnen und Unternehmer zudem Best-Practice-Videoclips erstellt. Darin berichten sie, wie die Digitalisierung in ihrem Betrieb Einzug gehalten hat – von der virtuellen Messeplattform über den Verkaufsroboter bis hin zum 3D-Druck.

Quelle: DIHK

 

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Dr. rer. nat. Ronald Künneth (Tel: +49 911 1335 1297, ronald.kuenneth@nuernberg.ihk.de)

Dipl.-Pol. Univ. Christian Seitz (Tel: +49 911 1335 1213, christian.seitz@nuernberg.ihk.de)

ZIM: Richtlinie für pandemiebedingte Verzögerungen angepasst

Durch eine befristete Änderung des europäischen Beihilferechts ermöglicht das BMWi von nun an unter bestimmten Bedingungen eine Förderung sogenannter Unternehmen in Schwierigkeiten. Voraussetzung ist, dass diese zum 31. Dezember 2019 keine Unternehmen in Schwierigkeiten waren, jedoch in der Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2021 zu Unternehmen in Schwierigkeiten wurden. Bei der Prüfung der bilanziellen Situation von Unternehmen soll dadurch eine sachgerechtere Berücksichtigung von geeigneten Nachrangdarlehen und ähnlichen Finanzinstrumenten ermöglicht werden. Antragsteller müssen jedoch weiterhin in der Lage sein, den für eine Förderung erforderlichen finanziellen Eigenanteil zu stemmen. 

In besonderes begründeten Ausnahmefällen kann bei den ZIM-Innovationsnetzwerken eine Verlängerung der maximalen Laufzeiten der Phasen 1 und 2 beantragt werden. Auch wurden die Regeln zu Beteiligungen zwischen Netzwerkmanagementeinrichtungen und Netzwerkpartnern angepasst und Präzisierungen und Vereinfachungen hinsichtlich der Antragsberechtigung von Forschungseinrichtungen vorgenommen.

Quelle: BMWi

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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

Industrie 4.0: Maschinendaten über das Anschlusskabel auslesen?

Das Interesse an Industrie 4.0 ist groß, doch viele Betriebe fragen sich, wie man Maschinen in Werkstätten oder der Produktion, die teilweise schon Jahrzehnte alt sind und bis heute zuverlässig ihren Zweck erfüllen, miteinander vernetzen kann. Eine Forschergruppe um Christoph Birenbaum, Gruppenleiter Fertigungssysteme Leichtbau am Fraunhofer IPA, hat nun einen niedrigschwelligen Ansatz entwickelt, um aus Bestandsmaschinen Daten auszulesen und Einstiegshürden für die Digitalisierung abzubauen. Daraus lässt sich zunächst einmal ablesen, ob eine Maschine störungsfrei läuft. Kurvenverläufe zeigen zudem an, welche Kräfte wirken, während die Maschine ein Werkstück bearbeitet.

Schon Basisfunktionen ermöglichen neue Geschäftsmodelle
Ein berührungsloser Wechselstrom-Messwandler nutzt die Stromzufuhr, um grundlegende Maschinendaten abzurufen, hinterlegt sie in einer Cloud und stellt sie in Form von einfach verständlichen, auf Minimalfunktionen reduzierten Graphiken in einer App dar. Daraus lässt sich zunächst einmal ablesen, ob eine Maschine störungsfrei läuft. Kurvenverläufe zeigen zudem an, welche Kräfte wirken, während die Maschine ein Werkstück bearbeitet. Darüber hinaus bietet das System nach einer kurzen Einlernphase die Möglichkeit, eine einfache Prozessüberwachung durchzuführen und zu erfassen, ob beispielsweise Zerspanungswerkzeuge neuwertig, schon etwas verbraucht oder verschlissen sind. Bei dieser Frage haben sich bisher viele Maschinenbediener auf ihr Gehör oder andere Erfahrungswerte verlassen. Jetzt zeigt ihnen die App an, wann es Zeit ist, Verschleißteile wie Bohrer, Fräsen oder Sägeblätter auszutauschen.

Kein Fachwissen erforderlich
Im Gegensatz zu bestehenden Retrofit-Lösungen setzt der Ansatz von Birenbaum und seinem Team weder IT-Fachkenntnisse noch Prozesswissen voraus. Der Forscher schätzt, dass es dereinst schon für rund 150 Euro zu haben sein könnte. Noch allerdings existiert das Retrofit-Monitoringsystem nur als Prototyp. Er wird derzeit in einem Entwicklungsprojekt zusammen mit einem Partner weiter vorangetrieben. Dabei wird unter anderem die Software um Elemente der Künstlichen Intelligenz ergänzt.

