Ursprungszeugnisse
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Dipl.-Kfm. Rainulf Pichner
Leiter Kompetenzzentrum Zoll, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, Internationales Vertragsrecht Tel: +49 911 1335 1395
Zu den hoheitlichen Aufgaben der Industrie- und Handelskammern (§ 1 Abs. 3 IHKG) gehört die Ausstellung von Ursprungszeugnissen für die Ausfuhr von Waren aus der Europäischen Union. Um sicherzustellen, dass die Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen ihren Wert im internationalen Handelsverkehr behalten und ihre internationale Anerkennung gewährleistet bleibt, verfahren die deutschen IHKs nach einheitlichen Grundsätzen.

Produktnummer: 5.8 - Stand: 13.04.2022