Quelle: Fraunhofer IPA

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Dr. rer. nat. Ronald Künneth (Tel: +49 911 1335 1297, ronald.kuenneth@nuernberg.ihk.de)

"Digital Jetzt": Bund erhöht Fördervolumen

Das Förderprogramm setzt Anreize zur Investition in digitale Technologien und die Qualifizierung von Beschäftigen.  Die Förderung wird bisher hauptsächlich von Unternehmen mit 3 bis 50 Beschäftigten in Anspruch genommen.

Quelle: BMWi

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Dipl.-Ing. (FH) Richard Dürr (Tel: +49 911 1335 1320, richard.duerr@nuernberg.ihk.de)

Wissenswertes aus der EU | Internationales

EU-Kommission legt Vorschlag für die Regulierung von KI vor

Künstliche Intelligenz ist eine sich schnell entwickelnde Technologie, die zu einer Vielzahl von wirtschaftlichen Vorteilen beitragen kann. KI ermöglicht gänzlich neue Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle. Gleichzeitig können KI-Anwendungen hohe Risiken bergen. Beispielsweise können sie zu diskriminierenden Ergebnissen und zur Aussonderung bestimmter Personengruppen führen – etwa in einem KI-basierten Bewerbungsverfahren oder bei einer automatisierten Bonitätsprüfung. Das kann insbesondere dann passieren, wenn das KI-System nicht ordnungsgemäß trainiert ist oder die Datenbasis unvollständig bzw. qualitativ unzureichend ist. Aber auch im Bereich Medizin, Mobilität oder Industrie können KI-Anwendungen Gefahren mit sich bringen, zum Beispiel in Bezug auf die körperliche Unversehrtheit.

Damit KI-Systeme, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht und genutzt werden, sicher und mit den Grundrechten sowie europäischen Werten vereinbar sind, hat die Kommission einen Rechtsrahmen für vertrauenswürdige KI vorgeschlagen. Die Pläne, einen Regulierungsrahmen für KI zu schaffen, hatte die Kommission bereits im Februar 2020 in ihrem "Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz" festgehalten.

Die neue Verordnung soll für alle Anbieter gelten, die KI-Systeme in der EU in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, unabhängig davon, ob diese Anbieter in der EU oder in einem Drittland ansässig sind. Für Regelverstöße sind Geldbußen von bis zu 30 Mio. Euro vorgesehen.

Die Verordnung folgt einem risikobasierten Ansatz und unterscheidet zwischen Anwendungen von KI, die ein inakzeptables Risiko, ein hohes Risiko und ein geringes oder minimales Risiko darstellen:

Die Kategorie "Anwendungen mit einem inakzeptablen Risiko" umfasst KI-Systeme, die eine klare Bedrohung für die Sicherheit, die Lebensgrundlagen oder die Rechte der Menschen darstellen. Diese Anwendungen sollen grundsätzlich verboten werden.

Dazu gehören Systeme, die eine Bewertung des sozialen Verhaltens (Social Scoring) von natürlichen Personen für allgemeine Zwecke durch Behörden oder in deren Auftrag durchführen.

Sie können zu diskriminierenden Ergebnissen und zum Ausschluss bestimmter Gruppen führen. Ebenso verboten werden sollen Systeme, die dazu bestimmt sind, das menschliche Verhalten zu manipulieren und z.B. zu gefährlichem Verhalten ermuntern. Der Einsatz von KI-Systemen zur biometrischen Fernidentifizierung natürlicher Personen in öffentlich zugänglichen Räumen in "Echtzeit" zum Zweck der Strafverfolgung wird als besonders eingreifend in die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen angesehen und soll daher ebenso verboten werden. Eine Ausnahme gilt, wenn der Einsatz erforderlich ist, z.B. bei der Suche nach Opfern bei Straftaten oder in lebensbedrohlichen Situationen. In diesen Fällen gelten strenge Regeln zur Autorisation der Anwendung.

Eine zweite Kategorie stellen KI-Anwendungen dar, die ein hohes Risiko für die Gesundheit, Sicherheit oder die Grundrechte natürlicher Personen bergen. Annex 3 der Verordnung enthält eine Liste mit Anwendungen, die als hoch riskant eingestuft werden. Dazu zählen folgende Anwendungsbereiche:

  • Sicherheitskomponenten von Produkten wie z.B. Maschinen, Spielzeuge, Aufzüge
  • kritische Infrastrukturen, z.B. im Verkehr, bei Energie, Gesundheit, etc.
  • wichtige private und öffentliche Dienstleistungen (z.B. Kreditscoring bei Banken)
  • Asyl- und Migrationsverfahren, Grenzkontrollen
  • Personalmanagement, Beschäftigung, Bewerbungsverfahren
  • Schul- oder Berufsausbildung, wenn der Zugang einer Person zur Bildung und zum Berufsleben beeinträchtigt werden könnte (z. B. Bewertung von Prüfungen)
  • Strafverfolgung
  • Rechtspflege und demokratische Prozesse

Die Liste kann durch die Kommission erweitert werden. Die gelisteten KI-Systeme mit hohem Risiko sind auf dem europäischen Markt zugelassen, sofern sie bestimmte Anforderungen erfüllen:

  • hohe Qualität der Datensätze
  • Dokumentationspflichten mit allen erforderlichen Informationen über das System und seinen Zweck− Protokollierung der Vorgänge, um die Rückverfolgbarkeit von Ergebnissen zu ermöglichen
  • Transparenz und Bereitstellung von Informationen für Benutzer
  • menschliche Aufsicht
  • hohes Maß an Robustheit, Genauigkeit und Sicherheit
  • angemessene Risikobewertungs- und Risikominderungssysteme

Diese Anforderungen werden in Artikel 8 bis 15 der Verordnung sowie im Annex konkretisiert. Auch den Anwendern und anderen Akteuren der KI-Wertschöpfungskette (z. B. Importeuren, Händlern, Bevollmächtigten) werden anteilige Verpflichtungen auferlegt.

Für Systeme mit geringem Risiko sollen besondere Transparenzverpflichtungen gelten. Insbesondere sollten natürliche Personen darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren, es sei denn, dies ist aus dem Nutzungskontext ersichtlich. Darüber hinaus sollten natürliche Personen benachrichtigt werden, wenn sie einem Emotionserkennungssystem oder einem System zur biometrischen Kategorisierung ausgesetzt sind. Für Anwendungen mit minimalem Risiko, z.B. KI-gestützten Videospielen oder Spamfilter, gilt die freie Nutzung.

Die EU-Kommission schlägt in ihrem Entwurf außerdem Maßnahmen vor, um Innovationen zu unterstützen (Title V). So sollen die zuständigen nationalen Behörden ermutigt werden, Reallabore ("regulatory sandboxes") einzurichten. Diese sollen die Entwicklung und Erprobung innovativer KI-Technologien unter Aufsicht erleichtern. Kleine Anbieter und Start-ups erhalten einen vorangingen Zugang zu den Reallaboren, sofern sie die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllen.

Quelle: EU-Kommission

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Dr. rer. nat. Ronald Künneth (Tel: +49 911 1335 1297, ronald.kuenneth@nuernberg.ihk.de)

KMU-Fonds zur Förderung des geistigen Eigentums

Mit der Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) und Hilfe zur Marken- oder Geschmacksmusteranmeldung kann der "Ideas Powered for Business SME Fund" KMU dabei unterstützen, ihre Strategien in Bezug auf geistiges Eigentum zu entwickeln und ihre Rechte auf nationaler bzw. regionaler oder EU-Ebene zu schützen. Mit Unterstützung der Europäischen Kommission und des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) kann ein KMU Erstattungen bis zu einer Höhe von maximal 1500 EUR erhalten.

Der KMU-Fonds richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in den 27 EU-Mitgliedstaaten und wird 2021 in mehreren Phasen (Zeitfenstern) ausgezahlt. Dieses Programm bietet zwei verschiedene Dienstleistungen an:

  • 50 Prozent Nachlass bei den Grundgebühren für die Anmeldung von Marken und Geschmacksmustern auf nationaler, regionaler und EU-Ebene (alle EU-Länder)
  • 75 Prozent Nachlass bei den Kosten für die Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan), die Unternehmen bei der Entwicklung einer Strategie für geistiges Eigentum hilft

Es kann nur eine der beiden Dienstleistungen oder eine Kombination aus beiden beantragt werden. Für die Beantragung sind verschiedene Zeitfenster im Jahr 2021 vorgesehen. Das Antragsportal ist noch im Mai geöffnet sowie am 1. Juli und am 1. September jeweils bis Ende des entsprechenden Monats. Die Finanzhilfen werden nach der Reihenfolge der eingehenden Anträge vergeben.

Quelle: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

Aktualisierte EU-Industriestrategie: Schwerpunkt bleibt auf grünem und digitalem Wandel

Grundlage für die jetzt vorgelegte Industriestrategie der EU ist die Mitteilung, die die EU-Kommission im März 2020 veröffentlicht hatte – einen Tag, bevor die Weltgesundheitsorganisation Covid-19 zur Pandemie erklärt hat. Mit der angepassten Version soll nun die Krisenfestigkeit der Wirtschaft und die Schaffung einer sogenannten offenen strategischen Autonomie der EU vorangetrieben werden.

Leistungsfähigkeit des Binnenmarkts überwachen
Dazu plant die EU-Kommission unter anderem einen jährlichen Binnenmarktbericht zu veröffentlichen, in dem eine Reihe von zentralen Leistungsindikatoren (KPI) die wirtschaftlichen Entwicklungen im Bereich Wettbewerbsfähigkeit, Binnenmarktintegration, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), grüne und digitale Transformation und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit überwachen sollen.

Um den Binnenmarkt in Krisenzeiten zu stärken, plant die Kommission, 2022 ein Notfallinstrument vorzulegen, das künftig den freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr im Krisenfall garantieren soll. Außerdem betont die Kommission nochmals, eine bessere Durchsetzung der Dienstleistungsrichtlinie erreichen zu wollen.

Internationale Partnerschaften ausbauen
Als zweite wichtige Säule der Strategie will die Kommission Abhängigkeiten der EU detailliert untersuchen und diese künftig reduzieren. Dafür plant die Kommission, eine Reihe von Instrumenten zu entwickeln, um die Industrie dabei zu unterstützen, ihre internationalen Lieferketten zu diversifizieren, wo möglich mit mehreren Handelspartnern zusammen zu arbeiten, größere Lager anzulegen oder autonom agieren zu können. Dafür sollen unter anderem internationale Partnerschaften ausgebaut werden.

Außerdem will die Kommission neue Industrieallianzen in strategischen Bereichen unterstützen sowie die Bemühungen der Mitgliedstaaten fördern, öffentliche Mittel – gegebenenfalls mit Unterstützung aus dem EU-Haushalt – in Form wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) in jenen Bereichen zu bündeln, in denen der Markt allein keine bahnbrechenden Innovationen hervorbringen kann. Nicht zuletzt kündigt die Kommission eine Strategie und etwaige Änderungen von Rechtsvorschriften an, um bei der Normung, auch im Bereich der Unternehmensdienstleistungen, eine stärkere Führungsrolle zu übernehmen.

Wege zum grünen Wandel gemeinsam mit der Industrie erarbeiten
Als dritte Säule sind in der Strategie Maßnahmen zur Beschleunigung des grünen und des digitalen Übergangs vorgesehen. Dafür will die Kommission gemeinsam mit der Industrie Umfang, Kosten und Voraus-setzungen ermitteln und daraus gemeinsam einen Weg für den Übergang erarbeiten.

Außerdem plant die Kommission, einen umfassenden Rechtsrahmen zur Verwirklichung der mit Europas digitaler Dekade und dem Green Deal angestrebten Ziele zu schaffen, unter anderem durch den schnelleren Ausbau erneuerbarer Energiequellen und die Sicherstellung des Zugangs zu reichlich verfügbarem, erschwinglichem und CO2-armem Strom und Wasserstoff.

Für die deutschen Unternehmen sind diese Vorhaben bedeutsam, denn der Green Deal wird steigende Kosten für fossile Energie und CO2-Emissionen sowie neue Auflagen mit sich bringen. Die Betriebe sind daher auf eine CO2-arme, günstige und sichere Energieversorgung angewiesen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Kommission kündigt insbesondere an, Direktlieferverträge für erneuerbaren Strom (PPAs) fördern zu wollen. Zudem bestätigt sie, einen Rahmen für die Nutzung von "Carbon Contracts for Difference" zu prüfen. Dieses neue Förderinstrument soll die Industrie bei Investitionen in die Dekarbonisierung ihrer Produktionsverfahren unterstützen.

Ebenso wichtig als Grundlage für den grünen und digitalen Wandel ist das Vorhaben der Kommission, dass künftig das volle Potential von Daten durch vermehrten und fairen Datenaustausch ausgeschöpft werden soll. Eine vertrauenswürdige Infrastruktur, die den Datenaustausch ermöglicht, ist für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen wichtig – vorausgesetzt, der Austausch findet auf freiwilliger Basis statt.

Stärkung von KMUs im Fokus
Die Strategie legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Stärkung von KMU. Mit finanziellen Mitteln und unterstützenden Maßnahmen sollen KMU und Start-ups in die Lage versetzt werden, die digitale und nachhaltige Transformation zu bewältigen. Dafür sollen ihnen unter anderem Nachhaltigkeitsberater zur Seite gestellt und datengesteuerte Geschäftsmodelle gefördert werden. Auch Investitionen in Weiterbildung und Umschulung zur Unterstützung des Übergangs sind geplant.

Außerdem will die Kommission Vazil Hudák zum KMU-Beauftragten zu ernennen. Hudák war zuvor unter anderem Vizepräsident der Europäischen Investitionsbank sowie Wirtschaftsminister der Slowakei. Er soll dabei helfen, die EU-Initiativen zu prüfen, um festzustellen, wo die Auswirkungen auf KMU besondere Aufmerksamkeit erfordern. Der Beauftragte wird auch dazu beitragen, das Arbeitsprogramm der Fit for Future-Plattform zu gestalten, welche zum Beispiel Vorschläge von Un-ternehmen sammelt, wo bestehende EU-Gesetzgebung verbessert werden kann. Das Ernennungsverfahren wird derzeit abgeschlossen.

Quelle: DIHK/EU-Kommission

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Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Fördermöglichkeiten für Wasserstoffprojekte auf einen Blick

In ihrem "Hydrogen Public Funding Compass" informiert die EU-Kommission über Förderprogramme und Fonds für Wasserstoffprojekte auf europäischer, aber auch auf nationaler Ebene.

Unter der Adresse https://ec.europa.eu/growth/industry/hydrogen/funding-guide können Betriebe mit wenigen Klicks feststellen, ob und unter welchen Bedingungen eine öffentliche Finanzierung ihrer Vorhaben möglich ist.

Für jedes Programm und jeden Fonds hebt der Kompass die Kernmerkmale der Förderung hervor. Hierzu gehören neben Laufzeit und Zielgruppe beispielsweise auch die Förderschwerpunkte. Außerdem bietet der Leitfaden weiterführende Links.

Praktisch: Für die europäischen Programme lassen sich die Suchergebnisse mithilfe verschiedener Filter gleich zu Beginn deutlich eingrenzen. So gelangen beispielsweise mittelständische Betriebe und Großunternehmen schneller zu den speziell für sie vorgesehenen Programmen. Auch die Suche nach Branchen ist möglich.

Quelle: EU-Kommission

 

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Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

EU-Kommission nimmt Arbeitsprogramm für "Horizont Europa" an

Der Fokus des Arbeitsprogramms für den aktuellen Förderzeitraum soll auf Innovationen im Bereich Umweltschutz und Digitalisierung liegen. Konkret sollen Forschungsstipendien, Ausbildungsmaßnahmen und Austauschprogramme unterstützt und die Vernetzung von Innovationssystemen auf europäischer Ebene verbessert werden.

Ein großer Anteil der Fördergelder für die kommenden zwei Jahre – 5,8 Milliarden Euro – sind für Forschung und Innovation im Bereich des Europäischen Green Deals vorgesehen, beispielsweise für die Entwicklung von Technologien für schadstofffreie Energie und Mobilität.

Weitere vier Milliarden Euro stehen für den Bereich Digitales zur Verfügung. Hier sollen Lösungen unter anderem in der Gesundheitsversorgung und der Mobilität entwickelt und so die Stellung der europäischen Industrie gestärkt werden.

In dem Arbeitsprogramm sind außerdem 1,9 Milliarden Euro für die Behebung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie vorgesehen.
Ein Fokus des Förderprogramms liegt zudem auf der internationalen Vernetzung von Forschung und Innovation. Multilaterale Initiativen sollen hierzu beitragen. "Horizont Europa" wird mit wenigen Beschränkungen nun auch für Akteure in Nicht-EU-Staaten offenstehen.

Um Fördermittel aus dem Programm zu erhalten, können Vorschläge über das "Funding und Tenders Opportunities"-Portal der EU eingereicht werden. Interessierte können sich vom 28. Juni bis zum 9. Juli im Rahmen der Informationstage der EU über die Abläufe informieren.

Insgesamt werden im Zeitraum von 2021 bis 2027 im Rahmen des EU-Förderprogramms für Forschung und Innovation 95,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.

Quelle: EU-Kommission


 

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Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

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